18/06/2026
Auch Strafrecht AT sollte nicht vernachlässigt werden…
Trainiert Euer wissen und wiederholt Eure Basic im Strafrecht AT.
Im 2.Examen spielen die Probleme rund um die mittelbare Täterschaft, Mittäterschaft und die Teilnahmeformen nach wie vor eine große Rolle.
16/06/2026
📚 Eine gute Klausur lebt von der richtigen Schwerpunktsetzung.
Viele verlieren Punkte, weil sie ihre Klausur nicht bewusst strukturieren. Statt gezielt dort in die Tiefe zu gehen, wo die eigentlichen Probleme liegen, wird alles ähnlich ausführlich behandelt.
Genau das ist häufig der entscheidende Fehler.
Bevor du mit der Reinschrift beginnst, solltest du dir deshalb immer die Frage stellen:�Wo liegt der Schwerpunkt der Klausur? Welche Probleme sind wirklich klausurentscheidend? Und an welcher Stelle erwartet die Korrektur eine vertiefte Argumentation?
Denn Schwerpunktsetzung bedeutet nicht nur, „wichtige Probleme zu erkennen“.
Sie muss sich auch in deiner Klausur zeigen:
Durch Tiefe.�
Durch Argumentation.�
Durch eine ausführliche und präzise Subsumtion.
Wenn ein Problem der Kern der Klausur ist, muss man das deiner Bearbeitung ansehen können.
Deshalb: Überlasse die Schwerpunktsetzung nicht dem Zufall. Triff bewusst Entscheidungen, bevor du in die Reinschrift gehst. Genau das macht häufig den Unterschied zwischen einer soliden und einer wirklich guten Klausur.
Wie gehst du bei der Schwerpunktsetzung vor? ⬇️👇
11/06/2026
Was sind die Strengbeweismittel der ZPO? ⚖️
Im Zivilprozess gibt es fünf klassische Strengbeweismittel, die das Gericht zur Beweisaufnahme heranziehen kann:
✔️ Sachverständige
✔️ Augenschein
✔️ Parteivernehmung
✔️ Urkunden
✔️ Zeugen
Ergänzend kommt die amtliche Auskunft bzw. ein Freibeweismittel mit vergleichbarem Beweiswert in Betracht.
💡 Merkhilfe: S-A-P-U-Z-(A)
Speichere dir den Beitrag für die nächste Klausur oder Prüfungsvorbereitung! 📚
09/06/2026
✍️ Klausuren zu schreiben ist wichtig – aber die eigentliche Lernchance liegt häufig in der Nachbereitung.
Viele konzentrieren sich vor allem darauf, möglichst viele Klausuren zu schreiben. Dabei wird oft unterschätzt, wie entscheidend die Analyse der eigenen Fehler ist.
Eine Klausur bringt dir nur dann langfristig etwas, wenn du verstehst, warum dir bestimmte Probleme schwergefallen sind. Genau dort setzt die Nacharbeit an.
Frage dich nach jeder Klausur ganz bewusst:�
Habe ich das Problem erkannt?
War meine Argumentation präzise?
Habe ich sauber subsumiert?
Oder lagen die Schwierigkeiten vielleicht schon beim Verständnis der Anspruchsgrundlage?
Besonders wichtig ist es, wiederkehrende Fehler zu identifizieren.
Denn häufig kosten nicht einzelne Wissenslücken Punkte, sondern typische Struktur- oder Methodikfehler, die sich durch mehrere Klausuren ziehen.
Deshalb gilt:
Die Qualität deiner Nachbereitung ist oft wichtiger als die reine Anzahl geschriebener Klausuren.
Wie bereitest du deine Klausuren nach? ⬇️👇
04/06/2026
Das Feststellungsinteresse bei der Fortsetzungsfeststellungsklage spielt in jedem zweiten Durchgang eine Rolle.
Diese Dinge solltet Ihr daher im Schlaf können. Was verbirgt sich hinter den Fallgruppen? Wann ist welche einschlägig? Worin liegt der Unterschied der FFK direkt und analog?
Testet gern Euer Wissen in den Kommentaren.
02/06/2026
📚 Wiederholung ist einer der meistunterschätzten Faktoren in der Examensvorbereitung.
Viele konzentrieren sich darauf, möglichst viel neuen Stoff zu bearbeiten. Dabei gerät schnell in den Hintergrund, dass Wissen nur dann wirklich hilfreich ist, wenn du es auch langfristig abrufen kannst.
Genau deshalb sollten Wiederholungen ein fester Bestandteil deines Lernplans sein. Nicht erst kurz vor dem Examen, sondern kontinuierlich während der gesamten Vorbereitung.
Hilfreich sind vor allem kurze und regelmäßige Wiederholungseinheiten. Versuche dabei nicht nur Inhalte zu lesen, sondern aktiv zu arbeiten: Fälle lösen, Probleme erklären oder Wissen ohne Unterlagen abrufen.
Denn am Ende geht es nicht darum, möglichst viel gelesen zu haben – sondern darum, das Gelernte sicher in der Klausur anwenden zu können.
Wie organisierst du deine Wiederholungen? ⬇️👇
28/05/2026
Basics - die führen defitiv zum Schema der Anfechtung 🧐
�
Habt Ihr die Voraussetzungen auf dem Schirm? 🌂
�
Durch ständiges Wiederholen verfestigt sich Euer Wissen. Bleibt dran und arbeitet mit einem strukturierten Wiederholungssystem.✍️
�
26/05/2026
Viele Referendar:innen haben das Gefühl, sie machen „alles richtig“.
Sie lernen viel.�
Sie lesen viel.�
Sie verstehen viel.
Und trotzdem werden die Klausuren nicht besser.
Warum?
Weil Lernen allein nicht reicht.
Klausuren sind kein Wissens-Test.�
Sondern ein Umsetzungs-Test.
Es geht nicht darum, ob du etwas verstehst.�
Sondern ob du es unter Zeitdruck sauber aufs Papier bekommst.
Und genau das passiert viel zu selten im Alltag.
Der Wendepunkt kommt immer dann,� wenn du anfängst, regelmäßig zu schreiben.
Unfertig. Unperfekt. Aber konsequent.
Erst dann entsteht echte Sicherheit.
21/05/2026
Diebstahl – examensrelevante Probleme 👮
Vor allem im subjektiven Tatbestand stecken immer eine Reihe von Problemen.
Kennt Ihr die relevanten Problemfelder und könnt Ihr diese lösen?
Vor allem die Fälle der Gebrauchsanmaßung spielen häufig eine Rolle. Hier entfällt der Enteignungsvorsatz, wenn der Rückführungswille des Täters belegbar ist und der Eigentümer seine Zugriffsmöglichkeit zurückerhält.
# assessorexamen
19/05/2026
⚖ Tatsächlicher Hintergrund und rechtliche Bewertung:
Im zugrunde liegenden Verfahren fertigte der Bruder eines Angeklagten während der Hauptverhandlung Fotos an, löschte diese jedoch nach Aufforderung sofort. Die Vorsitzende ordnete daraufhin für spätere Verhandlungstage umfassende Sicherheitsmaßnahmen an (u.a. Einlasskontrollen und Abgabe von Mobiltelefonen), verfügte daneben aber zusätzlich, dass dem Zuschauer dauerhaft der Zutritt zur Hauptverhandlung zu versagen sei – ohne nähere Begründung.
Der Bundesgerichtshof sieht darin einen Verstoß gegen den Öffentlichkeitsgrundsatz (§ 169 GVG).
Entscheidend ist:
Ein solcher Verstoß liegt bereits dann vor, wenn auch nur einem einzelnen potenziellen Zuschauer der Zutritt zu Unrecht verwehrt wird.
Maßstab für sitzungspolizeiliche Maßnahmen ist, ob die Vorsitzende ihr Ermessen pflichtgemäß ausgeübt hat. Daran fehlte es hier. Zwar hatte der Betroffene zuvor gegen das Fotografierverbot verstoßen, zeigte sich jedoch kooperativ. Zudem standen mit der angeordneten Einlasskontrolle bereits effektive und mildere Mittel zur Verfügung, um zukünftige Störungen zu verhindern.
Der zusätzliche, unbegründete Ausschluss war daher nicht erforderlich und stellte eine Überschreitung des Ermessens dar. Folge: absoluter Revisionsgrund nach § 338 Nr. 6 StPO und Aufhebung des Urteils.
👉Schluss:
Der Öffentlichkeitsgrundsatz ist strikt: Schon der unberechtigte Ausschluss eines einzelnen Zuschauers genügt für einen Revisionsgrund. Sitzungspolizeiliche Maßnahmen müssen verhältnismäßig und nachvollziehbar begründet sein.
🔎Quelle: BGH, Beschl. v. 02.12.2025 – 5 StR 388/25