28/09/2026
AED-Simulationstraining
Die praktische Anwendung eines AED (Automatisierter Externer Defibrillator) im Betrieb durch Ersthelfer setzt voraus, dass diese an einer Erste-Hilfe-Ausbildung oder -Fortbildung teilgenommen haben und regelmäßig am Gerät unterwiesen werden. Diese Unterweisungen müssen mindestens einmal jährlich stattfinden und schriftlich dokumentiert werden. Dabei wird den Ersthelfern die Handhabung des AEDs im Betrieb erklärt und sie üben die Anwendung in Verbindung mit Wiederbelebungsmaßnahmen. Zudem können die Anforderungen des Medizinproduktegesetzes (MPG) und der Medizinprodukte-Betreiberverordnung (MPBetreibV) in die Unterweisung einfließen. Idealerweise findet die Unterweisung im Anschluss an eine Erste-Hilfe-Ausbildung oder -Fortbildung statt, da die Anwendung des AEDs auf den Basismaßnahmen der Wiederbelebung und den Grundkenntnissen zur Defibrillation basiert. Im Rahmen der jährlichen Unterweisung zur Ersten Hilfe im Betrieb gemäß §4 der UVV „Grundsätze der Prävention“ (DGUV) sollten die Mitarbeiter auch über die Standorte der AEDs und die Erreichbarkeit der Ersthelfer informiert werden.