08/10/2026
Zurücksetzen im Parkhaus: noch kein Führerschein-Comeback. 🅿️🍺
Knapp 2 Promille, Ausfahrt gesperrt, Fahrzeug zurückgesetzt. Der Angeklagte meinte, im Parkhaus sei er gar nicht im Straßenverkehr gewesen. Das BayObLG sagt: Ein Parkhaus ist öffentlicher Verkehrsraum. Strafbar bleibt es trotzdem. 🚗
📌 Fürs Examen: Öffentlich bleibt öffentlich, bis der Berechtigte unmissverständlich etwas anderes zeigt. Eine kurzzeitig gesperrte Schranke reicht dafür nicht.