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Mediation in Halle
Streitschlichtung, Konfliktlösung, Mediation Häufig sind sie das Ergebnis einer fehlerhaften, d.h. Diese Hilfe kann MEDIATION leisten.
Im persönlichen Leben, in Schule, Ausbildung und Beruf, in der Freizeitbeschäftigung oder im Vereinsleben - überall dort begegnen uns Konflikte, mal kleinere, mal größere und manchmal sogar Konflikte, von denen wir fast erdrückt werden. misslungenen, gescheiterten, missverstandenen oder unterbleibenen Kommunikation. Die gestörte Kommunikation wieder herzustellen, zu beleben oder zu verbessern, is
Das „Gesetz zur Förderung der Mediation und anderer Verfahren der außergerichtlichen Konfliktbeilegung“ ist am 26. Juli 2012 in Kraft getreten.
Schulmediation
Konfliktlösung im Verhältnis Schüler - Schüler
Konfliktlösung im Verhältnis Schüler – Lehrer
Ausbildung von schulischen Mediatoren
Wirtschaftsmediation
außergerichtliche Konfliktlösung zwischen Vertragspartnern
Konfliktlösung zwischen Betrieben eines Unternehmens
Konfliktbewältigung zwischen Geschäftsführung, Management und Belegschaft
Konfliktlösung zwischen Geschäftsführung, Management und Personalvertretung/Betriebsrat
Konfliktbewältigung zwischen Schuldnern und Gläubigern zur Vermeidung von Insolvenzverfahren und Erhaltung von Wirtschaftsunternehmen
Supervision/Teamcoaching
Beobachtung, Bewertung und Auswertung von persönlichen Beziehungen und Verhältnissen in Betrieben und Unternehmen beim Auftreten von Personalproblemen, zur Aufdeckung von Mobbing-Aktivitäten/Bossing-Aktivitäten, zur Besserung der innerbetrieblichen Kommunikation
Familienmediation/ Mediation im Rahmen familiärer Konflikte
Paarberatung mit dem Ziel der Erhaltung der Ehe oder nicht ehelichen Lebensgemeinschaft
Regelung des Umgangsrechts, Eltern – Kind, Großeltern - Kind
Regelung des Sorgerechts
Vermögensauseinandersetzung zwischen ehelichen und nicht ehelichen Partnern,
Hausratsverteilung zwischen getrennt lebenden/geschiedenen Ehegatten bzw. getrennt lebenden nicht ehelichen Partnern
Regelung der Nutzungsverhältnisse an der Ehewohnung bei getrennt lebenden/geschiedenen Ehegatten
Was ist Mediation?
Mediation (lateinisch: Vermittlung) ist ein freiwilliges außergerichtliches Verfahren zur Lösung von Konflikten. Die Konfliktparteien (Medianten) werden von einem unabhängigen Dritten, dem Mediator, dabei unterstützt, eine schnelle, flexible und für alle Beteiligten zufrieden stellende Lösung zu finden.
Die Parteien entschließen sich auf freiem Willen zur Teilnahme am Verfahren (Freiwilligkeit).
Die Konfliktparteien und die Mediatoren verpflichten sich zur Verschwiegenheit (Vertraulichkeit).
Entscheidungen sollen auf der Basis aller notwendigen Informationen getroffen werden (Informiertheit).
Die Beteiligten finden selbst eine Lösung ihres Konfliktes (Eigenverantwortlichkeit).
Der Mediator ist der Sichtweise und den Interessen jedes Beteiligten gleichermaßen verpflichtet (Allparteilichkeit).
Das Mediationsverfahren ist offen für flexible und kreative Lösungen (Ergebnisoffenheit).
Im außergerichtlichen Mediationsverfahren trifft kein Richter die Entscheidung über den Streit der Parteien. Die Parteien entwickeln vielmehr unter der Moderation des Mediators selbständig eine sinnvolle, verbindliche, umfassende und nachhaltige Problemlösung. Ziel ist ein für alle Konfliktpartner interessengerechtes und deshalb akzeptables Ergebnis. In der Mediation werden auch Interessen und Motive berücksichtigt, die in einem Gerichtsverfahren keine Rolle spielen können.
Die Mediation wird als besonderes Verfahren geführt. Für die Dauer der Mediation kann ein gerichtliche Verfahren unterbrochen werden/ zum Ruhen gebracht werden.
Das Mediationsverfahren wird nur dann eingeleitet, wenn die Parteien damit ausdrücklich einverstanden sind. Dazu ist zwischen dem Mediator und den Parteien eine gesonderte Vereinbarung abzuschließen. Die Mediation wird in der Regel ohne anwaltliche Begleitung beider Parteien oder Vertretung durch einen Justitiar durchgeführt. Es handelt sich nicht um ein gerichtliches Verfahren. Der Mediator spricht einen Termin ab und lädt die Parteien hierzu ein.
Die Mediationsgespräche werden stets in persönlicher Anwesenheit der Parteien in informeller Atmosphäre durchgeführt. Das Gespräch ist nicht öffentlich. Es wird vertraulich geführt. Auf Wunsch der Parteien können aber auch andere Personen an dem Gespräch teilnehmen. Dieser Gesprächsrahmen lässt es zu, auch solche Dinge zu äußern, die in einem öffentlichen Verfahren nicht zur Sprache kämen. Dabei sorgt der Mediator für eine faire und konstruktive Gesprächsatmosphäre. Ein Protokoll wird nicht geführt. Der Mediator nimmt über den Inhalt des Mediationsgespräches keinen Kontakt mit dem entscheidenden zivilprozessualen Richter auf, wenn die Mediation nicht zu einem Erfolg führt. Die Dauer der Mediation bzw. einer Mediationsveranstaltung legt der Mediator mit den Parteien fest, um in überschaubarer Zeit zu konstruktiven Lösungen zu kommen.
Kommt es zu einer Einigung wird die Vereinbarung der Parteien vom Mediator protokolliert. Die Streitigkeit ist damit zu Ende. Das gerichtliche Verfahren muss dann gesondert beendet werden, in der Regel durch übereinstimmende Erledigungserklärung der Parteien gegenüber dem Gericht. Die Verfahrenskosten werden dann in der Regel gegeneinander aufgehoben, d.h. jede Partei trägt seine außergerichtlichen Kosten (u.a. RA-Gebühren) selbst – soweit nicht PKH bewilligt wurde – und die Gerichtskosten trägt jede Partei zu Hälfte. Kommt es zu keiner Einigung, die Mediation wird abgebrochen oder eingestellt, kann das gerichtliche Verfahren ohne Weiteres fortgesetzt werden. Für dieses Mediationsverfahren entstehen zusätzlichen Gebühren, die der Mediator bei den Parteien erhebt.
21/11/2011
Mediator Marco Dienemann
Mediatoren-Stammtisch
Treffpunkt:
Gaststätte La Perla, Breiter Weg 27, 39104 Magdeburg,
Mittwoch, 30.11.2011, 17.30 Uhr.
Sollten Sie Interesse haben und auch zu diesem Stammtisch erscheinen wollen, geben Sie bitte kurz Bescheid. Es sind zunächst 30 Plätze reserviert worden. Für Kinder ist in diesem Restaurante auch eine Spielecke eingerichtet.
Kontakt über:
Frau Brigitte Worg - Mediatorin -
Rechtsanwaltskammer des Landes
Sachsen-Anhalt KöR
Gerhart-Hauptmann-Str. 5
39108 Magdeburg
Tel.: +49 391 2527210
Fax: +49 391 2527203
Email: [email protected]
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