08/02/2020
Sehr geehrte Erziehungsberechtigen der Katholischen Hauptschule!
Im unten stehenden Text des Ministeriums können Sie entnehmen, wie Sie am Montag bezüglich des Sturms entscheiden können, ob Sie Ihr Kind zur Schule schicken oder nicht.
Herzliche Grüße
Das Team der Katholischen Hauptschule
Wir verweisen hierzu auf folgende Seite des Ministeriums:
https://www.schulministerium.nrw.de/docs/bp/Ministerium/Presse/Pressemitteilungen/2020_17_LegPer/PM20200207_Sturm-Sabine/index.html
Sehr geehrte Damen und Herren,
nach Auskunft des Deutschen Wetterdienstes ist in ganz
Nordrhein-Westfalen in der Nacht von Sonntag (09.02.2020) auf Montag
(10.02.2020) mit schweren Sturm- und Orkanböen zu rechnen, die den
ganzen Montag noch anhalten sollen.
Daher bitte ich Sie nachdrücklich, für Ihre Schule Vorsorge zu
treffen. Bitte beachten Sie dabei Folgendes:
1) Eltern entscheiden, ob der Schulweg für ihre Kinder zumutbar und sicher ist. Bei extremen Wetterlagen können Eltern entscheiden, ihr Kind nicht in die Schule zu schicken. In diesem Fall ist die Schule von den Eltern umgehend zu informieren.
2) Als Schulleiterin bzw. als Schulleiter können Sie - nach
Rücksprache mit dem Schulträger - entscheiden, den Unterricht nicht stattfinden zu lassen oder frühzeitig zu beenden, damit keine Gefahr für die Schülerinnen und Schüler entstehen kann.
a) Bei Unterrichtsausfall am Morgen müssen Sie für die dennoch eintreffenden oder bereits schon anwesenden Schülerinnen und Schüler eine Betreuung gewährleisten, bis diese wieder gefahrlos den Heimweg antreten und zu Hause wieder betreut werden können.
b) Bei vorzeitigem Unterrichtsende müssen Sie ebenfalls für die noch anwesenden Schülerinnen und Schüler die Betreuung gewährleisten, bis diese wieder gefahrlos den Heimweg antreten und zu Hause wieder betreut werden können.
3) Ihre Entscheidung müssen Sie den Schülerinnen und Schülern sowie deren Eltern auf den von Ihnen verabredeten Kommunikationswegen bekannt machen.
4) Sofern durch das Unwetter eine unmittelbare Gefahr im Schulgebäude entsteht (z.B. durch umfallende Bäume, schwere Schäden an Gebäude), entscheidet der Schulträger über eine etwaige Schulschließung.
Sollten Sie sich angesichts der nach jetzigem Kenntnisstand zu erwartenden Gefahren für einen vollständigen Unterrichtsausfall entscheiden, hielte ich diese Maßnahme für vertretbar.
Weitere Hinweise finden Sie im Runderlass Bass 12-51 Nr. 1 sowie im Bildungsportal.
Diese Maßgaben gelten nicht für Lehrkräfte. Diese haben - sofern zumutbar - im Rahmen ihrer Unterrichtsverpflichtungen in der Schule anwesend zu sein.
Mit freundlichen Grüßen
Mathias Richter
Staatssekretär Mathias Richter: Oberste Priorität hat die Unversehrtheit der Schülerinnen und Schüler, Informationen des Schulministeriums NRW