07/08/2026
Kurz vor ihrer Wiederholungsklausur wird eine Studentin aufgefordert ihre analoge Armbanduhr abzulegen. Die daraus entstehende Diskussion mit der Prüfungsaufsicht bringt sie aus dem Konzept und wirft eine Frage auf: Reicht das für einen weiteren Prüfungsversuch?
Analoge Uhr in der Klausur: Das OVG NRW klärt, wann widersprüchliche Prüfungsregeln und eine Diskussion mit der Aufsicht zur Wiederholung führen können....