01/08/2025
Yamaha B2 Nußbaum offenporig matt, Neuzustand. Zwei gleiche Instrumente, NP 6.300.-€, je für 2.900.-€
0170-4423978
Standort 85055 Ingolstadt
Datenschutzerklärung: Siehe http://e-musikhaus.de/?page_id=1230
Wir bieten Instrumentalunterricht für alle Instrumente, Gesangunterricht, musikalische Früherziehung und Musikgarten an. Hier erfahrt ihr alle Neuigkeiten, Termine, Veranstaltungen und findet Fotos der Veranstaltungen.
01/08/2025
Yamaha B2 Nußbaum offenporig matt, Neuzustand. Zwei gleiche Instrumente, NP 6.300.-€, je für 2.900.-€
0170-4423978
Standort 85055 Ingolstadt
Bundesverband der Freien Musikschulen
Am 29. Januar 2025 beschloss der Rechtsausschuss des Deutschen Bundestages einen Änderungsantrag von SPD, CDU/CSU und Bündnis 90/Die Grünen im Vierten Sozialgesetzbuch. Er sieht eine Übergangsregelung für die Versicherungspflicht von Lehrkräften in der Erwachsenenbildung und im Musikschulbereich vor.
Diese wichtige Übergangsregelung schützt die Musikschulen vor einer Nachforderung von Sozialbeiträgen im Falle einer durch den Versicherungsträger festgetellten Versicherungspflicht (Scheinselbstständigkeit). Vorausgesetzt ist das Einvernehmen der Vertragspartner Musikschule und Honorarkraft, dass übereinstimmend von einer selbstständigen Tätigkeit ausgegangen wurde.
Betreff: Unterstützen Sie die Zukunft unserer Musikschule – Ihre Hilfe zählt!
Liebe Eltern, liebe Schülerinnen und Schüler,
unsere Musikschule ist nicht nur Bildungseinrichtung, sondern auch ein Ort der Kreativität,
Gemeinschaft und Inspiration. Doch diese wertvolle Arbeit ist bedroht. Die Deutsche
Rentenversicherung (DRV) stuft zunehmend freiberufliche Musiklehrkräfte als scheinselbstständig
ein, was die Existenz aller Musikschulen in Deutschland gefährdet.
Was bedeutet das?
Die DRV fordert rückwirkend Sozialversicherungsbeiträge in Summen, die keine Musikschule tragen
kann. Freiberufliche Lehrkräfte verlieren ihre Aufträge, bzw. das Angebot wäre drastisch reduziert.
Für einen Großteil der Familien würde musikalische Bildung unbezahlbar werden.
Was können Sie tun?
Der Deutsche Tonkünstlerverband hat eine Petition auf der Plattform des Deutschen Bundestages
gestartet, um:
Die Freiberuflichkeit gesetzlich abzusichern.
Klare Kriterien für Selbstständigkeit zu schaffen.
Eine straffreie Übergangszeit für Musikschulen zu ermöglichen.
So können Sie mithelfen:
1. Registrieren Sie sich mit Ihrer E-Mail-Adresse auf der Petitionsplattform des Deutschen
Bundestages: https://epetitionen.bundestag.de/epet/registrieren.nc.html
2. Bestätigen Sie Ihre Registrierung.
3. Unterzeichnen Sie die Petition:
https://epetitionen.bundestag.de/content/petitionen/_2024/_11/_15/Petition_174929.html
Warum Ihre Unterstützung wichtig ist
Jede Stimme zählt! Helfen Sie uns, die musikalische Bildung und die Existenz der Musikschulen zu
sichern. Bitte teilen Sie die Petition auch mit Freunden und Bekannten. Gemeinsam können wir ein
starkes Zeichen setzen!
Vielen Dank für Ihre Unterstützung!
Petitionen: Petition 174929 Herzlich Willkommen auf den Internetseiten des Petitionsausschusses des deutschen Bundestages. Jedermann hat die Möglichkeit, Bitten oder Beschwerden an den Deutschen Bundestag zu richten.
04/01/2025
Respekt !
Mit "Manis Melodies" Band 1 begrüßen wir herzlich einen neuen Autor in unserem Team. Der vielseitig erfahrene Akkordeonist Manfred Kaierle schrieb unterhaltsame, eingängige und gut klingende Solostücke für sein Debut in unserer Verlagsgruppe.
Dazu gibt's Demos auf allen gängigen Portalen.
Hier könnt ihr gerne reinschmökern und bestellen: https://www.jetelina.de/akkordeon-solo/manis-melodies-band-1.html
Highlight des Tages 4. Januar 2025
22/12/2024
Frohe Weihnachten 🎄
Euer Team der Ettinger Musikschule
27/10/2024
Toll war es gestern !
26/10/2024
I am from Austria. Heute.
Herbstkonzert Ettinger Blasorchester
09/09/2024
Steht seit Juli im Radlständer. Wem gehört das?
08/08/2024
Unterschreiben. Bitte. Sehr wichtig.
Sonst kommt auf die Unterrichsgebühr 19% MwSt drauf. 🙄
Qualifizierter Musikunterricht muss umsatzsteuerfrei bleiben! - Online-Petition Der aktuelle Referentenentwurf zum Jahressteuergesetz 2024 sieht eine Änderung des § 4 Nr. 21 a) bb) UstG mit weitreichenden Folgen vor. Das bisherige Bescheinigungsverfahren zur Befreiung von der Ust soll wegfallen und die Entscheidung darüber, ob Musikunterricht hochschul/berufsvorbereitende &q...
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