04/04/2026
Ein frohes Osterfest und
erholsame Feiertage!
Zwischen Akten, Argumenten und Anmerkungen
wird nun wieder der frische Aprilwind wehen...
Dazu wünschen wir Ihnen neue Perspektiven,
einen klaren Kopf
und einen Frühling voller Gedanken.
Herzlichen Dank für Ihr Vertrauen
und die gemeinsame Freude
an guter juristischer Arbeit.
RA Christian Stiefel
Univ.-Prof. Dr. Katharina von Schlieffen
Prof. Dr. Gabriele Zwiehoff
02/12/2025
Satzungsversammlung: Neue Regeln für Fachanwaltschaften – was sich ändert
𝟭) 𝗟𝗮̈𝗻𝗴𝗲𝗿𝗲𝗿 𝗡𝗮𝗰𝗵𝘄𝗲𝗶𝘀𝘇𝗲𝗶𝘁𝗿𝗮𝘂𝗺 (§ 𝟱 𝗙𝗔𝗢):
Für die praktischen Fälle zur Fachanwaltsbezeichnung gilt künftig: 5 statt 3 Jahre. Das erleichtert den Zugang – gerade bei geringeren Fallzahlen, veränderten Stundenumfängen und familiären Verpflichtungen.
𝟮) 𝗠𝗼𝗱𝗲𝗿𝗻𝗶𝘀𝗶𝗲𝗿𝘁𝗲 𝗙𝗮𝗰𝗵𝗴𝗲𝗯𝗶𝗲𝘁𝗲:
• 𝗘𝗿𝗯𝗿𝗲𝗰𝗵𝘁: Fälle aus 4 von 5 Bereichen genügen. Vorsorgeverfügungen (z. B. Vollmachten, Patientenverfügung) gehören jetzt zum Pflichtstoff.
• 𝗕𝗮𝗻𝗸- & 𝗞𝗮𝗽𝗶𝘁𝗮𝗹𝗺𝗮𝗿𝗸𝘁𝗿𝗲𝗰𝗵𝘁: Digitalisierung berücksichtigt – Girocard, digitale Banklösungen, Kreditversicherungen und Kryptowerte sind aufgenommen. Ombuds-/Schlichtungsverfahren gelten als rechtsförmliche Verfahren.
• 𝗦𝗼𝘇𝗶𝗮𝗹𝗿𝗲𝗰𝗵𝘁: Terminologie aktualisiert (u. a. SGB XIV). Existenzsicherungsrecht neu gebündelt. Keine inhaltliche Ausweitung der nachzuweisenden Kenntnisse.
• Die übrigen 18 𝗙𝗮𝗰𝗵𝗮𝗻𝘄𝗮𝗹𝘁𝘀𝗰𝗵𝗮𝗳𝘁𝗲𝗻 werden derzeit geprüft.
𝗪𝗮𝗿𝘂𝗺 𝗶𝘀𝘁 𝗱𝗮𝘀 𝘄𝗶𝗰𝗵𝘁𝗶𝗴?
Mehr Planbarkeit für die Fallsammlung, realistischere Pflichtstoffe und klare Anerkennung von Schlichtungsverfahren – weniger Hürden bei hohem Qualitätsanspruch.
𝗨𝗻𝘀𝗲𝗿 𝗧𝗶𝗽𝗽:
Wer einen Fachanwaltslehrgang im Fernstudium plant, profitiert vom längeren Nachweiszeitraum und den modernisierten Katalogen. Wir begleiten Sie flexibel und praxisnah.