08/08/2023
Wieder was gelernt!
Lohn und Gehalt, das ist wirklich nicht meine Spezialität, aber mit lexoffice geht das ganz einfach, so wurde mir immer gesagt und also habe ich mich drangewagt. Es ist nur ein Mitarbeiter beschäftigt, so schwierig wird das schon nicht sein.
Ist es doch! Die Herausforderungen kamen aber von ganz anderer Seite. Der neu eingestellte Mitarbeiter ist nämlich ein EU Bürger ohne festen Wohnsitz in Deutschland und hat bisher KEINE Steuer ID. Die Abrechnung in lexoffice Lohn & Gehalt kann aber nur gemacht werden, wenn auch die Steuer ID des Mitarbeiters eingetragen ist.
Nach ein wenig Recherche habe ich dann herausgefunden, dass die Steuer ID vom Bundeszentralamt für Steuern vergeben wird, also: Antrag ausgefüllt und Unterlagen hingeschickt. Dann kam erstmal nichts; auf Nachfrage habe ich erfahren was noch fehlte. Einige Tage später kam dann ein Anruf vom Bundesamt für Steuern, dass in diesem Fall das Betriebsstättenfinanzamt zuständig sei und dort der Antrag gestellt werden muss. Nun hat der neue Mitarbeiter den Antrag zum 3. Mal unterschrieben und wir warten gemeinsam auf die Steuer ID.
Ob die Abrechnung mit lexoffice nun einfach geht oder nicht, das weiß ich damit immer noch nicht, die Herausforderung kam von einer anderen Seite. Aber auf jeden Fall habe ich etwas gelernt und bei der nächsten Einstellung, weiß ich worauf ich achten muss.
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