05/08/2026
„Ein Ersthelfer im Betrieb — damit ist die Pflicht erfüllt.“ Genau dieser Satz fällt in vielen Unternehmen. Bis der einzige Ausgebildete im Urlaub ist und im Lager ein Kollege von der Leiter stürzt. Dann steht euer Betrieb ohne Hilfe da — und die Geschäftsführung mit der Haftungsfrage.
Die DGUV Vorschrift 1 rechnet anders: In Verwaltungs- und Handelsbetrieben müssen 5 Prozent der anwesenden Beschäftigten ausgebildete Ersthelfer sein, in allen sonstigen Betrieben 10 Prozent. Entscheidend ist die Anwesenheit, nicht die Kopfzahl auf dem Papier — Urlaub, Krankheit, Schichten und Außendienst gehören eingerechnet. Wer die Quote nur nominell erfüllt, hat im Ernstfall trotzdem niemanden vor Ort. Die gute Nachricht: Die Ausbildung kostet euch keinen Eigenanteil, die Berufsgenossenschaft übernimmt die Lehrgangsgebühren.
Speichert euch diesen Beitrag für die nächste Gefährdungsbeurteilung und teilt ihn mit eurer Personalabteilung. Wisst ihr aus dem Stand, wie viele Ersthelfer euer Betrieb aktuell hat? Schreibt es in die Kommentare. Quelle: DGUV Vorschrift 1 · Diese Inhalte ersetzen keinen Erste-Hilfe-Kurs. Im Notfall: 112.
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