18/10/2024
DAS BANGEN UND ZITTERN HAT EIN ENDE!
Das Engagement der letzten Wochen und Monate trägt Früchte:
Ich bedanke mich ausdrücklich bei allen Unterstützern die sich aktiv der Petition zur Abwendung der Umsatzbesteuerung künstlerischer Bildungsangeboten beteiligt haben!
Ein herzliches Dankeschön gilt ebenso der CDU/CSU Bundestagsfraktion und dem Dresdner MdB Lars Rohwer, für den aktiven Einsatz in dieser Angelegenheit! DANKE!
Näheres hier im weiteren Verlauf:
Lieber Herr Ebersbach,
mit dem Kabinettsbeschluss zum Jahressteuergesetz 2024 am 5. Juni 2024 hat die Bundesregierung massive Unruhe in Tanz- und Musikschulen hervorgerufen, die heute zum Glück endet. Auf den Druck der CDU/CSU-Bundestagsfraktion hin hat sie nichts an der bestehenden Umsatzsteuerfreiheit von Bildungsleistungen geändert.
Im Regierungsentwurf war eine Neufassung der Umsatzsteuerbefreiung für Bildungsleistungen (§ 4 Nr. 21 UStG) enthalten. Sie haben mich darauf hingewiesen, dass diese Neufassung schwerwiegende Folgen gehabt hätte. Wir sind der Meinung, dass diese Änderungen in diesem Umfang verheerend gewesen wären und für viel Rechtsunsicherheit gesorgt hätten. Für Bildungsleistungen wie Gitarren- oder Ballettunterricht für Kinder hätte der Wegfall der Steuerbefreiung gedroht. Nicht nur hätte dies das Bildungsangebot in Deutschland weiter verteuert und den Zugang zu Bildung gerade für einkommensschwächere Haushalte weiter erschwert. In vielen Fällen hätte es auch die Bildungsdienstleister selbst in finanzielle Schwierigkeiten gebracht. Die enorme Unruhe der letzten Wochen hätte sich die Ampel sparen können.
Bildung hat für uns oberste Priorität. Deshalb war es keine Option, diesen Vorschlag einfach hinzunehmen. Wir haben uns fachlich intensiv mit dem Thema auseinandergesetzt. Wir haben viele Gespräche geführt, unter anderem mit Musikschulen, Osteopathen, Handwerksvertretern sowie Tanz- und Musiklehrern. Im Finanzausschuss haben meine Kolleginnen und Kollegen die Regelung kritisiert und unseren Widerstand deutlich gemacht. Zudem haben wir uns schriftlich an die Bundesregierung gewandt und das Thema auch auf europäischer Ebene angesprochen, unter anderem bei der EU-Kommission. Die eingeladenen Steuerexperten, die wir zu diesem Thema in der Anhörung am 07. Oktober 2024 befragt haben, hatten unsere Bedenken noch zusätzlich bestätigt.
Dank unserer gemeinsamen Bemühungen kann ich Ihnen nun eine gute Nachricht überbringen: Heute wurde im Finanzausschuss eine geänderte Regelung zur Umsatzsteuerbefreiung von Bildungsleistungen beschlossen, die wir sehr begrüßen. Diese Änderung sorgt dafür, dass Bildungsdienstleistungen weiterhin von der Umsatzsteuer befreit bleiben. Ich sehe dies als Erfolg unserer Arbeit und als Zeichen, dass Opposition Wirkung zeigt.
Ich möchten mich herzlich bei Ihnen bedanken. Ihre Hinweise waren wichtig und haben mit dazu beigetragen, dass wir diese positive Veränderung erreichen konnten.
Mit freundlichen Grüßen
Lars Rohwer MdB
Deutscher Bundestag
Platz der Republik 1
11011 Berlin