22/07/2026
WARUM IN DER HUBARBEITSBÜHNE NICHT JEDES VERBINDUNGSMITTEL PASST.
✉️ In einer Hubarbeitsbühne entsteht Absturzgefahr oft anders als an einer Dachkante. Die Person steht nicht einfach an einem Rand und fällt senkrecht nach unten. Insbesondere bei Auslegerbühnen kann ein typisches Risiko das Herausgeschleudertwerden aus dem Korb sein, zum Beispiel durch ruckartige Bewegungen, Bodenunebenheiten, Hängenbleiben an Konstruktionen oder den Katapult- bzw. Peitscheneffekt.
👉 Deshalb ist ein Verbindungsmittel mit Falldämpfer nicht automatisch die richtige Lösung. In der Hubarbeitsbühne soll die Person möglichst im Korb gehalten werden. Ein zu langes System kann genau das erschweren, weil es Bewegung zulässt, bevor das System überhaupt wirkt.
☘️ Der technische Fokus liegt deshalb auf einer möglichst kurzen Verbindung, einem geeigneten Anschlagpunkt im Korb und einem System, das für diese Verwendung vorgesehen ist. Die DGUV nennt für Auffangsysteme in Hubarbeitsbühnen unter anderem eine maximale Systemlänge von 1,8 m und weist darauf hin, dass Verbindungsmittel so kurz wie möglich eingestellt werden sollen.
👍 Entscheidend ist nicht die Menge der Ausrüstung, sondern die Eignung des Systems für genau diese Bühne. Es muss zur Bühne, zum Anschlagpunkt, zur Bewegung des Korbs und zur Betriebsanleitung passen.
Die bessere Frage lautet deshalb nicht: „Haben wir einen Falldämpfer?“
Die bessere Frage lautet: „Begrenzt dieses System die Bewegung so, dass es zur Hubarbeitsbühne, zum Anschlagpunkt und zum Risiko des Herausgeschleudertwerdens passt?“
Quelle: DGUV Fachbereich AKTUELL FBHL-002 „Fahrbare Hubarbeitsbühnen – Maßnahmen gegen Sturz aus der Arbeitsbühne“; DGUV Information 208-019
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