29/11/2023
Wie so vieles im Leben, kann auch das Thema Erbrecht komplex sein.
Besonders in der Schweiz.
Besonders als Konkubinatspartner*in.
Deshalb ist es nicht so einfach, an wirkliche Tipps und Tricks zu kommen, die eine erhebliche Auswirkung auf die Verteilung von Vermögen bei Erbe haben können.
Heute gibt es deshalb ein paar Geheimtipps zur Erbschaftsplanung:
💡 Tipp 1 - Pflichtteil für Eltern und Geschwister minimieren
Wenn es um die Erbschaft von Eltern oder Geschwistern geht, besteht die Möglichkeit, die Pflichtteile für Eltern und Geschwister auf 0% zu setzen. Warum ist das wichtig?
Mögliche Situationen:
Denn wenn du keine Kinder hast, aber einen Konkubinatspartner und diesem dein Geld vererben möchtest, dann geht das nur, wenn du die gesetzliche Erbfolge bzw. die Pflichtteile mit einem Testament anpasst.
Wenn du nun Kinder hast und nicht verheiratet, kannst du deine Kinder auf den Pflichtteil setzen und den Rest an deinen Partner vermachen.
Bitte beachte aber: Konkubinatspartner zahlen schnell eine Erbschaftssteuer, die über 30% liegen kann.
💡 Tipp 2 - Risikolebensversicherung optimieren
Falls du kein Testament schreiben willst, weil weder ein Vermögen vorhanden ist oder du die Erbschaftssteuer im Konkubinat Fall umgehen willst oder du deine Liebsten im Todesfall zusätzlich absichern willst, damit sie ihr Leben weiterhin bestreiten können.
Dann kann eine (Risiko)Lebensversicherung eine wichtige Rolle in der Erbschaftsplanung spielen.
Es gibt Unterschiede zwischen den verschiedenen Arten von Versicherungen und den Steuern, die dadurch erhoben werden.
Wenn du einen Konkubinatspartner absichern willst, dann macht eine reine Risikolebensversicherung.
Warum? Weil du anders als bei einer gemischten Lebensversicherung eine Kapitalleistungssteuer als Empfänger zahlst und nicht eine Erbschaftssteuer (die schnell bei mehr als 30% liegen kann) .
Wenn du deine Kinder oder Ehepartner/in absichern willst, dann macht es mehr Sinn, Vermögen zu vermachen, da hier keine Erbschaftssteuer anfällt.
Wenn jedoch nicht ausreichendes Vermögen vorhanden ist, dann kannst du mit einer Lebensversicherung arbeiten. Hier kannst du auch mit einer gemischten Lebensversicherung arbeiten. D.h. es gibt einen Risikoanteil und einen Sparanteil.
💡 Tipp 3 - Erbschaftssteuer auf den Sparanteil in der Ehe
Wenn du dich für eine Lebensversicherung entscheidest, gibt es auch noch Unterschiede, je nachdem ob du die 3a oder 3b Versicherungslösung wählst.
Wählst du eine 3a Versicherungslösung, dann wird die Ausschüttung im Todesfall mit einer Kapitalleistungssteuer besteuert, da du bei der Einzahlung die Prämie vollständig dem steuerbaren Einkommen abziehen kannst.
Wählst du eine 3b Versicherungslösung, dann wird die Ausschüttung im Todesfall auf den Sparanteil mit der Erbschaftsteuer besteuert (die bei verheirateten bei 0% liegt) und der Risikoanteil mit der Kapitalleistungssteuer
Daher empfiehlt es sich aus steuerlicher Perspektive:
Konkubinatspaare: Risikolebensversicherung in der 3b oder gemischte Lebensversicherung in der 3a
Verheiratete Paare: Risikolebensversicherung in der 3a oder gemischte Lebensversicherung in der 3b
Das sind nur 3 Tipps, die einen grossen Einfluss auf deine Erbschaftsplanung und die finanzielle Sicherheit deiner Familie haben können. ❤️
Es ist ratsam, sich in diesem komplexen Bereich gut zu informieren und gegebenenfalls professionelle Beratung in Anspruch zu nehmen, um die besten Entscheidungen für deine individuelle Situation zu treffen.
Vielleicht hast du bereits Fragen zum Thema?
Oder vielleicht willst du wissen, was du in deiner Situation machen kannst?
Schicke mir gerne deine Fragen in den Kommentaren oder als DM.