04/02/2025
Nachtbetreuung - Öffnungszeiten und Angebot
In der Nachtbetreuung stehen 5 Betreuungsplätze für Kinder im Alter von 1 bis 10 Jahren, zu einer täglichen
Kernbetreuungszeit, Sonntag bis Freitag in der Zeit von 19:00 bis 7 Uhr zur Verfügung.
Während der Betreuungszeit wird den Kindern auf Wunsch der Eltern eine ausgewogene und frische Vollverpflegung mit Abendessen, Frühstück und Getränken bereitgestellt.
Vereinbarkeit von Beruf und Familie!
Wer betreut das Kind, wenn Eltern im Schichtdienst arbeiten? Kinderbetreuung außerhalb der üblichen Kernöffnungsöffnungszeiten ist für viele Eltern ein Problem.
Verschiedene Unternehmen sind auf Schichtbetrieb angewiesen, um den Arbeitsprozess aufrechtzuerhalten. Der Personal- und Fachkräftemangel werden zu einer immer größeren Herausforderung, welche ein Umdenken erfordert. Mit der Möglichkeit zur Nachtbetreuung können Arbeitsplätze oder offene Stellenausschreibungen attraktiver und familienfreundlicher gestaltet werden. Alleinerziehende Eltern habe die Möglichkeit in Ihren Beruf zurückzukehren.
Kosten
1. Betreuungspauschale für Eltern
Bei notweniger Nachtbetreuung aus beruflichen Gründen erfolgt die Hauptfinazierung über die Stadt Chemnitz mit einen Antrag auf Gewährung der Förderung in ergänzender Kindertagespflege. Ergänzende Kindertagespflege betrifft einen zusätzlichen Berteuungsplatz bei einer Kindertagespflegeperson neben dem regulären Krippen, Kindergarten oder Hort-Platz. Eltern tragen lediglich noch einen privaten Zuschuss pro Nacht von 25 €.
(Für Nachtbetreuung aus Nicht-beruflichen Gründen ist keine Finanzierung über die Stadt Chemnitz möglich. Dann sind 75€ pro Nacht komplett privat zu tragen.)
Das Angebot zur Nachtbetreuung richtet sich neben den Eltern, auch an Institutionen und Unternehmen, welche Mitarbeiter mit Kindern in Nachtdienst beschäftigen. Eltern, die z. B. Berufen wie Ärzte, Krankenschwestern, Rettungskräfte, Feuerwehrleute, Polizisten, Pflegekräfte, Produktionshelfer, Erzieherinnen und Erzieher in Heimen, Flugbegleiter, Tankstellenmitarbeitern, Taxifahrer, Bus- und Bahnangestellte, Beschäftigte im Gaststättengewerbe, Speditionsarbeiter angehören und deren Kinder Gastkinder sind, die tagsüber andere Kitas oder die Schule besuchen. Verlässliche Planung in der Familienorganisation führt zu Entspannung im Stress zwischen Familie und Beruf. Nach Absprache ist auch eine Abholung 18 Uhr aus dem regulären Kindergarten zur Anschlussbetreuung über Nacht möglich. Krankheitsvertretung erfolgt durch eine andere geeignete Pflegeperson, welche eine Eignung nach § 23 Abs. 3 SGB VIII besitzt. Für beanspruchte Nacht-Betreuungsplätze muss durch die Sorgeberechtigten eine private Unfallversicherung für das jeweilige Kind nachgewiesen werden.
www.kita-dschungelkids.de