25/03/2026
In Deutschland gibt es einer Behindertenbeauftragte. Der/Die Behindertenbeauftragte wird vom Bundeskabinett jeweils für die Dauer einer Legislaturperiode bestellt. Ernennung und Aufgaben sind seit dem 1. Mai 2002 durch das Gesetz zur Gleichstellung behinderter Menschen (Behindertengleichstellungsgesetz, BGG) geregelt. Der beauftragten Person steht ein mit hauptamtlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern besetzter Arbeitsstab zur Seite, der sie bei der Erfüllung ihrer Aufgaben unterstützt.
Was macht der Beauftragte der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen eigentlich genau?
Ein neues Video auf unserer Website zeigt, wie Jürgen Dusel diese Aufgabe wahrnimmt: Er setzt sich dafür ein, dass die Interessen von Menschen mit Behinderungen gehört werden, bringt ihre Perspektiven in politische Prozesse ein und wirkt als Brückenbauer zwischen Politik, Verwaltung und Zivilgesellschaft. Dazu ist der Kontakt zu Menschen mit Behinderungen, ihren Verbänden und Selbstvertretungsorganisationen ihm besonders wichtig – denn Inklusion gelingt durch Begegnungen und mehr Dialog.
Der Film selbst ist konsequent barrierefrei gestaltet: Er ist untertitelt und in Deutscher Gebärdensprache (DGS) verfügbar.
Weitere Informationen sowie den Film gibt es hier:
https://www.behindertenbeauftragter.de/DE/AS/der-beauftragte/gesetzliche-aufgabe/gesetzliche-aufgabe-node.html