04/04/2022
-
Gibt es eine Versorgung,
Die mich ideal als zukünftige
Lehrkraft begleitet?
Die mit eine Sicherheit gibt
Im Lehramtsstudium sowie später
Als angestellte Vertretungslehrkraft,
Als Beamter auf Widerruf
Und auch als BaP und BaL?
Die ich mir auch im Studium und
Im Referendariat leisten kann?
Welche sich an die Veränderungen
Meines Leben anpasst?
Die auch noch hoch genug ist,
Dass es mir finanziell gut gehen kann?
- Ja -
Beratungsanfragen unter:
[email protected]
_____________________________
Mehr zur Versorgung als Lehrkraft
Am 17.05.22 um 18:00
EUF im HEL, Raum 63
Vortrag:
„Versorgung im Vorbereitungsdienst“
(Versorgungsgrundlagen
Von Lehrkräften)
„Wie bin ich versorgt,
Wenn ich dienstunfähig werde?“
20/05/2021
Nächste Infoveranstaltung
Zum Vorbereitungsdienst in SH:
03.06.2021 17:00 Uhr
Online (Zoom)
GEW Schleswig-Holstein
DBV Flensburg
Fit4Ref Flensburg
Für die Anmeldung bitte eine Mail an:
[email protected]
Themen:
Beamtenstatus
Ablauf Vorbereitungsdienst
Rechte & Pflichten
Krankenversicherung
Haftung / Versorgung
APVO
Frage & Antwortrunde
Natürlich bin ich wieder als
und
live dabei!
12/05/2021
-
Goldrichtig Richtung Vorbereitungsdienst!
Info-Veranstaltung via Zoom am
03.06. & 07.06. ca. 17:00-19:00
Gastgeber:
Junge GEW Schleswig-Holstein
Fit4Ref / DBV Flensburg
Weitere Informationen zur Anmeldung
Und Ablauf folgen!
Themen:
Verbeamtung / Ablauf / Besoldung
Rechte & Pflichten / Versorgung
Haftung / Krankenversicherung
Und natürlich am Ende Zeit
Für alle noch offenen Fragen!
Shoot
Model .
26/10/2020
-
VIER DINGE
Die zusammen gehören.
-
DU
(Startest 2021 ins Ref)
ICH
(Werde Dich beraten)
DBV
(Ist deine zukünftige PKV)
Fit4Ref
(Macht 4 Ecken rund)
-
-
30/09/2020
-
„Selbstbeteiligung“ in der Beihilfe?
Besser bekannt als
„Selbstbehalt“ oder
„Kostendämpfungspauschale“.
Die Beihilfeleistungen werden jährlich um einen Selbstbehalt gekürzt. Die Höhe des Selbstbehaltes richtet sich nach der Besoldungsgruppe.
Als Lehrkraft mit einer A12 / A13 Besoldung habe ich also einen jährlichen Eigenanteil von 200€.
Der Selbstbehalt gilt allerdings z.B. nicht für:
- Beamtenanwärter / Referendare(!)
- In der Elternzeit
- Hinterbliebene / Waisen
Des Weiteren reduziert sich der Selbstbehalt für jeden berücksichtigungsfähigen Angehörigen (z.B. ein Kind) um 25€.
Was ist zu beachten, wenn ich im Referendariat Arztrechnungen bei der Beihilfe einreiche?
-
Kein Selbstbehalt
-
Dürfen nicht älter als 1 Jahr sein. Anspruch erlischt bei älteren RGs!
-
Einreichen wenn die Aufwendungen höher als 100€ sind. Oder Rechnungen aus 10 Monaten höher als 15€ sind.
-
Selbstbehalt ist nicht über die PKV versicherbar.
Noch Fragen dazu?
DM oder an [email protected]
22/06/2020
Statement: WARUM ICH?
Referendariat 2020/2021?
Warum solltet Ihr euch von mir beraten lassen?
Zu Themen wie:
- PKV (beihilfekonform)
- Beihilfe
- Dienstliche Haftung
- Versorgung als Beamter/-in (BaW)
- Besoldung etc
->
1. Ich kenne eure Fragen
Und habe die Antworten dazu.
2. Mein beruflicher Sinn ist es
Euch die best möglichste Krankenversicherung anzubieten, Sowohl für die Zeit im Referendariat als auch all eurer folgenden Lebensphasen.
3. Ich berate Euch nicht nur,
Ihr kauft mich mit.
Ich bin nicht nur für die Beratung
Und Abschluss der PKV zuständig,
Sondern ich bin danach weiter für Euch mit meinem Team da.
Wir unterstützen bei Abrechnungen,
Sind für Fragen da
Und ich passe mit Euch den Versicherungsschutz auf eure neuen Lebensphasen an.
4. Ich entscheide mich jeden Tag Wieder für meinen Produktgeber.
Denn ich bin seit über 10 Jahren der Überzeugung, dass er mir für meinen Beruflichen Sinn das beste Werkzeug an die Hand gib.
Mir ist bewusst, dass ich nicht für jeden der beste Partner bin.
Mir ist persönlicher Kontakt wichtig.
Ich gebe nur Versprechen, die ich halten kann.
Mir ist es wichtig,
Dass es meinen Kunden gut geht,
Es ist meine berufliche Verantwortung,
Meinen Beitrag dazu zu leisten.
Wenn Euch diese Punkte wichtig sind,
Vereinbart einen Gesprächstermin.
Und da es für Euch vieles Neuland ist,
Nehme ich mir gerne Zeit und fange mit etwas Grundschule an.....
27/05/2020
➖ Beihilfebemessungssatz ➖
Bitte was?!?!?
Ja, ein schöner Begriff aus dem Beamtendeutsch, aber leicht erklärt anhand des Schaubildes.
-
Grundlage ist mein Beihilfeanspruch als Beamter:
„Beihilfen ergänzen die Eigenvorsorge, die aus den laufenden Bezügen zu bestreiten ist. Insoweit ist die Beihilfe eine ergänzende Fürsorge der sich an Aufwendungen in Geburts-, Krankheits- und Pflegefällen, bei Maßnahmen zur Früherkennung und Schutzimpfungen beteiligt.“
-
Vereinfacht erklärt:
Mein Dienstherr beteiligt sich „ergänzend“ (ergänzend zu meiner PKV) an meinen effektiv entstehenden Krankheitskosten.
Auf Deutsch: Er übernimmt einen Teil meiner Arztrechnungen etc.
-
Und wie hoch ist nun dieser Teil?
Wenn ich mit dem Referendariat beginne, werde ich aufgrund der Verbeamtung auf Widerruf auch „Beihilfeberechtigter“.
Somit habe ich einen Beihilfebemessungssatz/ Beihilfeanspruch von 50%.
D.h. ich reiche eine Zahnarztrechnung von 100€ bei meiner Beihilfestelle ein und bekomme im Idealfall 50€ erstattet (ganz ideal, meine PKV erstattet die restlichen 50€).
Im Laufe meines Lebens kann sich der Bemessungssatz durchaus ändern, mit der Geburt des zweiten Kindes erhöht er sich z.B. auf 70% (somit muss die PKV auf 30% reduziert werden). Fällt dann das erste Kind aus dem Familienzuschlag weg (Mein Kind fängt also nach der Ausbildung an zu arbeiten), reduziert sich der Beihilfeanspruch wieder auf 50% (Achtung: PKV muss wieder auf 50% erhöht werden.). Ein paar Jahre später gehe ich in die Pension und habe als „Versorgungsempfänger“ wieder 70% Beilhilfeanspruch (Ja, PKV muss wieder reduziert werden). Der Bemessungssatz der Beihilfe kann sich also aufgrund meiner Dienstphase oder familiären Situation ändern.
Und nicht nur ich habe einen Beihilfeanspruch, sondern auch ggf. meine Kinder und mein Ehegatte.
Kinder haben in dem Fall sogar einen Bemessungssatz/Anspruch von 80% (PKV somit 20%) und mein Ehepartner 70% (PKV somit 30%).
-
Ich habe Fragen offen gelassen?
Na dann, fragt nach:
[email protected]
-
06/05/2020
Referendariat 2020?
Grundwissen Krankenversicherung:
Das Thema ist nicht „schwierig“.
Es ist nur „neu“.
Mit der Verbeamtung auf Widerruf (BaW) werde ich „versicherungsfrei“ und ich kann mich entweder als freiwillig versichertes Mitglied in einer Krankenkasse (GKV) versichern,
oder ich wechsle in das System Beihilfe + beihilfekonforme, private Krankenversicherung (PKV).
Warum sie meisten LIVs in das System Beihilfe+PKV wechseln,
ist schnell erklärt anhand des Schaubildes.
Den Beitrag in der GKV zahle ich als BaW alleine, denn ich habe keinen Arbeitgeber, sondern einen Dienstherren. Dieser gewährt Beihilfe, aber keinen Arbeitgeberzuschuss zur Krankenversicherung.
Ich zahle also als Referendar/in ca. 280€ monatlich in der GKV.
Wechsle ich mit der Verbeamtung in das System Beihilfe+PKV,
sind die monatlichen Kosten sehr viel geringer. Wenn ich z.B. Single bin und keine Kinder habe, übernimmt (vereinfacht) das Land 50% der Krankheitskosten/ Arztrechnungen. Die Beihilfe muss ich nicht zahlen, sondern nur beantragen. Die anderen 50% decke ich über eine private Krankenversicherung. Da ich hier nur 50% Versicherungsschutz zahlen muss mit günstigen „Ausbildungskonditionen“, liegt der Beitrag stark unter dem der GKV.
Alle Antworten und Beratung:
-> Patrick Lange
-> [email protected]
-> 0461/141200 DBV FL
Entspannt & ausführlich
Online & persönlich