Tiramo - Akademie & Consulting

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Tiramo – Akademie & Consulting
Edith (Inhaberin) und Willi Menzel
Bruchstraße 9
66851 Oberarnbach
Tel. ++49 6371 494994

21/04/2026

Für Rechnungen, deren Gesamtbetrag 250 Euro (brutto, inklusive Umsatzsteuer) nicht übersteigt, sieht der Gesetzgeber in § 33 UStDV weitreichende Erleichterungen vor. Diese sogenannten Kleinbetragsrechnungen (wie beispielsweise Kassenbons, Taxiquittungen, Parktickets oder Fahrausweise) reduzieren den bürokratischen Aufwand im Geschäftsalltag erheblich.

Folgende wesentliche Erleichterungen gelten für Kleinbetragsrechnungen:

1. Reduzierte Pflichtangaben Im Gegensatz zu regulären Rechnungen über 250 Euro, die den strengen Vorgaben des § 14 Abs. 4 UStG unterliegen, müssen auf einer Kleinbetragsrechnung deutlich weniger Angaben enthalten sein. Folgende Informationen können bei einer Kleinbetragsrechnung komplett weggelassen werden:

- Name und Anschrift des Rechnungsempfängers (Kunden).

- Die Steuernummer oder Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-IdNr.) des Rechnungsstellers.

- Eine fortlaufende Rechnungsnummer.

- Der Leistungszeitraum bzw. Zeitpunkt der Lieferung/Leistung.

Adresse

Postfach 1416
Landstuhl
66849

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