BGS Security
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Ausbildunge zur "Geprüften Fachkraft für Personenschutz und Sicherheit" Sachkunde §34a, Waffensachkunde gemäß §7 WaffG für Lang & Kurzwaffen
Adresse
Talhausstraße 2
Hockenheim
68766
Öffnungszeiten
| Montag | 08:00 - 18:00 |
| Dienstag | 08:00 - 18:00 |
| Mittwoch | 08:00 - 18:00 |
| Donnerstag | 08:00 - 18:00 |
| Freitag | 08:00 - 18:00 |
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AUSBILDUNGSDAUER Die Ausbildung dauert über einen Zeitraum von 12 Wochen in Vollzeit (673 Unterrichtseinheiten) Mo-Fr 8:00 Uhr – 18:00 Uhr VORAUSSETZUNGEN für die Ausbildung • Volljährigkeit (Mindestalter 18 Jahre – Altersgrenze 55 Jahre) • Behördliches Führungszeugnis (ohne relevante Einträge) • Ärztliches Attest (Unbedenklichkeit über Sportfähigkeit) FÖRDERSTELLEN Kurse können von der Bundesagentur für Arbeit, Jobcenter oder vom BfD gefördert werden. Kontaktieren Sie uns, wir beraten Sie gerne welche Bedingungen für eine Förderung gegeben sein müssen. AUSBILDUNGSINHALTE IHK Sachkunde gemäß §34a GewO Hier werden die notwendigen fachlichen und rechtlichen Kenntnisse vermittelt, welche für die gesetzlich vorgeschriebene IHK Sachkundeprüfung (gemäß § 34a GewO) gefordert wird, damit Sie im Sicherheitsbereich arbeiten können. Waffensachkunde gemäß § 7 WaffG (Lang & Kurzwaffen) Rechtsvorschriften, Umgang mit Waffen / Munition, Beschussrecht, Notwehr / Notstand, Waffentechnik / Munition, Ballistik, Verbotene Gegenstände, Sichere Handhabung von Waffen / Munition, Schießtraining, Theoretische und praktische Prüfung mit Zertifikat Brandschutzhelfer gemäß § 4 BGV A1 Ersthelfer Evakuierungstraining (Evakuierung einer Schutzperson in Gebäude sowie in Fahrzeuge) Blauwaffentraining (Evakuierung einer Schutzperson unter Beschuss von Farbpatronen) Formationstraining (Position zu einer VIP – je nach Anzahl der Schützer und Gefährdungsstufe) Fahrtraining (Fahrübungen für Flucht- und Sicherheitsfahrten) Military Circle, (Überwinden von Hindernissen) Fitnesstraining / Indoorcircle (Schulung & Verbesserung der Kondition sowie Motorik)