08/04/2022
Liebe Eltern der Carl-Anton-Henschel-Schule,
ab Montag, den 4. April 2022, gilt Folgendes:
Keine Maskenpflicht mehr in den Schulen, also auch nicht mehr auf den Fluren und Gängen. Das freiwillige Aufsetzen einer Maske bleibt selbstverständlich möglich. Darüber entscheidet jede und jeder Einzelne für sich selbst. Nach einem Infektionsfall in der Klasse oder einer Lerngruppe empfehlen wir das Maskentragen insbesondere im Unterrichtsraum.
Der Testrhythmus von drei verpflichtenden Testungen pro Woche für nicht geimpfte und nicht genesene Schülerinnen und Schüler sowie nicht geimpfte und nicht genesene Lehrkräfte bleibt zunächst bestehen. Die bisherigen Ausnahmen von der Testpflicht gelten fort. Geimpfte und genesene Schülerinnen und Schüler sowie geimpfte und genesene Lehrkräfte können sich freiwillig testen.
Bei einem Infektionsfall in der Klasse oder einer Lerngruppe werden in der betreffenden Woche tägliche Tests empfohlen.
Bis zum Freitag, den 29. April 2022, werden die in der Schule erfolgten Testungen weiter in das Testheft eingetragen.
Weiterhin gilt:
Bis zum Freitag, den 29. April 2022, ist es möglich, Schülerinnen oder Schüler von der Teilnahme am Präsenzunterricht abzumelden. Dies ist nicht für einzelne Tage oder einzelne schulische Veranstaltungen zulässig. An den Schulen für Kranke entscheidet die Schulleiterin oder der Schulleiter nach Anhörung der Eltern und in Absprache mit dem Klinikpersonal über die Beschulung.
Wer nicht am Präsenzbetrieb teilnehmen darf, muss das Schulgelände verlassen. Wird ein Distanzunterricht für die Klasse oder Lerngruppe angeboten, der sie oder er angehört, muss sie oder er daran teilnehmen. Das gilt auch für abgemeldete Schülerinnen und Schüler.
Bleiben Sie gesund.
Mit freundlichen Grüßen
Das Team der CAHS