30/09/2026
Antwort:
Anhang III, Abschnitt 1.1.9 der EU-Maschinenverordnung (MVO) 2023/1230 stellt folgende Anforderungen an die Protokollierung von Firmware-Änderungen an Sicherheitssteuerungen (bzw. an Software, die für die Konformität mit Sicherheits- und Gesundheitsschutzanforderungen entscheidend ist):
1. Nachweispflicht für Eingriffe in Software
Maschinen bzw. dazugehörige Produkte müssen Nachweise für rechtmäßige oder unrechtmäßige Eingriffe in die Software oder Veränderungen der installierten Software oder ihrer Konfiguration sammeln.
Dies schließt explizit Firmware-Änderungen ein, sofern diese für die Konformität mit den Sicherheitsanforderungen relevant sind [E2].
2. Identifikation und Schutz kritischer Software
Software (und damit auch Firmware), die für die Konformität der Maschine mit den Sicherheitsanforderungen entscheidend ist, muss:
- Als solche kenntlich gemacht werden,
- Angemessen gegen Korrumpierung (unbeabsichtigt oder vorsätzlich) geschützt sein,
- Jederzeit identifizierbar sein (z. B. durch Bereitstellung von Informationen über die installierte Software in leicht zugänglicher Form) [E2].
3. Hardware-Bezug
Falls die Firmware über ein Hardware-Bauteil (z. B. Schnittstelle, Speicher) übertragen oder zugänglich gemacht wird, das für die Verbindung mit der Sicherheitssoftware relevant ist, muss dieses Bauteil:
- Gegen Korrumpierung geschützt sein,
- Nachweise für Eingriffe (rechtmäßig/unrechtmäßig) in dieses Bauteil sammeln [E2].
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Zusammenfassung der Protokollierungsanforderungen:
Die MVO verlangt, dass alle Änderungen an sicherheitsrelevanter Firmware (inkl. Konfiguration) dokumentiert und nachweisbar sein müssen. Dies umfasst:
Wer die Änderung vorgenommen hat (rechtmäßig/unrechtmäßig),
Wann die Änderung erfolgte,
Welche Softwareversion/Firmware betroffen ist,
Ob die Integrität der Software erhalten blieb.
Verwendete Quellen:
E2
Vertrauenswürdigkeit:
Hoch – Die Anforderungen sind wörtlich und vollständig im Evidence-Block [E2] enthalten. Der Abschnitt 1.1.9 der MVO ist hier direkt zitiert (wörtliche Wiedergabe erlaubt gemäß Dokument-Status).