23/09/2026
🚀 Wie gelingt gute Teilhabe, wenn Zuständigkeiten komplex sind, Verfahren stocken und an der Schnittstelle von Eingliederungshilfe und Pflege viele Fragen gleichzeitig beantwortet werden müssen?
Genau darüber wurde auf dem Fachtag Sozialrecht SGB IX 2026 intensiv diskutiert. Zum Auftakt eröffnete Dr. Ursula Pitzner die Tagung und setzte direkt den Rahmen für einen Tag, der deutlich gemacht hat, wie eng kommunale Verantwortung, rechtliche Steuerung und praktische Versorgung zusammenhängen.
Mit Ingo Tscheulin ging es zunächst um die große Frage der Entbürokratisierung und Verwaltungsvereinfachung im Sozialrecht – SGB IX. Sein Beitrag zeigte, warum die Komplexität des Sozialstaats nicht einfach aufzulösen ist, welche Perspektiven aktuelle Reformüberlegungen eröffnen und warum gerade in der Eingliederungshilfe jede Vereinfachung mit dem Systemgedanken des BTHG zusammengedacht werden muss.
Im Anschluss nahm Dr. Ursula Pitzner die kommunale soziale Daseinsvorsorge in den Blick und machte deutlich, dass Kommunen Teilhabe und Pflege vor Ort nicht nur verwalten, sondern aktiv gestalten müssen – von Prävention über Beratung bis hin zu sozialraumorientierter Strukturplanung und regionalen Netzwerken.
Mit Christian Au rückte dann das Lebenslagenmodell nach § 103 Abs. 2 SGB IX in den Fokus. Dabei wurde deutlich, wie wichtig dieses Modell für das Zusammenspiel von Eingliederungshilfe und Hilfe zur Pflege im ambulanten Bereich ist und welche Bedeutung es für die Praxis der Zuständigkeit und Leistungsgewährung hat.
Axel Foerster griff anschließend eine Frage auf, die viele in der täglichen Arbeit beschäftigt: Pflege oder Eingliederungshilfe – wie kommen Antragstellende und Leistungserbringende zusammen?
Zum Abschluss beleuchtete Kirsten Dahmen die ICF und die Abgrenzung bzw. Feststellung von Pflegebedarf.
🙏 Danke an alle Referierenden, Teilnehmenden und das kbw.-Tagungsteam.
📅 Jetzt schon den Termin für 2027 vormerken und nichts verpassen!
22.09.2027
Sehen wir uns?