03/03/2021
Update 26.02.2021:
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Heute Früh kam die Nachricht aus dem Bayerischen Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst: Die Verordnung zur Änderung der 11. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung vom 24.02.2021 erfasst auch die Privaten Musikinstitute und die freiberuflichen Musikpädagoginnen und Musikpädagogen und somit kann ich Ihnen mitteilen, dass Instrumental- und Gesangsunterricht als Einzelunterricht in Präsenz unter entsprechenden Voraussetzungen ab 01.03.2021 erteilt werden darf.
Zusammengefasst ist folgendes zu beachten:
- Die Maskenpflicht für Kinder bis zum sechsten Geburtstag entfällt.
- Mund-Nasen-Bedeckung (Alltagsmaske) ist für Kinder und Jugendliche von 6 – 14 Jahren erforderlich.
- FFP2-Maskenpficht gilt ab dem 15. Geburtstag.
- Lehrkräfte erhalten die Pflicht zum Tragen einer medizinischen Gesichtsmaske (Mund-Nasen-Bedeckung, Alltagsmaske).
Ich freue mich auf einen erneuten Start in den Präsenzunterricht. Natürlich wird nach wie vor auch ein digitaler Unterricht für diejenigen angeboten, die dies wünschen.