03/07/2017
Halstenberg-Preis für das Zentralinstitut für Raumplanung
Dem Zentralinstitut für Raumplanung an der Universität Münster wurde am vergangenen Freitag, dem 23.6.2017, von der Landesgruppe NRW der Deutschen Akademie für Städtebau und Landesplanung (DASL) für seine besonderen Verdienste in der langjährigen Forschung im Bereich des Raumplanungsrechts mit seinen Bezügen zum Umweltrecht und Europarecht der Halstenberg-Preis verliehen.
03/07/2017
Bundesnaturschutzgesetz und Kulturlandschaftspflege
Der gegenwärtige hochdynamische Landschaftswandel
führt vielerorts zu einem Verlust kulturhistorisch bedeutender
landschaftlicher Elemente und Strukturen. Infolgedessen
gewinnt das Thema "Kulturlandschaftsschutz"
zunehmend
an gesellschaftlicher Relevanz. Diesbezüglich
bestehen mit dem naturschutzgesetzlichen Ziel des
Kulturlandschaftsschutzes in
1 Abs. 4 Nr. 1 BNatSchG
und dem informellen Kulturlandschaftspflegekonzept der
Angewandten Historischen Geographie unterschiedliche
Ansätze. Der vorliegende Beitrag betrachtet im Rahmen
einer rechtsgeographischen Untersuchung die Möglichkeiten
der Kulturlandschaftspflege unter dem Bundesnaturschutzgesetz
und die Eignung der naturschutzgesetzlichen
Umsetzungsinstrumente - Landschaftsplanung, Eingriffsregelung
und Gebietsschutz - zur Realisierung des Kulturlandschaftsschutzziels.
03/07/2017
Territorialer Zusammenhalt und Daseinsvorsorge - Grundlagen des europäischen Raumentwicklungsrechts
Das durch den Vertrag von Lissabon in Art. 3 EUV eingefügte Ziel der Förderung des territorialen Zusammenhalts greift mit dem Territorium einen Begriff auf, der bislang
ausschließlich mit dem Nationalstaat assoziiert wurde. Aus Sicht des deutschen Planungsverständnisses ist es zudem ungewöhnlich, dass Fragen der Herrschaft über
den Raum in einen wettbewerbsrechtlichen Kontext gesetzt werden, wie sich Art. 14 AEUV entnehmen lässt. Dadurch wird deutlich, dass das unionsrechtliche
Verständnis von Raumentwicklung sich nicht an den deutschen Vorstellungen von Raumordnung und Daseinsvorsorge orientiert, sondern durch die französischen
Traditionen des service public und des aménagement du territoire geprägt wurde. Die Forschungsarbeit analysiert das Konzept des territorialen Zusammenhalts in der Europäischen Union und zeigt die übergreifenden Strukturen eines europäischen Raumentwicklungsrechts auf, das sich durch das Zusammenspiel von raumbezogener
Planung mit der öffentlichen Versorgung auszeichnet.
03/07/2017
Artenschutzrecht und Planung
Im Fokus des Symposiums des Zentralinstituts für Raumplanung am 23. Oktober 2015 stand der Artenschutz mit seinen zunehmenden Auswirkungen und Herausforderungen für die räumliche Planung. Aufgrund der europarechtlichen Vorgaben aus der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie 92/43/EWG (FFH-RL) und der Vogelschutz-Richtlinie 2009/147/EG sowie deren nationalstaatlicher Umsetzung bestehen vielfältige Anforderungen an die Raumordnung, die Bauleitplanung sowie die Fachplanung. Als zentrale Normen sind dabei die sogenannten Zugriffsverbote des 44 Abs. 1 Nr. 1- 4 des Bundesnaturschutzgesetzes zu nennen. Das Institut macht traditionsgemäß mit dem vorliegenden Tagungsband Vorträge und Zusammenfassungen der Diskussionen der Veranstaltung der interessierten Öffentlichkeit zugänglich.
03/07/2017
Raumplanung und Klimawandel
Im Jahre 2014 bestand das Zentralinstitut für Raumplanung an der Universität Münster - Forschungsinstitut für deutsches und europäisches öffentliches Recht - 50 Jahre in derDeutschen Akademie für Städtebau und Landesplanung, institutionell gefördert durch den Bund und das Land Nordrhein-Westfalen. Anlässlich dieses Jubiläums veranstaltete das Institut unter der Schirmherrschaft der Bundesministerin fürUmwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit sowie der Ministerpräsidentin des Landes Nordrhein-Westfalen ein Symposium zum Thema 'Raumplanung und Klimawandel'. Der Klimawandel stellt die Raumplanung vor ungewöhnliche Herausforderungen. Unsicherheit und Ungewissheit sowie Langfristigkeit und Dynamik der klimatischen Entwicklung sind auf allen Planungsebenen zu bewältigen, ebenso wie die sich verschärfenden Nutzungskonflikte als Folge der durch die Energiewende veränderten Umweltbedingungen. Bei der komplexen Thematik ist zwischen den Aufgabengebieten Klimaschutz und Klimaanpassung zu unterscheiden, da diese unterschiedliche Anforderungen mit sich bringen. Es wird eine Vielzahl von Akteuren und Rechtsgebieten angesprochen. Das Institut blickt mit dem vorliegenden Tagungsband nicht nur auf ein halbes Jahrhundert zurück, sondern macht traditionsgemäß Vorträge und Zusammenfassungen der Diskussionen der Veranstaltung am 6. September 2014 der interessierten Öffentlichkeit zugänglich.
03/07/2017
Planungs- und Zulassungsverfahren nach dem Netzausbaubeschleunigungsgesetz
Nach der nuklearen Katastrophe von Fukushima im März 2011 hat sich die Bundesregierung entschieden, die Restlaufzeit der Kernkraftwerke in Deutschland zu verkürzen und den Ausbau erneuerbarer Energien zu forcieren. Mit dem Ausbau verbunden ist das Erfordernis der Errichtung neuer bzw. der Änderung bestehender Energieleitungen. In Konsequenz wurde im Zuge eines im Sommer 2011 erlassenen Gesetzespaketes das Netzausbaubeschleunigungsgesetz (NABEG) verabschiedet, welches am 5.8.2011 in Kraft getreten ist. Gegenstand der Untersuchung sind die mit der Einführung des NABEG entstandenen rechtlichen Problemdarstellungen. Schwerpunktmäßig wird erörtert, inwieweit sich die Prüfungsinstrumente des NABEG in das bestehende raumplanerische Rechtssystem einfügen, welche Bindungswirkungen bei der Durchführung der einzelnen Planungsstufen gelten und welche Rechtsnatur die nach dem NABEG vorzunehmenden Entscheidungen und zu erlassenden Pläne im Hinblick auf etwaige Rechtsschutzmöglichkeiten aufweisen. Schließlich werden die neu eingeführten Instrumente der vorzeitigen Besitzeinweisung und des vorzeitigen Enteignungsverfahrens auf ihre Verfassungsmäßigkeit hin untersucht.
03/07/2017
Abweichungsgesetzgebung im Naturschutzrecht
Durch die Föderalismusreform wurde der Kompetenztitel für das Recht des Naturschutzes und der Landschaftspflege in die konkurrierende Gesetzgebung überführt. Gleichzeitig wurde den Ländern die Möglichkeit eröffnet, in diesen Bereichen abweichende Regelungen zu treffen, soweit nicht die allgemeinen Grundsätze des Naturschutzes, das Recht des Artenschutzes oder das Recht des Meeresnaturschutzes betroffen sind. Nachdem im März 2010 ein neues Bundesnaturschutzgesetz in Kraft getreten ist, hat inzwischen die Mehrzahl der Länder eigene Regelungen im Bereich des Naturschutzes und der Landschaftspflege erlassen. In dem vom Bundesamt für Naturschutz (BfN) mit Mitteln des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit (BMUB) geförderten Forschungsprojekt hat das Zentralinstitut für Raumplanung die landesrechtlichen Regelungen und ihr Verhältnis zum Bundesrecht grundlegend auf den Prüfstand gestellt. Die Studie geht insbesondere den Fragen nach, ob und inwieweit die landesgesetzlichen Regelungen den kompetenzrechtlichen Anforderungen genügen und welche Handlungsoptionen sich für den Bund eröffnen, wenn ein Bundesland seine Kompetenzen überschritten hat. Der Abschlussbericht von Mai 2014 berücksichtigt die bis Ende 2013 erschienene Literatur und Rechtsprechung.
03/07/2017
Die Regelungskompetenzen der Länder für die Raumordnung nach der Föderalismusreform: Probleme der Abweichungsgesetzgebung
Durch die Föderalismusreform wurde die Rahmengesetzgebung als Kompetenzart aus der Verfassung entfernt und die ihr unterstellte Raumordnung in die konkurrierende Gesetzgebung nach Art. 72 Abs. 1 GG überführt. Als Ausgleich wurde ein Abweichungsvorbehalt zugunsten der Länder eingefügt. Die Untersuchung befasst sich mit den geltenden Regelungskompetenzen der Länder für die Raumordnung. Dazu wird der Einfluss der Föderalismusreform auf Inhalt und Reichweite des Kompetenztitels Raumordnung erörtert. Schwerpunkt ist die originär konkurrierende Gesetzgebung zugunsten der Länder in Abgrenzung zur Kompetenz des Bundes. Vor dem Hintergrund der Einführung der Abweichungsbefugnis gewinnt die dortige Kompetenzverteilung erheblich an Bedeutung. Das Gutachten befasst sich auch ausführlich mit den Voraussetzungen, Grenzen und den inhaltlichen Gestaltungsmöglichkeiten der Abweichungsgesetzgebung. Den durch die Gesetzgebungspraxis entwickelten Formen gilt dabei besonderes Augenmerk. Schließlich werden die Gesetzgebungskompetenzen für das Verwaltungsverfahren untersucht und die Auswirkungen des dortigen Abweichungsvorbehaltes aufgeschlüsselt.
11/05/2015
http://www.jurstart.de/node/675
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