Multikopterschule XMS

Multikopterschule XMS Multikopterschule bildet für den EU-Drohnenführerschein aus Michael Radeck ist Luftbildfotograf der ersten Stunde. "HandsOnXk"-Workshops in Hannover und München.

Seit der behördlichen Freigabe der Luftbildfotografie vor über 25 Jahren erstellt er Luftaufnahmen mittels ferngesteuerter Kamera-Aufhängungen. Wurden diese anfangs noch mit eigens dafür entwickelten Fessel-Drachen geliftet, so begann Michael Radeck mit dem Aufkommen der ersten bezahlbaren Multikoptersysteme am Markt sofort, diese neue Technik für die Luftbildfotografie einzusetzen. Inzwischen ver

fügt er über jahrelange intensive Erfahrungen im Multikopter-Bau und als Pilot. Seit über 20 Jahren in der Medienbranche tätig unterrichtet er auch als Dozent und Trainer, so unter anderem an der Filmhochschule HFF München und der Filmakademie Ludwigsburg. In der Branche deutschlandweit bekannt ist er durch die "Hands on/beyond HD" bzw. Als Kameramann und Kopterpilot hat Michael Radeck an diversen Kino- und TV-Produktionen mitgewirkt und leistete viele Flug-Einsätze für hochwertige Werbe- und

Ab sofort kann bei uns auch der STS/A2 Schein in Kombination erlangt werden.
02/04/2026

Ab sofort kann bei uns auch der STS/A2 Schein in Kombination erlangt werden.

neues EASA doc:https://www.easa.europa.eu/en/domains/drones-air-mobility/operating-drone/open-category-low-risk-civil-dr...
05/08/2025

neues EASA doc:

https://www.easa.europa.eu/en/domains/drones-air-mobility/operating-drone/open-category-low-risk-civil-drones

hier wurde eine Art "erweitertes" EAR Erklär-Dokument erneuert / erweitert, findet man ganz unten bei den download-links
heißt:

Guidelines for UAS operations in the open and specific categories
Issue Nr. 3, 17.7.25
alternativ - Link
https://www.easa.europa.eu/en/domains/drones-air-mobility/operating-drone/specific-category-civil-drones -easa-downloads

wichtig für die meisten die in der EU generelle 1 zu 1 Regel für A2/C2, die Formel für die Berechnung der Sichtweite (ALOS, wobei die ALOS lediglich die nur unter optimalsten Bedingungen maximal denkbare Sichtweite berechnet und nicht die reale, welche meist deutlich geringer ist!)
Hier eine fertige Tabelle zur ALOS:
https://docs.google.com/spreadsheets/d/17lNCMIdHNFgOeKAbVuc-ahXOGZLk6yHra5HM9yAEtU8/edit?usp=sharing

und die Mindestabstände zu Highways (was in Deutschland Autobahnen und Bundesstraßen wären, wo eh schon ein Betriebsverbot exisitert, aber es existiert quasi generell, Vehicles (Autos, LKWs etc.) und Railways (Eisenbahnen) (der Part existiert schon seit dem 31.1.2024)

Bist Du als Drohnenpilot "compliant" unterwegs? Arbeitsschutzregeln und Luftverkehrsregeln in Verbindung mit dem Einsatz...
05/04/2025

Bist Du als Drohnenpilot "compliant" unterwegs? Arbeitsschutzregeln und Luftverkehrsregeln in Verbindung mit dem Einsatz von Drohnen.

Mein Vortrag auf der Messe "Prolight+Sound 2025" organisiert vom Bundesverband Fernsehkameraleute BVFK am Dienstag um 13.30h in Frankfurt:

Die Prolight+Sound 2025 ist eine BVFK-Messe. Wir werden mit einem großen Messestand vor Ort präsent sein und bieten ein umfangreiches Programm.

Oktoberfest 2024 hat heute begonnen, diese 360 Panorama Aufnahme ist von gestern abend, wo die letzten Aufbauarbeiten st...
21/09/2024

Oktoberfest 2024 hat heute begonnen, diese 360 Panorama Aufnahme ist von gestern abend, wo die letzten Aufbauarbeiten stattgefunden haben. Seit heute ist der Luftraum im Umkreis von 55km um das Gelände gesperrt, als fast der ganze Kernbereich von München

8500 Euro Bußgeldbescheid wegen diversen EU-Drohnen Luftrechtsverstößen und weiteren Verstößen in diversen Videos die bi...
17/09/2024

8500 Euro Bußgeldbescheid wegen diversen EU-Drohnen Luftrechtsverstößen und weiteren Verstößen in diversen Videos die bis zu 3 Jahre alt waren.

Was vielen nicht bewusst ist: Sobald sie Drohnenvideos online stellen, die jeder sehen kann, hat man meist gleichzeitig gerichtsfeste Belege für potentielle Verstöße hochgeladen. Wie bei dieser Geschichte hier.

Bei vielen Verstößen ist es für Profis in Sekunden feststellbar (mit dem Video/Foto beweisbar), ob zu hoch, zu weit oder eben in einem von den vielen Betriebsverbotszonen geflogen wurde.

Was dazu kommt, dass man, sobald man das monetarisiert und sei es nur mit Affiliate Links unter den Videos, man auch noch wegen "unlauteren Wettbewerb" abgemahnt werden kann. Sind solche Videos viral gegangen und wurden mitunter auch noch rechtswidrig raubkopiert und von anderen Leuten runtergeladen und auf ihren Accounts wieder hochgeladen, was oft (auch illegal) passiert, dann kann man dazu verpflichtet werden, diese auf eigene Kosten entfernen zu lassen, das erfordert aber sehr teure Anwälte und kann bei weltweiter Verbreitung richtig teuer werden. Zudem kann man den Mitbewerber zwingen, seine Einnahmen offenzulegen und man darf eine Gewinnabschöpfung betreiben, allein dass kann einen in die Insolvenz treiben. Da sind die potentiellen Bußgelder der Behörden wie beim Beispiel hier schon vernachlässigbar, selbst wenn die wie so oft schon bei mehreren tausend Euro liegen!
https://www.youtube.com/watch?v=lz08GkChVfM

Was dieser Youtuber immerhin im Nachhinein eingesehen hat: gerade als Youtuber hat man auch eine besondere Verantwortung keine Nachahmer zu generieren und ein Vorbild zu sein und alle Regeln zu erlernen und korrekt vorzuführen oder sich eben daran zu halten.

Sein Fazit es gleich ganz sein zu lassen ist völlig überzogen. Man kann die Regeln einhalten.
Allein, das Internet liefert soviel Fehlinformationen über das was im EU-Luftrecht erlaubt ist oder nicht, die meisten fliegen regelmäßig mindestens in mehreren Punkten illegal.

Wie lernt man legal zu fliegen?

1. Indem man die Orginal EU/EASA Quellen vollständig studiert - kostet nichts außer einiges an Zeit
2. Man besucht einen Kurs bei einer seriösen Schule. (Sind die meisten die nen A2-Drohnenführerschein verkaufen - nicht!) - Schlicht weil selbst deren Ausbildung völlig unzureichend ist, da hat der Gesetzgeber völlig versagt. Der A2-Schein ist eine nahezu völlige Todgeburt, würde man alle Regeln einhalten, die man aber im A2-Schein gar nicht lernt, stellt man fest, dass man 99.9% aller denkbaren Einsatzszenarien gar nicht legal mit C2 Drohnen fliegen kann.
3. Glaube nicht was manche Luftamtsmitarbeiter so für Schwachsinn behaupten. Auch deren Ausbildung ist mitunter desaströs. Gleiches gilt für die meisten Polizisten.

Ich bin angezeigt worden da ich verschiedene Verstöße und Ordnungswidrigkeiten gegen die Gesetze und Verordnungen eines Naturschutzgebietes begangen habe. In...

07/03/2024

Lithium-Ionen-Batterien (LIB) werden schon seit über 30 Jahren in den unterschiedlichsten Bereichen verwendet und werden nicht nur im privaten…

nach dem Ende der Demo in München haben viele Demonstranten einen Umweg durch den englischen Garten gewählt:
21/01/2024

nach dem Ende der Demo in München haben viele Demonstranten einen Umweg durch den englischen Garten gewählt:

16/01/2024

DJI Info
📢 Update: Die Einführung des C1-Labels für die Air 2S ist nun für Anfang März und nicht wie ursprünglich für Ende Januar geplant. Wir sind auf zusätzliche Hürden gestoßen, die eine gründliche Prüfung und Lösung erfordern. Wir danken euch für eure Geduld.

Solche Vorfälle werden zwangsläufig weiter zunehmen, je mehr Drohnen verkauft werden...
08/02/2023

Solche Vorfälle werden zwangsläufig weiter zunehmen, je mehr Drohnen verkauft werden...

🚓 Zwei Männer müssen sich nach einer Polizeikontrolle in Ginsheim-Gustavsburg in einem Verfahren strafrechtlich verantworten. Unsere Kolleginnen und Kollegen hatten sie am Montagnachmittag überprüft, nachdem sie im Bereich der Einflugschneise des Frankfurter Flughafens jeweils eine Drohne hatten steigen lassen.

✈️ Gegen 12 Uhr war dem Piloten eines Passagierflugzeugs beim Landeanflug eine Drohne in einer Höhe von circa 4.000 Fuß in der Einflugschneise aufgefallen. Ein Polizeihubschrauber entdeckte später dort nicht nur eine, sondern gleich zwei unabhängig voneinander fliegende Drohnen und verständigte uns.

👮 Polizeistreifen unterzogen schließlich die beiden verantwortlichen 22 und 38 Jahre alten Drohnenführer einer Kontrolle und stellten ihre Luftfahrzeuge sicher. Unsere Kriminalpolizei ermittelt jetzt wegen des Verdachts des gefährlichen Eingriffs in den Luftverkehr gegen sie.

21/12/2022

Erstes STS in Deutschland nutzbar:

Nationales Standardszenario zum bodennahen Einsatz von unbemannten Fluggeräten auf landwirtschaftlichem Grund (DE.STS.FARM)

DE.STSFARM:
Antrag
https://www.lba.de/SharedDocs/Downloads/DE/B/B5_UAS/Erklaerung_DE_STS_Farm.pdf?__blob=publicationFile&v=4
NFL2022_1_2649
https://www.lba.de/SharedDocs/Downloads/DE/NfLs/B5_UAS/NfL_2022_1_2649.pdf?__blob=publicationFile&v=3

Problem: Häufig ist beim Einsatz von unbemannten Fluggeräten zu landwirtschaftlichen Zwecken auch der Abwurf von Gegenständen zur Schädlingsbekämpfung notwendig, zum Beispiel beim systematischen Ausbringen von Trichogramma zur Bekämpfung des Maiszünslers. Die durch den Abwurf selbst kleinster Gegenstände hervorgerufene zwangsläufige Einordnung in die Betriebskategorie „speziell“, gemäß Artikel 3 Buchstabe b, Artikel 5 Absatz 1 in Verbindung mit Artikel 4 Buchstabe f DVO (EU) 2019/947, führt zu hohem bürokratischem Aufwand für die Betreiber.

Lösung: Zur Wahrung einer risikobasierten Verwaltungspraxis sollen bei Betriebsarten, die bis auf den Abwurf kleinster Gegenstände alle Bedingungen der Betriebskategorie „offen“ erfüllen, die nachfolgenden Bestimmungen im Rahmen eines nationalen Standardszenarios gemäß Artikel 5 Absatz 5 DVO (EU) 2019/947, zur Anwendung kommen.

Adresse

Lohweg 33
Neufahrn
85375

Öffnungszeiten

Montag 10:00 - 17:00
Dienstag 10:00 - 17:00
Mittwoch 10:00 - 17:00
Donnerstag 10:00 - 17:00
Freitag 10:00 - 17:00

Telefon

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