19/03/2021
Informationen zur Notbetreuung
Ab 22. März 2021 bis zum Wiedereinstieg in den eingeschränkten Regelbetrieb wird eine Betreuung für alle Kinder angeboten, deren Personensorgeberechtigte
1. aufgrund dienstlicher oder betrieblicher Gründe, die eine Erledigung dieser Tätigkeit im Home-Office unmöglich machen, an einer Betreuung des Kindes gehindert sind und
2. zum zwingend für den Betrieb benötigten Personal
in der Pandemieabwehr bzw. -bewältigung
in Bereichen von erheblichen öffentlichen Interesse gehören.
Dazu zählen:
- Gesundheitsversorgung und Pflege
- Bildung und Erziehung
- Sicherstellung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung bzw. der öffentlichen Verwaltung
- Sicherstellung der öffentlichen Infrastruktur und Versorgungssicherheit
- Informationstechnik und Telekommunikation, Medien
- Transport und Verkehr
- Banken und Finanzwesen
- Ernährung und Waren des täglichen Bedarfs.
Die Notbetreuung steht darüber hinaus offen, wenn diese zur Vermeidung einer Kindeswohlgefährdung erforderlich ist oder die Personensorgeberechtigten glaubhaft darlegen, dass ihnen bei einer betreuungsbedingten Einschränkung der Erwerbstätigkeit die Kündigung oder unzumutbarer Verdienstausfall droht.
Sollten Sie die Notbetreuung in Anspruch nehmen wollen, geben Sie bitte folgende Formulare, die Sie auf unserer Webseite finden, ausgefüllt in der Schule ab:
Wir als Lehrer und Erzieher der Grundschule vermitteln den Schülern die Ideen für das gesundheitsbewusste Lebensgefühl von Sebastian Kneipp. Unsere Grundschule gibt den Kindern damit eine Orientierungshilfe für ihr späteres Leben. Die kneippschen Prinzipien machen das Leben und Lernen interessa...