20/04/2026
WICHTIG!!!
Die neue Chemikalien- Klimaschutzverordnung bringt eine wichtige Änderung:
Bestehende Sachkundenachweise verlieren bis 2029 ihre Gültigkeit und müssen aufgefrischt werden!
Ohne aktuellen Nachweis dürfen bestimmte Tätigkeiten an Anlagen mit Kältemitteln nicht mehr durchgeführt werden.
Sichert euch rechtzeitig euren Auffrischungskurs – bevor es eng wird.
Alle Infos dazu findet ihr auf unserer Homepage:
https://www.hamec.de/aus-und-weiterbildung/kaelte-und-klimatechnik/zertifizierung-nach-chemklimaschutzv