28/10/2021
Weiterbildung - & § 53c SGB XI inkl. Führerschein
Die Weiterbildung zur Betreuungsfachkraft / Alltagsbegleiter schließt mit einer Prüfung nach Maßgabe §53c bzw. §43b Altenpflegegesetz ab.
Dabei werden sowohl die theoretischen als auch praktischen Kenntnisse und Fertigkeiten überprüft und bewertet. Die Inhalte der Schulung und deren Ergebnisse werden im Abschlusszeugnis dokumentiert.
Die Absolventen/-innen werden durch diese Weiterbildung in die Lage versetzt, Fachkräfte in der Betreuung von Klienten und betreuungsbedürftigen Menschen zu unterstützen. Zudem können die Betreuungskräfte hauswirtschaftliche sowie serviceorientierte Dienstleistungen übernehmen und dadurch entsprechende Angebote z.B. von ambulanten Pflegeeinrichtungen (Alltagsbegleitung, Haushaltshilfe) abdecken.
Die Teilnehmer und Teilnehmerinnen erhalten durch die Teilnahme an dieser Weiterbildung eine Qualifikation, die von folgenden Arbeitgebern nachgefragt wird:
Sozialwesen
Altenheime; Alten- und Behindertenwohnheime,
Pflegeheime,
Ambulante soziale Dienste, z.B. häusliche Altenpflege- und Altenbetreuungsdienste, Sozialstationen, Diakonien und „betreutes Wohnen“,
Soziale Betreuung älterer Menschen und Behinderter, z.B. Altenbegegnungsstätten mit pflegerischer Betreuung.
Gesundheitswesen
Krankenhäuser, z.B. geriatrische und gerontopsychiatrische Abteilungen, Pflege- und Rehabilitationskliniken,
Sonstige selbstständige Tätigkeiten im Gesundheitswesen, z.B. Kurzzeitpflegeeinrichtungen mit pflegerischer Betreuung, Tages- und Hauskrankenpflegedienste.
Darüber hinaus bieten sich Beschäftigungsmöglichkeiten in folgenden Arbeitsbereichen/ Branchen:
Privathaushalte mit Hauspersonal, z.B. Betreuung von Seniorenwohngemeinschaften und pflegebedürftigen Familienangehörigen.
Akademie Überlingen N. Glasmeyer GmbH
Lange Gasse 11
06484 Quedlinburg
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