11/08/2016
Als eigenständige und unabhängige Gliederungen wirken die Fraktionen mit eigenen Rechten und Pflichten an der Willensbildung und Entscheidungsfindung der Landschaftsversammlung mit.
Mitglieder der Landschaftsversammlung können sich zu Fraktionen zusammenschließen.
11/08/2016
Als eigenständige und unabhängige Gliederungen wirken die Fraktionen mit eigenen Rechten und Pflichten an der Willensbildung und Entscheidungsfindung der Landschaftsversammlung mit.
11/08/2016
eine Gruppe aus mindestens zwei Personen bestehen.
11/08/2016
Eine Fraktion muss aus mindestens vier Personen,
11/08/2016
Mitglieder der Landschaftsversammlung können sich zu Fraktionen zusammenschließen.