Kita- & Hortbeirat Rathenow

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14/03/2021

Aktuelle Informationen

Am Montag, dem 8. März 2021, hat nach längerer Pause wieder der Bildungsausschuss getagt. Auf der Agenda stand der Vorschlag zur Änderung der Hauptsatzung der Stadt Rathenow mit Blick auf die Legitimation des Kita und Hortbeirates als Gremium in der Stadt.

Auf Initiative der Abgeordneten der Stadt Rathenow wird aktuell die vollständige
Legitimation des Kita- und Hortbeirates auf kommunaler Ebene diskutiert. Die
damit verbundene Änderung der Hauptsatzung hat für uns als KHoBRa den
Vorteil, dass wir einen Platz als sachkundiger Einwohner in der Stadt Rathenow
bekommen sollen.
Die Voraussetzung ist allerdings, auch mit Blick darauf, dass der Beirat tatsächlich
ein Vertretungsgremium der Eltern in unserer Stadt ist, dass wir uns „neu
aufstellen“ müssen.

Zur Erinnerung: Aktuell ist der Kita- und Hortbeirat, gegründet in 2015, in der
Stadt und auch im Kreise der Abgeordneten ein akzeptiertes Gremium ohne
bisherige schriftliche Legitimation in der Hauptsatzung der Stadt Rathenow.
Darauf sind wir sehr stolz und können mit 2 Mitgliedern des Beirates auch als
sachkundige Einwohner unsere Erfahrungen und Interessen einbringen. So
waren wir in der Vergangenheit an der Diskussion um die Schließzeiten, der
Essenversorgung sowie an der neuen Beitragssatzung für Kindertagesstätten der
Stadt Rathenow beteiligt.

Da die Stellung sachkundiger Einwohner jedoch dem Wohlwollen einzelner
Fraktionen zugrunde liegt, ist es das Bestreben der Abgeordneten, dies nun mit
Blick auf den Kita- und Hortbeirat, zu ändern.
Dafür ist es wünschenswert und auch notwendig, dass sich Elternvertreter aus
allen Kindertagesstätten und Horten der Stadt Rathenow, sowohl die der
kommunalen als auch der freien Träger, aktiv am Kita- und Hortbeirat beteiligen.
Aktuell sind nicht alle Kindertageseinrichtungen als aktive Mitglieder vertreten.

Wie nun genau die Umsetzung erfolgt und die Kommunikation in den
Einrichtungen stattfinden soll, wird nun gemeinsam besprochen.
Wir freuen uns sehr, dass sich die langjährige Arbeit lohnt und wir uns auch als
Elternvertreter im gesamtkommunalen Bereich breiter aufstellen können.

Mit dieser Musterbescheinigung zur Beantragung von Kinderkrankengeld kann bestätigt werden, dass eine Betreuungseinricht...
21/01/2021

Mit dieser Musterbescheinigung zur Beantragung von Kinderkrankengeld kann bestätigt werden, dass
eine Betreuungseinrichtung aus Gründen des Infektionsschutzes schließen oder ihren Zugang beschränken musste. Sollten Krankenkassen einen Nachweis durch die Einrichtung verlangen, kann diese Muster-
bescheinigung verwendet werden.

Anbei die Pressemitteilung des MBJS zur Übernahme der Elternbeiträge bei Kindertagesstätten im Land Brandenburg.Land unt...
20/01/2021

Anbei die Pressemitteilung des MBJS zur Übernahme der Elternbeiträge bei Kindertagesstätten im Land Brandenburg.

Land unterstützt Kita-Eltern: Übernahme der Elternbeiträge bei nicht oder nur teilweiser Inanspruchnahme der Kindertagesbetreuung

Viele Eltern folgen seit Ende vorigen Jahres dem Appell der Landesregierung, zur Vermeidung einer Ausbreitung des Coronavirus ihre Kinder freiwillig nicht in die Krippe oder den Kindergarten zu bringen. Die Horte sind geschlossen und es findet nur eine Notbetreuung statt. Zudem haben einzelne Landkreise und kreisfreie Städte die Kindertagesstätten wegen hoher Inzidenzzahlen geschlossen. Die Landesregierung möchte, dass alle Eltern, die von diesen Maßnahmen betroffen sind – auch für den Fall, dass diese Maßnahmen noch ausgeweitet werden müssen – keine Elternbeiträge mehr zahlen müssen. Dafür hat das Jugendministerium (MBJS) eine Förderrichtlinie auf den Weg gebracht, mit dem die Eltern von den Elternbeiträgen freigestellt werden sollen.

Jugendministerin Britta Ernst: „Ich danke allen Eltern, die trotz der vielen Probleme und Unwägbarkeiten, die mit einem Verzicht auf die Betreuung ihres Kindes in Krippe, Kindergarten, Tagespflege oder Hort verbunden sind, für ihre große Umsicht und Geduld. Dafür möchte ich auch ein deutliches Zeichen zu setzen: Wir wollen die Eltern von den Beiträgen entlasten, die keinen Anspruch auf Notbetreuung ihres Kindes bei einer Schließung der Kita haben oder die dem Appell der Landesregierung folgen, zur Reduzierung des Infektionsgeschehens ihr Kind selbst zu betreuen. Eltern sind derzeit ohnehin stark belastet. Mit der damit verbundenen Unterstützung der Kita-Träger leisten wir zudem schnell und unbürokratisch – unabhängig von der gesetzlich festgeschriebenen finanziellen Unterstützung laut Kita-Gesetz – einen weiteren Beitrag zur dauerhaften Sicherung der Brandenburger Kindertagesbetreuung in Notsituationen.“

Das Jugendministerium hat dazu die „2. Richtlinie Kita-Elternbeitrag Corona 2021“ entworfen. Die voraussichtlichen Kosten belaufen sich nach bisheriger Kalkulation auf bis zu 15 Millionen Euro pro Monat und sollen aus dem Rettungsschirm des Landes zur Verfügung gestellt werden.

Mit der Förderung sollen den Trägern entgangene Elternbeiträge übernommen werden:
· bei Verboten bzw. Teilverboten des Betriebs von Kindertagesbetreuung,
· bei einer schriftlichen Vereinbarung zwischen den Eltern und dem Kita-Träger oder die auf dem für die Kindertagespflege zuständigen Landkreis bzw. der kreisfreien Stadt beruhen, nach der für den Zeitraum von mindestens einem Monat die vertraglich vereinbarte Betreuungsleistung gar nicht oder bis höchstens 50 Prozent in Anspruch genommen wird und deshalb vollständig oder hälftig auf die Erhebung des Elternbeitrages verzichtet wird.
· Diese Regelung soll auch für den Fall gelten, dass die Eltern freiwillig ihre Kinder aufgrund des Appells der Landesregierung gar nicht oder nur bis höchstens 50 Prozent ihrer bisherigen vertraglichen Betreuungsleistung in die Kindertagesbetreuung gebracht haben.
· Dies schließt die Tagespflege ein.

Die Höhen der Pauschalen sollen sich nach den im Frühjahr 2020 gewährten Pauschalen (Richtlinie Kita-Elternbeitrag Corona vom 30.03.2020) richten. Transferleistungsempfänger, Geringverdienende und Eltern von Kindern im letzten Jahr vor der Einschulung sind jetzt schon von Beiträgen befreit.

Die Träger werden gebeten, mit Blick auf die beabsichtigte Rückwirkung der Förderrichtlinie ab 1. Januar 2021, die konkreten Absprachen mit den betroffenen Eltern für den Januar 2021 schriftlich vorzuhalten.

Der Entwurf der „Zweiten Richtlinie des Ministeriums für Bildung, Jugend und Sport über die Gewährung von Zuwendungen zum Ausgleich von entgangenen Elternbeiträgen in der Kindertagesbetreuung in Folge der prioritär umzusetzenden Maßnahmen zur Eindämmung des neuartigen Coronavirus SARS CoV-2 und COVVID-19 in Brandenburg“ (2. RL Kita-Elternbeitrag Corona 2021) liegt vor, das Mitzeichnungsverfahren innerhalb der Landesregierung sowie die Beteiligung der Verbändebeteiligung wurden gestartet, der Landtags-Ausschuss für Haushalt und Finanzen wird um Einwilligung in die Ausgaben gebeten.

Eltern, die ihre Kinder während des Lockdowns freiwillig nicht in die Kita bringen, werden entlastet. Das Land Brandenburg übernimmt die Kita-Beiträge rückwirkend bis zum 1. Januar.

So geht es in den Schule weiter - MBJS legt Stufenplan vor
05/01/2021

So geht es in den Schule weiter - MBJS legt Stufenplan vor

https://bit.ly/39zVO5lSeit 2015 mischen sich Mitglieder des Kita- und Hortbeirats ein und bringen Themen wie die Abschaf...
02/12/2020

https://bit.ly/39zVO5l

Seit 2015 mischen sich Mitglieder des Kita- und Hortbeirats ein und bringen Themen wie die Abschaffung der Schließzeiten auf den Tisch. Nun sind sie auch auf Kreisebene aktiv und freuen sich über einen Etappenerfolg.
Rathenow
Seit fünf Jahren setzt sich eine Gruppe von Eltern für die Belange der Kinder in Kita- und Horteinrichtungen in Rathenow ein. 2015 gründeten sie den Kita- und Hortbeirat, ein Gremium ohne Vereinsstrukturen, aber mit klarem Ziel: Sich für das Wohl der Jüngsten in der Stadt einzusetzen.

Regelmäßig besuchen sie die Sitzungen des Bildungsausschusses, stehen in regem Austausch mit Eltern, Erziehern und der Verwaltung. Nun konnte das Gremium seinen Einflussbereich erweitern. Der Landkreis Havelland hatte in diesem Jahr einen Kita-Eltern-Beirat ins Leben gerufen. In dessen Vorstand ist unter anderem Daniel Fröhlich-Lohn vertreten, aktives Mitglied im Kita-Hort-Beirat.
Die Gründung des Gremiums auf Kreisebene geht für die Rathenower mit einem weiteren Erfolg einher. Ende Oktober gab Bürgeramtsleiter Reinbern Erben bekannt, dass die Stadt die Essenversorgung umzustellen will. Der Wunsch des Kita- und Hortbeirats, in städtischen Einrichtungen frisch zu kochen statt auf externe Lieferanten zu setzen, rückt damit in greifbare Nähe.

Selbst kochen ist günstiger als liefern.

Wie die MAZ berichtete, hat die Verwaltung nach einem Wirtschaftlichkeitsvergleich festgestellt, selbst kochen ist günstiger als liefern lassen. In drei Kitas wird das bereits umgesetzt. Nun sollen in zwei weiteren Einrichtungen die Küchen erweitert werden, um auch dort künftig das Essen vor Ort frisch zu zubereiten.
Als die Mitglieder des Kita- und Hortbeirats das Thema vor fünf Jahren auf die Tagesordnung brachten, hatte die Stadtverwaltung den Vorschlag noch zurückgewiesen. Der organisatorische und finanzielle Aufwand für den Aufbau und Betrieb einer Zentralküche, von der alle Rathenower Kitas und Schulen beliefert werden, sei zu hoch, hieß es damals.
Die Ankündigung der Verwaltung löste bei Kathrin Großmann und Denis Mai Begeisterung aus. Die beiden engagieren sich seit der Gründung des Beirats in dem Gremium.
Es geht um die Gesundheit der Kinder

„Wir begrüßen diese Entscheidung, denn damit ist aus unserer Sicht ein wichtiger Stein ins Rollen gebracht worden“, macht Denis Mai deutlich. Er erinnert sich an lange Gespräche mit der Verwaltung über die Essenversorgung und eine Änderung der Schließzeiten im Jahr 2016.
Mit beiden Themen beschäftigen sich die Mitglieder des Beirats, der derzeit etwa zehn aktive Eltern angehören, bis heute. „Wir sind überrascht und erfreut, dass man sich im Rathaus noch einmal mit dem Thema befasst und zu Gunsten der Kinder eine solche Entscheidung getroffen hat“, sagt Kathrin Großmann.
Sie und ihre Mitstreiter hatten stets darauf hingewiesen, dass es vor allem um die Gesundheit der Kinder gehe. „Kurze Wege bedeuten frischeres und gesünderes Essen, denn durch den Transport gehen neben dem Geschmack auch Vitamine verloren. Ganz zu schweigen vom Umweltaspekt“, so Mai.
Dass man nun sogar noch Geld spart, in dem man vor Ort kocht – wie der Wirtschaftlichkeitsvergleich der Verwaltung zeigt – sei umso besser. Mai und Großmann hoffen, dass das Ganze jetzt nachhaltig umgesetzt wird. „Für uns ist das eine Bestätigung unserer Arbeit. Es zeigt, wir sind mit unseren Ideen auf dem richtigen Weg“, freut sich Kathrin Großmann.

Von Christin Schmidt

Am Montag, den 15.06.2020 um 16.30 Uhr, findet in der Aula der Grundschule "Am Weinberg" Schulplatz 3, 14712 Rathenow, d...
11/06/2020

Am Montag, den 15.06.2020 um 16.30 Uhr, findet in der Aula der Grundschule "Am Weinberg" Schulplatz 3, 14712 Rathenow, der nächste
Bildungsausschuss statt.

Besonderes Interesse als Kita- und Hortbeirat legen wir auf die Entwürfe der Kita- Benutzungssatzung und der Kita- Elternbeitragssatzung.
Kita- & Hortbeirat Rathenow

Wenn Sie diese E-Mail (an: [email protected]) nicht mehr empfangen möchten, können Sie diese hier kostenlos abbestellen.

Diese Entscheidung begrüßen wir sehr.Die Stadt Rathenow setzt ab dem 1. April auf Grund der Corona-Pandemie die Kita-Elt...
27/03/2020

Diese Entscheidung begrüßen wir sehr.

Die Stadt Rathenow setzt ab dem 1. April auf Grund der Corona-Pandemie die Kita-Elternbeiträge inklusive Essengeld für einen Monat aus. Die Landesregierung hat angekündigt, diese Beiträge der Kommune zu erstatten.

Nach gemeinsamer Abstimmung zwischen den Fraktionsvorsitzenden der Rathenower Stadtverordnetenversammlung, dem Vorsitzenden der Stadtverordnetenversammlung und der Verwaltungsleitung des Rathauses wurde die Aussetzung der Beiträge beschlossen.



Die Aussetzung erstreckt sich auf alle, die zur Entrichtung von Elternbeiträgen verpflichtet sind.



Die Aussetzung der Beiträge gilt nicht für Kinder, die in der Notfallbetreuung aufgenommen wurden.



Für Eltern, deren Beiträge abgebucht werden, erfolgt die Aussetzung automatisch von Seiten der Verwaltung aus.

Eltern, die nicht am Lastschriftverfahren teilnehmen werden gebeten, den Betrag für den Monat April nicht zu überweisen.



Eltern, die selbst Verträge mit Essensversorgern abgeschlossen haben werden gebeten, die Essensversorgung abzubestellen.



Diese Regelung betrifft nur die städtischen Einrichtungen und nicht die Einrichtungen der freien Träger. Die freien Träger müssen eigenständig über die Aussetzung der Beträge entscheiden.

Die Stadt Rathenow im Landkreis Havelland

Terminhinweis Bildungsausschuss am 27.01.2020 um 16.30 Uhr im Rathaus der Stadt Rathenow Raum E08
24/01/2020

Terminhinweis Bildungsausschuss am 27.01.2020 um 16.30 Uhr im Rathaus der Stadt Rathenow Raum E08

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Liene Eltern und interessierte Bürger,anbei des Protokoll unserer letzten Zusammenkunft vom 10.12.2019.Liebe Grüsse Euer...
11/12/2019

Liene Eltern und interessierte Bürger,

anbei des Protokoll unserer letzten Zusammenkunft vom 10.12.2019.

Liebe Grüsse Euer KHoBRa

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14712

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