QM Methoden-Beratung-Software

QM Methoden-Beratung-Software Die Verständnisbringer in die Safety Normen, klar und verständlich Ich biete meine Leistungen vorwiegend online an.

05/10/2026

🔴 MVO-Countdown: Noch 107 Tage!

Es gibt KEINE Übergangsfrist! Ab dem 20.01.2027 gilt nur noch die MVO.

Die alte Maschinenrichtlinie ist dann Geschichte. Wer jetzt nicht umstellt, hat ein CE-Problem.

→ chat.ai-meets-safety.com

02/10/2026

Navigator erklärt: MVO + CRA — was das für deine CE-Kennzeichnung heißt

Gestern im Video habe ich den Navigator gefragt, was die MVO zur Cybersecurity sagt. Heute geht's in den Expert-Modus.

Die Frage: Was passiert, wenn Maschinenverordnung und Cyber Resilience Act gleichzeitig auf deine Maschine treffen? Vernetzte Sicherheitssteuerung, Fernwartung, zwei Verordnungen — eine CE-Kennzeichnung.

Die vollständige Expert-Antwort findest du als PDF im ersten Kommentar.

Kurzfassung: Anhang III 1.1.9 fordert den Schutz gegen Korrumpierung und Protokollierung aller Softwareeingriffe. Der CRA bringt Schwachstellenmanagement und Updatepflichten dazu. Beides muss bis 20. Januar 2027 stehen.

Security by Design wird Pflicht für die CE-Kennzeichnung. Das ist kein Nice-to-have mehr.

PDF mit der vollständigen Analyse: erster Kommentar.

Fragen zu deiner Maschine? Der Safety Navigator hilft.
→ lp.ai-meets-safety.com



📄 Zusammenfassung als PDF:https://ai-meets-safety.com/pdf/KW40.2_MVO_Security.pdf

01/10/2026

🎥 Stephan fragt den Navigator #2

Heute im Live-Video: 'Welche Anforderungen stellt die neue Maschinenverordnung an die Cybersecurity?'

Ein brandaktuelles Thema — die MVO fordert erstmals Cybersecurity-Maßnahmen in Verbindung mit dem Cyber Resilience Act (CRA).

Der Navigator kennt beide Verordnungen. Mal sehen, was er sagt!

Hier das Ergebnis als PDF:https://ai-meets-safety.com/pdf/KW40.1_MVO_Security.pdf
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30/09/2026

Antwort:
Anhang III, Abschnitt 1.1.9 der EU-Maschinenverordnung (MVO) 2023/1230 stellt folgende Anforderungen an die Protokollierung von Firmware-Änderungen an Sicherheitssteuerungen (bzw. an Software, die für die Konformität mit Sicherheits- und Gesundheitsschutzanforderungen entscheidend ist):

1. Nachweispflicht für Eingriffe in Software
Maschinen bzw. dazugehörige Produkte müssen Nachweise für rechtmäßige oder unrechtmäßige Eingriffe in die Software oder Veränderungen der installierten Software oder ihrer Konfiguration sammeln.
Dies schließt explizit Firmware-Änderungen ein, sofern diese für die Konformität mit den Sicherheitsanforderungen relevant sind [E2].

2. Identifikation und Schutz kritischer Software
Software (und damit auch Firmware), die für die Konformität der Maschine mit den Sicherheitsanforderungen entscheidend ist, muss:
- Als solche kenntlich gemacht werden,
- Angemessen gegen Korrumpierung (unbeabsichtigt oder vorsätzlich) geschützt sein,
- Jederzeit identifizierbar sein (z. B. durch Bereitstellung von Informationen über die installierte Software in leicht zugänglicher Form) [E2].

3. Hardware-Bezug
Falls die Firmware über ein Hardware-Bauteil (z. B. Schnittstelle, Speicher) übertragen oder zugänglich gemacht wird, das für die Verbindung mit der Sicherheitssoftware relevant ist, muss dieses Bauteil:
- Gegen Korrumpierung geschützt sein,
- Nachweise für Eingriffe (rechtmäßig/unrechtmäßig) in dieses Bauteil sammeln [E2].

---
Zusammenfassung der Protokollierungsanforderungen:
Die MVO verlangt, dass alle Änderungen an sicherheitsrelevanter Firmware (inkl. Konfiguration) dokumentiert und nachweisbar sein müssen. Dies umfasst:

Wer die Änderung vorgenommen hat (rechtmäßig/unrechtmäßig),

Wann die Änderung erfolgte,

Welche Softwareversion/Firmware betroffen ist,

Ob die Integrität der Software erhalten blieb.
Verwendete Quellen:
E2

Vertrauenswürdigkeit:

Hoch – Die Anforderungen sind wörtlich und vollständig im Evidence-Block [E2] enthalten. Der Abschnitt 1.1.9 der MVO ist hier direkt zitiert (wörtliche Wiedergabe erlaubt gemäß Dokument-Status).

30/09/2026

🧩 Normen-Challenge #1: Firmware-Update und MVO

Du spielst per Fernzugriff ein Firmware-Update auf eine Sicherheitssteuerung auf. Was muss die Maschine unter der neuen MVO können, was die alte MRL nicht verlangt hat?

a) Das Update automatisch rückgängig machen
b) Den Bediener per Display informieren
c) Den Eingriff in einem Audit-Log protokollieren

Auflösung heute um 12:00!
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28/09/2026

🔴 MVO-Countdown | Noch 114 Tage — Schutz gegen Korrumpierung

Ab heute jeden Montag bis zum Stichtag am 20.01.2027: Eine konkrete Änderung der neuen Maschinenverordnung — und was sie für Dich bedeutet.

Den Anfang macht Anhang III, Abschnitt 1.1.9 — „Schutz gegen Korrumpierung". Die alte MRL kannte das nicht. Jetzt wird es verbindlich.

Die Anforderungen sind umfangreicher, als viele erwarten. Drei Bereiche, die sofort auffallen:

Hardware-Schnittstellen: Deine Maschine muss so gebaut sein, dass externe Anschlüsse — USB, Ethernet, Cloud-Dienste — keine gefährliche Situation auslösen. Kritische Bauteile wie Steuerungsmodule müssen unautorisierte Firmware-Updates blockieren und protokollieren.

Software und Daten: Sicherheitskritische Software muss gekennzeichnet, geschützt und jederzeit identifizierbar sein. Integritätsprüfungen über Hash-Vergleiche und Audit-Logs für alle Änderungen gehören dazu.

Fernzugriff: VPN, Cloud, IoT-Plattform — alles muss abgesichert sein. Multi-Faktor-Authentifizierung, TLS-Verschlüsselung, rollenbasierte Zugriffskontrollen — keine Kür mehr, sondern Pflicht.

Und das alles muss in die technischen Unterlagen und in die Risikobeurteilung. Die Konformitätserklärung muss bestätigen, dass 1.1.9 erfüllt ist.

Mein Tipp: Schau in Deine Risikobeurteilung — gibt es einen Abschnitt zu Korrumpierungsrisiken? Falls nicht, muss der vor dem 20.01.2027 rein.

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25/09/2026

💡 Navigator erklärt: IEC 62061 oder ISO 13849-1?

Gestern im Video hab ich dem Safety Navigator die Frage zu ISO 13849 vs IEC 62061 gestellt. Hier die Expert-Antwort im Detail:

Kurz gesagt:
🔹 Komplexe E/E/PE-Systeme (SPS, Software) → IEC 62061
🔹 Mechanik, Hydraulik, Pneumatik → ISO 13849-1
🔹 Ab SIL 2/3 → IEC 62061 (quantitative PFH-Berechnung Pflicht!)

Und Achtung bei der PL-SIL-Zuordnung:
⚠️ PL a = keine SIL-Entsprechung
⚠️ PL b = kein SIL bei Kategorie B
✅ PL c = SIL 1 | PL d = SIL 2 | PL e = SIL 3

Beide Normen lassen sich auch kombinieren — aber die Gesamt-PFHD muss stimmen!

📄 Die vollständige Expert-Antwort als PDF: https://1drv.ms/b/c/d1ba2b77f833f13a/IQCohhGXm5RZQIloEZrkNQxGAZLD9-HZ0RM3_SgZW5zIRec?e=Pqc2IA

Selbst testen → lp.ai-meets-safety.com

24/09/2026

🎥 Stephan fragt den Navigator #1 — Live-Premiere!

Ich stelle dem Safety Navigator echte Praxisfragen. Heute: ISO 13849 vs IEC 62061 bei Sicherheitsbauteilen.

Schau rein und stell Deine Fragen in den Kommentaren!

Die Antwort ist im ersten Kommentar.

22/09/2026

Safety & Security – Teil 6: Was muss ein Maschinenhersteller jetzt konkret tun?

In den vergangenen Posts haben wir uns Schritt für Schritt durch die Security-Anforderungen der neuen EU-Maschinenverordnung gearbeitet.

Dabei sind vier wesentliche Schritte entstanden:
1. Anforderungen identifizieren
2. Security-relevante Angriffsflächen und Schnittstellen bestimmen
3. Mögliche Auswirkungen auf die Safety bewerten
4. Technische und organisatorische Maßnahmen definieren

Aber wie bringt man das jetzt in einen nachvollziehbaren Prozess?

Und vor allem:
Was sollte ein Unternehmen tun, das sich bisher noch überhaupt nicht mit den neuen Security-Anforderungen der Maschinenverordnung beschäftigt hat?

Deshalb bekommt der Safety Navigator heute eine größere Aufgabe:
👉 „Erstelle auf Basis der Anforderungen der EU-Maschinenverordnung (EU) 2023/1230 eine praxisorientierte Guideline für Maschinenhersteller, die die Security-Anforderungen der Maschinenverordnung bisher noch nicht systematisch umgesetzt haben. Die Guideline soll einen konkreten Schritt-für-Schritt-Prozess von der Identifikation der relevanten Anforderungen über Assets, Schnittstellen und Bedrohungen, die Bewertung möglicher Safety-Auswirkungen und die Ableitung von Maßnahmen bis zu Verifikation, Dokumentation und erforderlichen Nachweisen für die Konformitätsbewertung enthalten. Berücksichtige insbesondere Anhang III 1.1.9 und 1.2.1 sowie die Anforderungen an die technischen Unterlagen. Grenze außerdem ab, welche zusätzlichen Anforderungen nicht aus der Maschinenverordnung selbst, sondern beispielsweise aus dem Cyber Resilience Act oder einschlägigen Security-Normen entstehen. Erstelle daraus eine praxisorientierte Guideline mit Checklisten, die unmittelbar in einem Maschinenbauprojekt verwendet werden kann.“

Das Ergebnis ist diesmal nicht nur eine Antwort -> es ist viel mehr !

📎 Die vollständige Guideline des Safety Navigators gibt es als PDF im 1. Kommentar dieses Posts. (Anmerkung von mir: das Ergebnis ist 1:1 aus dem Chat kopiert, die Formatfehler bei 2 Tabellen sind gegebüber dem hervorragenden Inhalt zu vernachlässigen 😉)

Damit ist aus einer zunächst einfachen Frage –
„Fordert die neue Maschinenverordnung eigentlich schon Security?“
– Schritt für Schritt ein konkreter Leitfaden für die Umsetzung im Projekt entstanden.

Und genau das ist auch die Idee hinter dem Safety Navigator:

Nicht nur eine Antwort liefern, sondern vorhandenes Wissen, Normen und regulatorische Anforderungen so zusammenführen, dass daraus etwas entsteht, mit dem in der Praxis weitergearbeitet werden kann.

17/09/2026

Ab nächster Woche geht's richtig los.

Am Dienstag kommt der letzte Teil meiner MVO-Security-Serie.
Danach ändert sich hier einiges.

Neues Format: „Stephan fragt den Navigator"
→ Jede Woche eine echte Safety-Frage, live beantwortet
→ Eure Fragen — mein System — die Antwort in unter 2 Minuten

Dazu: Wöchentliche Normen-Challenge
→ Ich stelle eine Fachfrage, ihr sucht die Antwort
→ Nach 2 Stunden die Auflösung aus dem Safety-Navigator

Welche Frage soll ich als Erstes beantworten?
Schreibt sie in die Kommentare.

→ 14 Tage kostenlos testen: chat.ai-meets-safety.com

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Karl-Massa-Str. 10
Bietigheim-Bissingen
71634

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