16/08/2022
Gas-Umlage sparen, weil rechtswidrig!
Unrechtshandlungen der Bundesregierung begegnen Sie erfolgreich durch Beauftragung von Purschke und Juristen (Sozialrecht Ronnenberg), wenn es sich um die rechtswidrig zum 1. Oktober 2022 einzuführende G a s - Umlage handelt.
Gegenwärtig sind Rechtsanwälte dabei, Karlsruhe anzurufen, weil verfassungsrechtlich verbotenerweise gegen den Artikel 3 Absatz 1 Grundgesetz verstoßen wird. Artikel 3 verbietet generell eine staatliche Ungleichbehandlung.
Diese Ungleichbehandlung ist dadurch charakterisiert, dass die Bevölkerung gezwungen werden soll, für Verluste der Gaslieferanten aufzukommen, ihr jedoch verwehrt wird, von deren Gewinnen zu profitieren.
Selbst aber, wenn das Bundesverfassungsgericht, den Unrechtscharakter nicht feststellen zu können, sind die Armen unseres Landes fein dran: Das Beheizen mit G a s, Holz, Öl oder Kohle und die Öfen, Therme usw. gehören sozialrechtlich zur Wohnung oder zum Haus, was letztlich Ihre Unterkunft darstellt. Wir sprechen von Unterkunftskosten. Diese müssen bei wirtschaftlichem Unvermögen generell vom Sozialamt Ihrer Stadt bezahlt werden.
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Dabei brauchen Sie keineswegs Ihren Dispositionskredit zu nutzen und auch nicht Ihr Schonvermögen (5.000,00 Euro bar). Sind Sie verheiratet, beträgt das Schonvermögen 10.000,00 Euro. Hier gilt dasselbe.
Eine großmäulige Bundesregierung, die Milliarden für Fremdlinge und Waffen und Munition für deren Landesverteidigung mal eben so auszugeben beliebt, ist es zuzumuten, anfallende "Gasumlagen" selbst zu bezahlen, insbesondere schon deshalb, weil sie das Verhalten der Vorgängerregierung tolerierte, die ihren einzigen Lieferanten aus einer Diktatur auswählte.
Bei Schwierigkeiten mit Ihrem Energielieferanten und/oder Ihrem Sozialamt melden Sie sich sofort. Wir helfen Ihnen; denn wir sind hervorragend motiviert, den oftmals feindselig eingestellten Verwaltungsangestellten der Sozialämter verbal hart auf die Finger zu schlagen, wenn diese Geldleistungen rechtswidrig verweigern.
Der Armutsbegriff gilt jedoch auch für Sie als Arbeiter oder Angestellter, wenn Sie als Einzelperson im Jahr bis zu 15.009,00 Euro n e t t o verdienen.
Dasselbe trifft für Sie zu, wenn Sie als Ehepaar von 2 Kindern unter 14 Jahren ein Jahreseinkommen von n e t t o bis zu 31.520,00 Euro vereinnahmen.
Damit besitzen Sie das Aufstockungsrecht und die Stadtverwaltung Ihrer Stadt muss die Mehrkosten und die Gasumlage vollständig bezahlen.
Prof. Dr. jur. Peter Mrozynski:
"Wenn und soweit ein Rechtsanspruch besteht, hat der Bürger eine starke Rechtsposition."
Das ist richtig.
Purschke und Juristen - Sozialrecht Ronnenberg
Privatlehrer
Dietmar PurschkeBlumenstraße 4
30952 Ronnenberg
Telefon: 05109 - 6525
Purschke und Juristen
Beachtenswertes:
Abstrakte Rechtsberatung Unrecht Sozialamt
Abstrakte Rechtsberatung Privatlehrer Dietmar Purschke
Prof. Dr. jur. Peter Mrozynski: Kommentar Sozialgesetzbuch II
Prof. Dr. jur. Renate Bieritz-Harder; Kommentar Sozialgesetzbuch XII
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