Tactical Consulting International GmbH

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Für unsere Kunden bieten wir innovative Dienstleistungen mit höchster Qualität.

07/01/2026

Broschüre 2026
Einsatztraining für Behörden mit Ordnungs- und Vollzugsaufgaben.

Gerne können wir Ihnen auf Anfrage unsere Broschüre für 2026 mit unseren Lehrgangsangeboten für Behörden zukommen lassen.

Bitte nutzen Sie unser Kontaktformular.
https://tac-consulting.com/de/kontakt/

23/12/2025

Betriebsferien vom 24.12. bis 04.01.

Das Jahr neigt sich dem Ende zu. Die Tage zwischen Weihnachten und Neujahr sind für uns ein willkommener Anlass, um innezuhalten, das vergangene Jahr R***e passieren zu lassen und das Neue zu planen. Unser Büro bleibt in dieser Zeit geschlossen.

Ab dem 5. Januar 2026 sind wir gerne wieder für Sie da.

Wir wünschen Ihnen und Ihren Angehörigen besinnliche Feiertage und einen guten Start ins neue Jahr!

Das Team der Tactical Consulting International GmbH

17/12/2025

Verteidigungsschießen - Zugangsvoraussetzungen

Gemäß § 23 Abs. 1 AWAffV dürfen zur Teilnahme am Lehrgang Verteidigungsschießen nur Personen zugelassen werden, die auf Grund eines Waffenscheins oder einer Bescheinigung nach § 55 Abs. 2 des Waffengesetzes zum Führen einer Schusswaffe berechtigt sind oder denen ein in § 55 Abs. 1 des Waffengesetzes bezeichneter Dienstherr die dienstlichen Gründe zum Führen einer Schusswaffe bescheinigt hat oder denen von der zuständigen Behörde eine Bescheinigung nach Abs. 2 erteilt worden ist.

Gemäß § 23 Abs. 2 AWAffV kann die zuständige Behörde Inhabern einer für Kurzwaffe ausgestellten Waffenbesitzkarte und Inhabern eines Jagdscheins, die im Sinne des § 19 WaffG persönlich gefährdet sind, die Teilnahme am Lehrgang oder Schießübungen der im § 22 AWaffV genannten Art gestatten.

Demzufolge sind wir verpflichtet, uns vor Teilnahme jedes Teilnehmenden vom Vorliegen der im Satz 1 und 2 genannten Erfordernisse zu überzeugen.

Um Ihnen die Anmeldung für unsere Lehrgänge im Verteidigungsschießen zu erleichtern, stellen wir ein Infoschreiben zu den Zugangsvoraussetzungen gemäß § 23 AWaffV als Download bereit. Das Infoschreiben enthält alle wichtigen Informationen zu den erforderlichen Nachweisen, behördlichen Genehmigungen und Teilnahmebedingungen für die verschiedenen Personengruppen.

» Unter folgenden Link können Sie sich das Infoschreiben herunterladen:

https://tac-consulting.com/Infoschreiben_Verteidigungsschiessen.pdf

30/11/2025

Verteidigungsschießen vs. Sportschießen – Wo liegt der Unterschied?

Schießen zu Verteidigungszwecken unterscheidet sich grundlegend vom klassischen Sportschießen.

Während im Sport vor allem Präzision, Technik und Wiederholbarkeit im Vordergrund stehen, verlangt eine reale Stress- oder Gefahrensituation ganz andere Fähigkeiten: schnelle Entscheidungen, rechtliche Einschätzung, taktisches Verständnis und der Umgang mit verschiedenen Licht- und Umgebungsbedingungen. All das setzt ein verantwortungsvolles, praxisnahes und speziell ausgerichtetes Training voraus.

Gemäß § 7 Abs. 1 AWaffV sind im Schießsport die Durchführung von Schießübungen in der Verteidigung mit Schusswaffen (§ 22 WaffG) verboten.

Warum ist das im Schießsport nicht erlaubt?
Die Allgemeine Waffengesetz-Verordnung (§ 7 AWaffV) verbietet im sportlichen Schießen unter anderem:
- Schießen aus Deckung
- Hindernisse überwinden nach dem ersten Schuss
- Schießen im deutlich erkennbaren Laufen
- Reaktion auf plötzlich auftauchende, bewegliche Ziele (mit Ausnahmen)
- Cross-Draw-Techniken
- Schüsse ohne genaues Anvisieren
- Nicht vorher bekannte Übungsabläufe

Diese Regelungen machen deutlich: Sportschießen ist kein Verteidigungstraining. Und Verteidigungstraining wiederum erfordert klare, gesetzliche Rahmenbedingungen.

Wer darf Verteidigungsschießen überhaupt trainieren?
Gemäß § 23 Abs. 1 AWaffV dürfen an Lehrgängen zum Verteidigungsschießen nur Personen teilnehmen, die einen Waffenschein besitzen, oder eine Bescheinigung nach § 55 Abs. 2 WaffG haben, oder von ihrem Dienstherrn eine entsprechende dienstliche Erlaubnis erhalten haben, oder von der zuständigen Behörde eine Teilnahmebescheinigung nach Abs. 2 erhalten haben.

Nach § 23 Abs. 2 AWaffV kann die zuständige Behörde zudem Inhabern einer Waffenbesitzkarte für Kurzwaffen sowie Jagdscheininhabern, die im Sinne von § 19 WaffG persönlich gefährdet sind, die Teilnahme an solchen Lehrgängen ermöglichen.

Stress, Angst & Realität: Der entscheidende Unterschied
Der Umgang mit Stress- und Angstreaktionen ist im Verteidigungsfall entscheidend. Nur ein Training, das realistische Szenarien berücksichtigt und die Automatisierung sicherer, gesetzeskonformer Abläufe fördert, ermöglicht es, im Ernstfall verantwortungsvoll zu handeln.

Unsere Lehrgänge gewährleisten eine umfangreiche einsatztaktische Grund- und Weiterbildung an der Dienstwaffe.

Mehr Informationen finden Sie unter www.tac-consulting.com.

09/10/2025

Einsatz der Schusswaffe – Anforderungen an Training und Schulung

Schießen zu Verteidigungszwecken unterscheidet sich wesentlich vom sportlichen Schießen. Die Entscheidung, in einer Stresssituation zu schießen oder nicht zu schießen -sowohl unter rechtlichen als auch unter taktischen Gesichtspunkten, bei wechselnden Lichtverhältnissen und bei der Bewertung verschiedener Handlungsoptionen- erfordert intensives, praxisorientiertes Training mit der Schusswaffe.

Trainingsansätze
Um den Anforderungen in Stresslagen gerecht zu werden, ist gezieltes Training unerlässlich. Moderne Methoden integrieren den Einsatz nicht-scharfer Trainingswaffen. Beispiele sind sogenannte Rotwaffen für Trockenübungen, mit denen Gefahren während des Trainings minimiert werden. Die Handhabung dieser Trainingswaffen entspricht der scharfer Waffen, eine Schussabgabe ist jedoch nicht möglich. Solche Trockenübungen sind wichtig, weil sie helfen, Bewegungsabläufe zu automatisieren und so die Reaktionssicherheit zu erhöhen. Außerdem verbessert das Trockentraining die Sicherheit in der Schießanlage. Des Weiteren können realistische Szenarien simuliert werden -etwa mithilfe von FX-Farbmarkierungswaffen- sodass der rechtssichere Einsatz der Schusswaffe in Fällen von Notwehr und Nothilfe praktisch trainiert werden kann.

Erfahrene Ausbilder im Verteidigungsschießen
Die Qualität der Ausbildung hängt maßgeblich von der Kompetenz der Ausbilder ab. Neben fundierten Kenntnissen im Waffenrecht, in der Waffentechnik und in der praktischen Handhabung sind umfangreiche Einsatzerfahrungen wichtig. Nur so lassen sich Stressszenarien authentisch gestalten und praxisnahe, handlungsorientierte Trainings vermitteln. Zusätzlich sollten Ausbilder über ausgeprägte pädagogische Fähigkeiten verfügen, damit sie komplexe Inhalte verständlich vermitteln, individuelles Feedback geben und eine sichere Lernumgebung schaffen können.

Fazit
Der Umgang mit Angst- und Stressreaktionen beim Einsatz der Schusswaffe erfordert eine ganzheitliche Betrachtung. Gezieltes Training, das realistische Szenarien integriert und die Automatisierung effizienter Verteidigungstechniken fördert, ist der Schlüssel zum Erfolg.

Wenn Sie Interesse an vertiefenden Schulungen oder praxisnahen Trainingsmodulen haben, informieren wir Sie gern.

Das Team der Tactical Consulting International GmbH

www.tac-consulting.com

23/09/2025

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Das Team der Tactical Consulting International GmbH.

08/09/2025

SAVE THE DATE
Neue Lehrgangstermine im Verteidigungsschießen für bewaffnetes Sicherheitspersonal und gefährdete Personen

Für 2026 haben wir drei Lehrgangstermine für Selbstzahler im Verteidigungsschießen geplant.

Verteidigungsschießen – Grundprogramm:
28.03. – 29.03.2026 (Sa. & So.) in Düsseldorf
26.09. – 27.03.2026 (Sa. & So.) in Düsseldorf

Verteidigungsschießen – Aufbauprogramm:
12.12. – 13.12.2026 (Sa. & So.) in Düsseldorf

Mehr Informationen finden Sie unter www.tac-consulting.com

04/09/2025

TRAINING
Schusswaffenausbildung für bewaffnetes Sicherheitspersonal und gefährdete Personen

Die private Sicherheitswirtschaft unterliegt in Form von natürlichen oder juristischen Personen dem Waffengesetz. Demnach hat nicht nur der Unternehmer, sondern auch dessen Verrichtungs- und Erfüllungsgehilfen die Vorschriften des Waffengesetzes einzuhalten.

Insofern ist stets abzuwägen, ob die Gefahrenanalyse das bewaffnete Auftreten von Sicherheitskräften rechtfertigt.
In Bereichen, in denen Sicherheitspersonal dienstlich eine Schusswaffe führen muss, sind strenge Voraussetzungen zu erfüllen. Ein Bedürfnis zum Erwerb, Besitz und Führen von Schusswaffen wird bei einem Bewachungsunternehmer (§ 34a GewO) nach §28 WaffG anerkannt, wenn er glaubhaft macht, dass Bewachungsaufträge wahrgenommen werden oder werden sollen, die aus Gründen der Sicherung einer gefährdeten Person im Sinne des §19 WaffG oder eines gefährdeten Objektes Schusswaffen erfordern. Die Schusswaffe darf nur bei der tatsächlichen Durchführung eines konkreten Auftrages geführt werden.

Der Unternehmer hat dies auch bei seinem Sicherheitspersonal in geeigneter Weise sicherzustellen. Sicherheitskräfte, die auf Grund ihrer Tätigkeit Schusswaffen des Erlaubnisinhabers nach dessen Weisung besitzen oder führen sollen, sind der zuständigen Behörde zur Prüfung zu benennen; die Überlassung von Schusswaffen oder Munition darf erst erfolgen, wenn die zuständige Behörde zugestimmt hat.

Gemäß §18 DGUV Vorschrift 23 „Wach- und Sicherungsdienste“ müssen Träger von Schusswaffen regelmäßig an Schießübungen teilnehmen, um ihre Schießfertigkeiten nachzuweisen. Darüber hinaus müssen Berufswaffenträger jährlich den Sachkundestand nachweisen, um weiterhin als sachkundig zu gelten.

Unsere Lehrgänge gewährleisten eine umfangreiche einsatztaktische Grund- und Weiterbildung an der Dienstwaffe. Training mit dem Ziel der Automatisierung effizienter Einsatztaktiken ist dabei der Schlüssel zum Erfolg.

Mehr Informationen finden Sie unter www.tac-consulting.com

26/06/2025

EDUCATION & TRAINING
Einsatztrainer*innen-Trainingsprogramm (E-TP)

Einsatztrainer*innen sind dafür verantwortlich, Bedienstete von Sicherheitsbehörden durch konzipierte Einsatztrainings darauf vorzubereiten, komplexe Einsatzsituationen bis hin zu lebensbedrohlichen Einsatzlagen zu bewältigen.

Dabei müssen die Einsatztrainer*innen einen ganzheitlichen Ansatz verfolgen.

Dieser ganzheitliche Ansatz muss die Verbindung und Automatisierung der Erarbeitung von Lösungsansätzen nach dem deeskalierenden Einsatzmodell, der rechtlichen Beurteilung des Übungssachverhaltes und des Erlernens, Umsetzens und Automatisierens der Eingriffs- und Eigensicherungstechniken unter besonderer Beachtung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes berücksichtigen.

Für Behörden bieten wir ein individuelles Einsatztrainer*innen-Trainingsprogramm (E-TP) für Führungs- und Einsatzmittel (FEM) an. Dieses Programm können wir bundesweit Inhouse für Behörden durchführen.

Mehr Informationen finden Sie unter www.tac-consulting.com

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