Kinderbüro Garmisch-Partenkirchen

Kinderbüro Garmisch-Partenkirchen Fachberatung Kindertagespflege, Qualifizierung, Vermittlung und Begleitung von Tagesmüttern/Tagesvätern und Eltern im Landkreis Garmisch-Partenkirchen

Die öffentlich geförderte Kindertagespflege bietet folgende Betreuungsformen:

Betreuung in den privaten Räumen der Tagesmutter/des Tagesvaters
Bildungsort Familie: In der Regel betreut eine Tagesmutter/ein Tagesvater bis zu fünf Tageskinder gleichzeitig im eigenen Haushalt. Teilen sich die Kinder die Plätze, kann eine Tagespflegeperson bis zu 8 Betreuungsverträge abschließen. Großtagespflege
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hließen sich mindestens zwei Tagesmütter/Tagesväter zusammen, können sie bis zu acht Kinder zeitgleich betreuen. Hat mindestens eine Tagesmutter/ein Tagesvater eine staatlich anerkannte pädagogische Ausbildung, können zehn Kinder zeitgleich betreut werden. Auch bei dem Betreuungsmodell „Großtagespflege“ bleibt der Charakter der Kindertagespflege als familienähnliche Betreuungsform erhalten. Kinderfrau
Auch eine Betreuung im Haushalt der Eltern ist möglich („Kinderfrau“). In der Regel handelt es sich hier um eine weisungsgebundene Tätigkeit in einem Angestelltenverhältnis. Dabei sind die Eltern als Arbeitsgeber für die Entrichtung aller Steuern und Sozialabgaben einschließlich der Renten- und Krankenversicherung verantwortlich. Unter bestimmten Voraussetzungen ist es möglich, eine öffentliche Förderung für die Betreuung im Haushalt der Eltern zu erhalten.

Adresse

Chamonixstraße 3-9
Garmisch-Partenkirchen
82467

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Öffnungszeiten

Montag 08:30 - 12:30
Dienstag 08:30 - 12:30
14:00 - 16:00
Mittwoch 08:30 - 12:30
Donnerstag 08:30 - 12:30
14:00 - 16:00

Telefon

+4988219431699

Produkte

Fachberatung Kindertagespflege, Vermittlung, Begleitung Qualifizierung von Kindertagespflegepersonen
Tagesmutter/Tagesvater

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Formen der Kindertagespflege

Die öffentlich geförderte Kindertagespflege bietet folgende Betreuungsformen:

Betreuung in den privaten Räumen der Tagesmutter/des Tagesvaters Bildungsort Familie: In der Regel betreut eine Tagesmutter/ein Tagesvater bis zu fünf Tageskinder gleichzeitig im eigenen Haushalt. Teilen sich die Kinder die Plätze, kann eine Tagespflegeperson bis zu 8 Betreuungsverträge abschließen.

Großtagespflege Schließen sich mindestens zwei Tagesmütter/Tagesväter zusammen, können sie bis zu acht Kinder zeitgleich betreuen. Hat mindestens eine Tagesmutter/ein Tagesvater eine staatlich anerkannte pädagogische Ausbildung, können zehn Kinder zeitgleich betreut werden. Auch bei dem Betreuungsmodell „Großtagespflege“ bleibt der Charakter der Kindertagespflege als familienähnliche Betreuungsform erhalten.

Kinderfrau Auch eine Betreuung im Haushalt der Eltern ist möglich („Kinderfrau“). In der Regel handelt es sich hier um eine weisungsgebundene Tätigkeit in einem Angestelltenverhältnis. Dabei sind die Eltern als Arbeitsgeber für die Entrichtung aller Steuern und Sozialabgaben einschließlich der Renten- und Krankenversicherung verantwortlich. Unter bestimmten Voraussetzungen ist es möglich, eine öffentliche Förderung für die Betreuung im Haushalt der Eltern zu erhalten.