14/09/2026
kann inzwischen täuschend echt aussehen. Aber wie sieht es eigentlich mit der Kennzeichnung aus? 🤖
📆Seit dem 2. August 2026 gelten mit dem neue Transparenzregel für bestimmte KI-generierte und KI- veränderte Inhalte. 📖
Das kann nicht nur die Öffentlichkeitsarbeit und Social Media betreffen, sondern beispielsweise auch Webseiten, wissenschaftliche Veröffentlichungen, Präsentationen oder Lehrvideos.
DIE FAUSTREGELN 🧐
🖼️ Ahmt ein KI-generiertes oder KI-verändertes Bild, Video oder Audio etwas Reales oder glaubhaft Mögliches nach und kann es im jeweiligen Zusammenhang fälschlich für echt gehalten werden, handelt es sich um ein Deepfake. Es muss grundsätzlich als KI-Inhalt erkennbar gemacht werden.
📃 Wird ein Text mit KI erstellt oder verändert und veröffentlicht, um die Öffentlichkeit über ein Thema von öffentlichem Interesse zu informieren, muss er gekennzeichnet werden. Das gilt nicht, wenn er fachkundig geprüft wurde und eine Person oder Einrichtung die Verantwortung für die Veröffentlichung übernimmt.
UND WIE KENNZEICHNEN? 🧐
Dafür gibt es offizielle KI-Icons der EU. Wichtig ist: Die Icons sind freiwillig, die Kennzeichnungspflicht selbst ist es nicht.
Die offiziellen EU-KI-Icons gibt es auf der Webseite der
➡️ Im Bereich „Corporate Design“ (https://www.uni-hohenheim.de/corporate-design)
➡️ und im Pressebereich „Social Media- Selbst aktiv werden“ (https://www.uni-hohenheim.de/presse-sm-selbst-aktiv-werden)
KI nutzen? Gerne. Aber bitte transparent. 🤖✅
Weitere Informationen zum EU AI Act gibt es hier:
https://digital-strategy.ec.europa.eu/de/faqs/transparency-obligations-under-article-50-ai-act