07/11/2025
Ja, so ist das wohl. Juristisch korrekt und menschlich sehr fein ausgedrückt.
Die Sache mit der viel benutzten Meinungsfreiheit… bedeutet häufig nur viel Meinung bei sehr wenig Ahnung
Das sagt der Jurist Kreutz dazu:
“Womöglich kann ich hier als Jurist einige Bezüge in die Reihenfolge bringen: Wir haben in Deutschland und Österreich und in zahllosen anderen Ländern Meinungsfreiheit.
Meinungen sind sogenannte "Werturteile", man darf also frei bewerten. Das bedeutet aber nicht, dass man deswegen
"Tatsachenverdrehungsfreiheit" hätte.
Und viele Menschen berufen sich auf Meinungsfreiheit, verdrehen aber einfach Tatsachen, meist aus Bequemlichkeit und Denkfaulheit; das aber ist nicht durch Art 5 Abs. 1 GG (und entsprechende Pendants in den Menschrechtschartas etc.) geschützt. Tatsache ist alles, was grundsätzlich mess- und nachweisbar ist, was also nach landläufigen Prinzipien beweisbar ist. Und die gesundheitlichen Auswirkungen des Reitens nach vertikalen Grundsätzen sind ja nun sehr nachweisbar (Anmerkung der Redaktion: nicht zuletzt durch die vielen Dokumentationen in www.wuweis-ev.de) und vielfach nachgewiesen worden und die Aussagen in diesen Posts hier tragen wiederum zum Tatsachennachweis bei. Die Dame, von der hier mehrfach die Rede ist, stellt also eine nachweislich falsche Tatsachenbehauptung auf und das ist von keiner Meinungsfreiheit gedeckt - wirklich nicht.”
Dankeschön 🙏
Mir fällt mit einem Schmunzeln schon seit längerem auf, dass sehr viele professionelle Ausbilder sich a) von uns inspirieren lassen, was grundsätzlich natürlich den Pferden hilft (sie tun das natürlich ohne den Begriff Vertikal in den Mund zu nehmen 😉und b) es wie ein Trigger nicht lassen können, etwas zu kritisieren, was sie nie gefühlt haben: Echte Balance
Empfehlung:
Keine Zeit verlieren… an der Quelle lernen, so lange sie sprudelt.
Jeder ist jederzeit herzlich willkommen ♥️