05/10/2022
„Recht“ oder „recht“?
In welcher Verwendung werden diese alltäglichen Wörter wie geschrieben? Hier erfahren Sie alles, was „recht“ ist.
Klein schreibt man das Adjektiv bzw. Adverb „recht“ (= „richtig, aufrecht, geeignet, passend“): „Dass du mit deinem Vorhaben gescheitert bist, geschieht dir wirklich recht!“ „Sie handelt grundsätzlich nach dem Motto: Jetzt erst recht!“ „Gehe ich recht in der Annahme, dass er schon eingetroffen ist?“ „Das soll mir recht sein.“
Groß schreibt man die Substantivierung des Adjektivs: „Du solltest unverzüglich nach dem Rechten sehen.“ „Da bin ich wohl an die Rechte geraten.“
Großzuschreiben ist auch das Substantiv „Recht“ („Gesamtheit der Gesetze und gesetzähnlichen Normen; Anspruch, Berechtigung oder Befugnis“): „Hier sollte doch gleiches Recht für alle gelten.“ „Nach geltendem Recht ist sie schuldig.“ „Recht muss Recht bleiben.“
Häufig falsch geschrieben wird die Wendung „zu Recht“ (= „mit Berechtigung“). Das alte Adverb „zurecht“ existiert heute nur noch als Verbpartikel: „sich zurechtfinden“, „zurechtkommen“, „zurechtweisen“ etc.: „Sie wird sich hier sicher schnell zurechtfinden.“ „Er kommt mit seinen Töchtern überhaupt nicht mehr zurecht.“
Eine Reihe von Wendungen kann groß- oder kleingeschrieben werden, wobei die Dudenempfehlung jeweils die Kleinschreibung ist: „recht“ oder „Recht haben“, „recht“ oder „Recht bekommen“, „recht“ oder „Recht behalten“: „Es tut ihm gut, dass er letztlich recht behalten hat.“
Knifflig wird die Sache, wenn diese Wendungen in einer Weise ergänzt werden, die eine der beiden Schreibungen unmöglich macht. Man schreibt nur klein: „Du hast ja so recht!“ „Ich gebe dir völlig recht.“
Und man schreibt nur groß: „Du hast ein Recht darauf! Ich gebe dir das Recht.“
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