29/01/2024
ASSISTENZHUNDE – auch vor dem Gesetz aufgewertet:
neue Regelungen zur Kostenübernahme in der Schweiz
Mit dem neuen Gesetzesentwurf erfährt der Assistenzhund und damit auch der Beruf des Assistenzhundetrainers https://atn-akademie.com/assistenzhundetrainer-weiterbildung/ eine Aufwertung, die mehr als gerechtfertigt ist. Hier erfahrt ihr mehr über die Hintergründe des neuen Gesetzes in der Schweiz:
Die Kosten für einen Assistenzhund können erheblich sein – für viele Menschen mit Beeinträchtigung unerschwinglich. Die Rechtslage ist hier kompliziert und auch die neue Gesetzgebung in Deutschland durch die Assistenzhundeverordnung (AHund V) klärt diesen Punkt leider nicht.
In der Schweiz zahlt seit dem 1.1.2024 die Invalidenversicherung Mobilitätsassistenzhunde für Jugendliche ab 16 Jahren und Erwachsene, Epilepsiewarnhunde für Kinder ab 4 Jahren und Erwachsene sowie Autismusbegleithunde für Kinder bis maximal 9 Jahre. Diese Versicherung reiht diese Hunde somit in zu beantragende Hilfsmittel ein.
Die Kosten eines Mobilitätsassistenz- oder Autismusbegleithundes werden bis zu einem Betrag von 20.280.- CHF übernommen (ca. 21.000.- Euro). Die Anschaffung und der Unterhalt eines Epilepsiewarnhundes kann mit bis zu 14.280.- CHF (ca. 15.300.- Euro) geltend gemacht werden.
Worin die unterschiedlichen Beträge begründet sind, geht aus dem Gesetzestext nicht hervor. Ganz schlüssig scheint dieser Umstand nicht zu sein, denn bei dieser Art von Assistenzhunden startet die Ausbildung in der Regel bereits früher und ist somit kostenintensiver.
Es darf unter keinen Umständen eine Gewöhnung an den auslösenden Reiz stattfinden. Der Hund könnte später nicht oder nicht ausreichend darauf reagieren, wenn der Reiz nicht schon früh eine wichtige Bedeutung für den Hund bekommt.
In Deutschland darf aus diesem Grund nur der Warn- und Anzeigehund bereits im Welpen- und Junghundealter mit der spezialisierten Ausbildung beginnen. Alle anderen Assistenzhundearten dürfen laut AHundV erst mit 15 Monaten in die Spezialausbildung gehen.
Die Invalidenversicherung in der Schweiz ist eine staatliche Sozialversicherung. Sie soll durch ihre Leistungen Menschen bei Eintritt einer Invalidität eine Eingliederung in den Arbeitsmarkt oder die Sicherung ihrer Existenzgrundlage ermöglichen.
Nachzulesen unter:
Kreisschreiben über die Abgabe von Hilfsmitteln durch die Invalidenversicherung (KHMI) Stand 1.1.2024 - https://sozialversicherungen.admin.ch/de/d/6380/download
Und hier gibt's mehr Infos, wenn Ihr Euch für die Ausbildung als Assistenzhundetrainers interessiert: https://atn-akademie.com/assistenzhundetrainer-weiterbildung/ Oder Ihr klickt Euch rein am Fernstudientag am 25.01.2024: https://atn-akademie.com/magazin/atn-fernstudientag-2024/