18/07/2012
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12/07/2012
Betriebsratsarbeit gilt als erforderlich, bis der Arbeitgeber dies widerlegt
Die Parteien streiten darum, ob der Kläger für zwei Monate restliche Vergütung wegen Verrichtung erforderlicher Betriebsratstätigkeit verlangen kann.
Das Gericht hat entschieden:
Der Kläger hat gegenüber der Beklagten gemäß § 611 Abs. 1 BGB i.V.m. § 37 Abs. 2 BetrVG … einen vollen Restvergütungsanspruch … für die geleistete Betriebsratstätigkeit.
Nach § 37 Abs. 2 BetrVG darf das Arbeitsentgelt eines Betriebsratsmitgliedes nicht gemindert werden, wenn und soweit die aufgewandte Zeit nach Umfang und Art des Betriebs zur ordnungsgemäßen Durchführung seiner Aufgaben erforderlich ist. Kommt es – wie hier – darüber zum Streit, trifft nach allgemeinen prozessualen Grundsätzen den Anspruchsteller, hier also den Kläger, grundsätzlich die Darlegungs- und gegebenenfalls auch die Beweislast.
Quelle: http://www.betriebsratseminare-hamburg.de/956/Service/News.html
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04/02/2012
"Kooperation statt Konfrontation"
Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Das novellierte Betriebsverfassungsgesetz wird 40 Jahre alt. Bundesministerin für Arbeit und Soziales Ursula von der Leyen: "Zusammenarbeit zahlt sich aus."
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04/01/2012
Der Betriebsrat des Klinikums Duisburg am Kalkweg will komplett zurücktreten und damit eine Neuwahl einleiten.
Das besagt die Tagesordnung der heutigen Betriebsratssitzung. Hintergrund sind Streitigkeiten bei der Betriebsratsneuwahl im Jahr 2010.
Während einer Versammlung hatte der Wahlausschuss zur Briefwahl aufgefordert, damit jeder Mitarbeiter sein Stimmrecht wahrnehme. Das sei unzulässig, sagten einige Mitarbeiter und fochten die Wahl an. Dem Mißerfolg vor dem Arbeitsgericht Duisburg folgte die Zustimmung beim Landesarbeitsgericht in Düsseldorf. Briefwahl sei möglich, aber es sei untersagt, sie offensiv ins Spiel zu bringen. Eine Entscheidung soll in Kürze beim Bundesarbeitsgericht in Erfurt fallen. Falls nun das BAG die Wahl für ungültig erklären sollte, dann entstünde eine betriebsratslose Zeit. Durch Rücktritt und sofortige Neuwahl könne das verhindert werden
Quelle: http://www.radioduisburg.de/Lokalnachrichten.1381+M5f869613b8e.0.html
Der Betriebsrat des Klinikums Duisburg am Kalkweg will komplett zurücktreten und damit eine Neuwahl.
meine Beschreibung
15/12/2011
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Jörg-Julian Schmidt
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Arbeitsjurist,
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