Kontinuität auch 2026 – Coaching, Einstiegs- und Aufstiegsqualifizierungen sowie
Ausbildungen und Meister-Weiterbildungen in bewährter ROTEIV®-Qualität
Die deutsche Sicherheitswirtschaft benötigt nicht nur einfach Personal, zunehmend werden die Ansprüche an die Sicherheitsmitarbeiter auch immer höher, die Qualitätsansprüche des Marktes wachsen stetig. Es ist sicher unbestritten, dass die Einstiegsbedingungen in die Sicherheitstätigkeit nach § 34a GewO schon lange nicht mehr diesen Marktansprüchen ausreichend genügen. Es ist schon viele Jahre her, dass der europäische Dachverband der europäischen privaten Sicherheitsdienstleistungsbranche CoESS für die Einstiegsqualifi-zierung mindestens 200 Stunden empfohlen hat. Deutschland gibt sich immer noch mit 40 Stunden Unter-richtung oder einer IHK-Sachkundeprüfung ohne Pflichtstunden zur Vorbereitung und mit nur 50 % richtiger Lösungen in den Prüfungen zufrieden. Dass die fehlenden 50 % einfach Nichtwissen und Nichtkönnen ist, scheint Niemanden wirklich zu stören, denn das seit Jahren angekündigte Gesetz zur Regelung des Sicher-heitsgewerbes lässt weiter auf sich warten und enthält im ersten vorliegenden Entwurf keine wirklichen Fort-schritte im Bereich der Zugangsqualifizierungen. Weder Änderungen in Umfang noch Verantwortung sind derzeit zu erkennen. Das Festhalten an theoretischem Wissen und Ausschluss echter Dienstkundethemen lässt an der fachlichen Kompetenz der Verantwortlichen zweifeln. Diese Defizite könnte man bereits jetzt än-dern. Immerhin benötigt man derzeit für einen Gewerbeeinstieg als Selbständiger weder eine Berufsausbil-dung noch Meisterqualifikation.
Es ist die Aufgabe einer zertifizierten Sicherheitsfachschule, Bildungsmaßnahmen entsprechend dem Qualifi-zierungsbedarf und den aktuellen rechtlichen Vorgaben für einen Gewerbeeinstieg als Sicherheitsmitarbeiter folgend anzubieten. ROTEIV®-Bildungszentrum Berlin wird auch 2026 die erfolgreichen Prüfungsvorberei-tungskurse auf die IHK-Sachkundeprüfung gem. § 34a GewO mit einem Umfang von mindestens 400 Stun-den und dabei ergänzt mit mehreren Fachqualifikationen (Waffensachkundeprüfung, Diensthundeführeraus-bildung, Brandschutz- und Evakuierungshelfer, Sicherheitsbeauftragte/r, Interventionskraft (IK), Erste-Hilfe) im 2-Monate-Rhythmus durchführen, immerhin mit einer überdurchschnittlichen Prüfungsbestehensquote. Die Fachqualifikationen werden zunehmend auch als Einzelkurse von Sicherheitsunternehmen gebucht, die ihre Mitarbeiter qualifizieren wollen.
Ausgehend von den guten Erfahrungen seit 2024 wird auch 2026 wieder ein weiterer Meisterkurs eröffnet, der 2. nach der Corona-Krise mit ihren negativen Auswirkungen auf viele Bildungsmaßnahmen eröffnete läuft derzeit noch. Zu empfehlen ist auch die bessere Nutzung von Coaching-Maßnahmen zur Feststellung der Eignung für die Sicherheitswirtschaft und Bestimmung der geeignetsten Bildungsmaßnahme. Nicht immer ist die IHK-Sachkundeprüfung der beste Einstieg, mit einer Teilqualifikation, die die IHK-Sachkundeprüfung im Startmodul beinhaltet, kann oftmals mehr für die Perspektive getan werden. Gern suchen und unterbreiten wir auch 2026 die geeignetste Bildungsmaßnahme vor einem Start in die Sicherheitswirtschaft oder eine Weiter-entwicklung im Beruf.
ROTEIV-Bildungszentrum Berlin - Zertifizierte Sicherheitsfachschule
Umschulungen, Meisterweiterbildungen, Nach- und Teilqualifizierungen und weitere Sicherheitsausbildungen mit IHK-Zertifikaten
ROTEIV®-Bildungszentrum Berlin (bis 2015: ISG-Bildungszentrum) ist als zertifizierter und staatlich zugelassener Bildungsträger der eigenständige Ausbildungsbereich innerhalb der ISG International tätige SICHERHEITSGESELLSCHAFT mbH, einer auch international ausgewiesenen mittelständigen Sicherheitsberatung und Projektmanagementgesellschaft. Die Angebote der zertifizierten Sicherheitsfachschule „RO
Die Sommerpause ist vorbei – erfolgreiche Bildungsmaßnahmen starten als Grundlage für neue berufliche Herausforderungen
Der Arbeitsmarkt befindet sich in Deutschland in Bewegung und nicht alle Entwicklungen sind positiv, die Arbeitslosenzahlen steigen wieder. Die private Sicherheitswirtschaft einschließlich betrieblicher Werkschutz sucht nach wie vor für verschiedenste Aufgaben Personal. Voraussetzung sind in der Regel fachspezifische Qualifizierungen, beginnend mit einer IHK-Prüfung unterhalb der beruflichen Ausbildung. Die IHK-Sachkundeprüfung gem. § 34a GewO ist eine gewerberechtlich gebotene Zugangsvoraussetzung in die re-gulierte Bewachungstätigkeit. Die Erfahrungen der letzten Jahre besagen, dass diese Prüfung zumindest eine zielgerichtete Vorbereitung, am Besten in Lehrgangsform von über 200 Stunden, erfordert. Immerhin lagen die Durchfallquoten oft über 50 %, ursächlich war in der Regel eine unzureichende Vorbereitung. Die IHK-Sachkundeprüfung ist keine berufliche Ausbildung, sie kann aber der Start in eine neue berufliche Perspek-tive sein. Aufstiegsqualifizierungen und berufliche Ausbildung, in der Regel als Umschulung oder Teilqualifi-zierung, können folgen. Das kann die „Geprüfte Schutz- und Sicherheitskraft (IHK)“ nach 2 Jahren Berufs-erfahrung sein. Es gibt aber auch Einstiegsmöglichkeiten über dem Niveau der IHK-Sachkundeprüfung mit Dienstkunde, die dann interessant sind, wenn man eine langfristige Perspektive mit Entwicklungsmöglichkei-ten in der Sicherheitswirtschaft sucht. Dazu zählen die Umschulung zur Fachkraft oder Servicekraft für Schutz und Sicherheit, wenn eine andere Berufsausbildung bereits vorliegt. Ohne diese Voraussetzung sind Teilqualifikationen zur „Fachkraft für Schutz und Sicherheit“ zu empfehlen. Sie können, müssen aber nicht bis zum Berufsabschluss führen. In der TQ 1 „Personen- und Objektschutz“ sind neben der IHK-Sachkundeprüfung gem. § 34a GewO auch Dienstkundethemen enthalten, die einen Berufseinstieg wesentlich erleichtern. Den Begriff „Personenschutz“ nicht fehldeuten, hier geht es um den Schutz von Personen im Rahmen des Objektschutzes, nicht um eine fachspezifische Personenschutzausbildung. Mit der TQ 2 kann dann ein weiters Dienstkundemodul folgen „Sicherungs- und Ordnungsdienst im öffentlichen Raum“. Damit verfügt der Berufseinsteiger bereits über Kenntnisse und Fähigkeiten, die auch weitestgehend Bestandteil der Aufstiegsqualifizierung „Geprüfte Schutz- und Sicherheitskraft (IHK)“ sind, jedoch viel früher zur Verfügung stehen. Diese zwei Teilqualifizierungen werden viel zu wenig als Chance erkannt und genutzt.
ROTEIV®-Bildungszentrum Berlin beginnt im September 2025 nach der Sommerpause mehrere der Bildungsmaßnahmen, die oben vorgestellt wurden. Am 19. September beginnen die AZAV-geförderten Vorbereitungskurse auf die IHK-Sachkundeprüfung gem. § 34a GewO, optional erweiterbar mit der Waffensachkundeprüfung gem. § 7 WaffG und eine Teilqualifikation TQ 1. Im gleichen Zeitraum starten auch einige Fachqualifikationen für spezielle Einsatzrichtungen, so Interventionskraft (IK) gem. VdS 2668, Sicherheitsbe-auftragter gem. § 22 SGB VII und Brandschutz- und Evakuierungshelfer gem. § 10 ArbSchG und ASR A2.2.
Die unendliche Geschichte des Sicherheitsgewerbegesetzes
Welche Rolle die innere Sicherheit in der praktischen Politik im Detail wirklich spielt, sieht man an der unendlichen Geschichte des Sicherheitsgewerbegesetzes oder wie es am Ende auch benannt wird. Wenn es denn ein Ende absehbar gäbe, denn weder die vorige noch die derzeitige Regierung haben es geschafft, diese gesetzliche Regelung überhaupt erstmalig zu schaffen. Es geht um nicht weniger als die Regulierung der privaten Sicherheitswirtschaft mit Eingriffen in die persönlichen Freiheiten, die Durchsetzung persönlicher Rechte aus verschiedenen Positionen als betroffener Bürger, als Unternehmen oder Behörde mit den unterschiedlichsten wirtschaftlichen und Schutzinteressen. Die derzeitigen Regelungen nach § 34a GewO sollen sichern, dass nur zuverlässige, entsprechend geprüfte Personen mit den notwendigen Grundkenntnissen sich im Bewachungsgewerbe professionell und vergütet im weitesten Sinne um die Sicherheit fremden Lebens, um Eigentum und Besitz kümmern. Es ist anerkannt, dass diese Regelungen gem. § 34a GewO den aktuellen Bedürfnissen nicht mehr entsprechen und bezogen auf die Basisqualifizierung noch nie wirklich entsprochen haben.
Denn es fehlten schon immer in der Sachkundeprüfung die Themen, die sich mit der praktischen Bewachungstätigkeit beschäftigen, wie Objektbewachung, Streifentätigkeit, Interventionsdienst, Warenhausdetektiv, Veranstaltungsschutz und andere. Das ist so, als ob bei einer Friseurausbildung nach dem Waschen das Schneiden, Legen und die vielfältigen Friseurformen nicht vermittelt werden. Das ist einer der Gründe, dass professionelle und zertifizierte Bildungsanbieter die themengebundene Prüfungsvorbereitung mit diversen Fachthemen erweitern, die Lücken in den Prüfungsanforderungen versuchen zu minimieren und das geht nicht unter 6 bis 10 Wochen. Die hohe Durchfallquote in Deutschland mit weit über 50 % pro Prüfung resultiert aus den Versuchen, die Vorbereitung in wenigen Tagen zu bewältigen.
Derzeit ist aus den Entwürfen dieses Gesetzes nicht zu erkennen, dass in der Basis- oder Grundqualifizierung signifikante Verbesserungen eintreten und auch die 40-Stunden-Vorbereitung soll bleiben, nur mit neuen Namen. In der EU wurden einmal mindestens 200 Stunden vorgeschlagen. Bei tragischen Ereignissen wird immer die Notwendigkeit der Verbesserung der inneren Sicherheit beschworen. Es wäre sehr wünschenswert, wenn sich das im neuen Sicherheitsgewerbegesetz auch widerspiegelt. Über den Inhalt und Aufbau von Sicherheitskonzeptionen wollen wir an dieser Stelle gar nicht sprechen. Hoffen wir auf den Willen und auch die notwendige Fachkompetenz der nächsten Regierung.
12/12/2024
Neue Homepage des ROTEIV®-Bildungszentrum Berlin geht online!
Nachdem unsere Homepage des Bildungszentrums https://www.roteiv-bildungszentrum.de/ und weitere URL langsam in die Jahre gekommen war, stand 2024 eine Kompletterneuerung an. Immerhin sind wir seit vielen Jahren im Internet präsent, beginnend bereits in Lettland Ende der 90er Jahre. Die Ansprüche und auch die Möglichkeiten sind stetig gewachsen. Nach wie vor und weiter zunehmend ist das Internet eine Hauptform der Information und Werbung sowie Grundlage für Kontakte. Wir hoffen, dass die neue Ausfertigung den aktuellen Bedürfnissen entspricht und das vermittelt, was der bildungshungrige Interessent erwartet. Neben der Vorstellung der einzelnen Kurse und deren Einordnung in Kurskategorien werden wie bisher viele Informationen über die deutsche Sicherheitswirtschaft und die gewerberechtlich geregelten Basisqualifizierungen vermittelt. Dabei wird darauf geachtet, dass die bevorstehenden Kurseröffnungen im Mittelpunkt stehen und die weiteren Informationen aufgerufen werden können. Darauf bauen die Aufstockqualifizierungen, Weiterbildungen und Ausbildungen bis zur Vorbereitung auf die Meisterprüfung auf.
ROTEIV-Bildungszentrum Berlin Über 30 Jahre ROTEIV/ISG: Meisterausbildung, Umschulungen zur Fachkraft Schutz und Sicherheit, IHK-Sachkundeprüfung § 34a, Waffensachkundeprüfung, Arbeitsschutz- und Brandschutzausbildungen, Personenschutz- und Spezialkurse, AVGS-Coaching.
Überprüfungsaudit erfolgreich bewältigt
Die ISG International tätige SICHERHEITSGESELLSCHAFT mbH Berlin hat am 11.12.2024 den Qualitätsmanagement-Überprüfungsaudit gem. DIN EN ISO 9001:2015 mit dem gesamten Unternehmen und nach AZAV-Zulassung gemäß der "Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung Arbeitsförderung" mit dem ROTEIV®-Bildungszentrum Berlin erfolgreich bestanden. Bereits seit 2003 erfolgen jährlich diese Auditierungen bzw. Überprüfungen. Sie bestätigen die permanente geprüfte hohe Qualität unserer Dienstleistungen. Dazu kommen noch im Vertriebsbereich die Zertifizierung als "EHI geprüfter Online-Shop" und beim Bildungszentrum die Zertifizierung als vom "BDSW zertifizierte Sicherheitsfachschule". Geschäftsführung und Gesellschafter danken allen Mitarbeitenden für Ihren stetigen hohen Einsatz und wünschen besinnliche Festtage sowie einen guten Rutsch ins Neue Jahr.
Erneut geschafft! ROTEIV®-Bildungszentrum Berlin vom BDSW als SICHERHEITSFACHSCHULE re-zertifiziert
Es ist die einzige fachbezogene Zertifizierung der Sicherheitswirtschaft für Bildungsträger, mit der Mindestanforderungen an Bildungsträger und an fachbezogene Bildungsmaßnahmen für die deutsche Sicherheitswirtschaft nach definierten Kriterien bewertet und zertifiziert werden. Sogenannte KO-Kriterien sichern die Einhaltung von notwendigen Standards, darunter zwingend durchzuführende Bildungsmaßnahmen verschiedener Niveaustufen. Derzeit gibt es in ganz Deutschland nur 15 Bildungsträger, die sich erfolgreich dieser Zertifizierung gestellt haben oder aktuell re-zertifiziert werden. ROTEIV®-Bildungszentrum Berlin ist seit 2008 vom BDSW zertifizierte Sicherheitsfachschule und hat im September 2024 erneut die Re-Zertifizierung geschafft.
Mit der Qualifizierung zum/zur "Meister / Meisterin für Schutz und Sicherheit" ab November 2024 wurde auch eine neue hochwertige Bildungsmaßnahme zur intensiven Vorbereitung auf die Meisterprüfung in diese Zertifizierung einbezogen.
Erneut zertifiziert nach DIN ISO 9001:2015 und als Bildungsträger nach AZAV zugelassen
Die ISG International tätige SICHERHEITSGESELLSCHAFT mbH Berlin mit dem ROTEIV®-Bildungszentrum und dem ROTEIV®-Onlineshop für Markensicherheitstechnik wurden im November 2023 erneut nach DIN ISO 9001:2015 für die kommenden 3 Jahre zertifiziert und das ROTEIV®-Bildungszentrum Berlin zusätzlich als Bildungsträger nach AZAV für die folgenden 5 Jahre zugelassen. Damit fand ein längerer Überprüfungsprozess seinen erfolgreichen Abschluss. Immerhin wurde die komplizierte Zeit der vergangenen Jahre mit Corona-Epidemie und Flüchtlings- sowie Ukraine-Krise belastet.
Das war auch für ISG kein leichter Zeitraum. Sowohl der Bildungsträger mit signifikantem Rückgang der Kursinteressenten und Bildungsgutscheine als auch der Vertriebsbereich mit permanenten Liefer-, Transport- und Versorgungsproblemen waren von den Krisenfolgen betroffen. 2023 gelang es nun, die Wende wieder einzuleiten und in die Erfolgsspur zurück zu kehren. Ausdruck sind ein Umsatzwachstum in beiden Bereichen, die Zulassung neuer Bildungsmaßnahmen und ein Ausbau der Vertriebskategorien mit neuen Angeboten. Wir sind zuversichtlich, diesen Weg 2024 fortzusetzen und bedanken uns für Ihr Interesse an unseren Leistungen und die gewährte Unterstützung.
Gewerberechtszugang und Deutsch-Sprachkenntnisse – ein zunehmendes Problem?
Im Zusammenhang mit den Sicherheitsproblemen in Berliner Freibädern im Juni/Juli 2023, dem Auftreten von Gewalt und Randalen und deren partielle Nichtbeherrschung durch die Bäderverwaltungen und auch die eingesetzten privaten Sicherheitsdienste, wurde auch auf die fehlenden bzw. unzureichenden Deutsch-Kenntnisse von Mitarbeitern des privaten Sicherheitspersonals hingewiesen. Das was intern bei IHK-Prüfungen und Kursen bereits zunehmend festgestellt wurde, wird nunmehr auch in der Öffentlichkeit realisiert und angesprochen. Sicherheitspersonal kontrolliert nicht nur Zugangsberechtigungen, es muss auch ggf. Taschenüberprüfungen vornehmen, Fragen stellen und Antworten bewerten, auf Feststellungen reagieren und diese den Betroffenen verständlich vermitteln. Bei absehbaren Auseinandersetzungen sind klare, verständliche Ansagen erforderlich und Meldungen müssen fehlerfrei übermittelt werden.
In der Verordnung über das Bewachungsgewerbe (BewachV) ist deshalb auch u.a. im § 6 geregelt: „Die zu unterrichtende Person muss über die zur Ausübung der Tätigkeit und zum Verständnis des Unterrichtungsverfahrens unverzichtbaren deutschen Sprachkenntnisse, mindestens auf dem Kompetenzniveau B1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens verfügen.“ Gleiche Anforderungen stehen bei Absolvierung der IHK-Sachkundeprüfung, die schriftlich und mündlich in deutscher Sprache erfolgt.
Es geht dabei nicht nur um die richtige, verständliche Ansprache. Die Inhalte der Unterrichtung und der Vorbereitung auf die IHK-Sachkundeprüfung gem. § 34a GewO müssen zuerst einmal bei der Vermittlung vom zukünftigen Sicherheitsmitarbeiter selbst verstanden werden. Dabei kommen auch Filme und Anschau-ungsmaterial zum Einsatz.
Die kritischen Feststellungen, auch in der Presse veröffentlicht, lassen den Schluss zu, dass vor den verschie-denen Zugangsvoraussetzungen für eine Sicherheitstätigkeit, in der Regel wohl mehrheitlich die 40stündige Unterrichtung, die sprachlichen Grundvoraussetzungen nicht ausreichend geprüft wurden. Während bei der IHK-Sachkundeprüfung schriftliche und mündliche Prüfung ggf. selektieren, ist es bei der Unterrichtung, die auf Anwesenheit setzt, leichter, Defizite zu verbergen. Dabei muss dies als Hinderungsgrund dem Einzelnen gar nicht so bewusst sein. Es ist deshalb dringend erforderlich, vor den fachlichen Qualifizierungen bei Erfordernis eine Deutschausbildung auf Niveauebene B1 vorzunehmen und auch über ein Coaching die tatsächliche Befähigung für eine Tätigkeit als Sicherheitspersonal gem. § 34a GewO festzustellen, zu entwickeln und die notwendigen Schritte in der richtigen Reihenfolge festzulegen. Es gibt verschiedene Wege der Qualifizierung für eine Tätigkeit in der regulierten Sicherheitswirtschaft, die von mehreren Faktoren abhängig sind. Neben Unterrichtung und IHK-Sachkundeprüfung sind die Möglichkeiten einer Teilqualifikation zu prüfen, die auch Dienstkunde beinhaltet oder je nach Voraussetzungen auch eine Umschulung oder Nachqualifikation in Erwägung zu ziehen. Alles das erfordert neben der Zuverlässigkeit zuerst Deutsch!
Mehr als nur eine Lücke im Personenschutz: Behördenversagen beim Schutz des Bundeskanzlers Scholz offenbart ganzheitliche Sicherheitsprobleme bei Personensicherung, Objektsicherung und Transportsicherung
Welche Bedeutung haben in der Gegenwart der Personenschutz und die Personenschutzausbildung und mit welcher Konsequenz muss das umgesetzt werden? Bei einem Direktkontakt unautorisierter Personen mit einer Schutzperson liegt eine unmittelbare Gefährdung vor, wenn es nicht bereits ein Angriff ist und wir von einer Bedrohung sprechen. In Unkenntnis der Ziele eines Angreifers muss dessen Handeln immer konsequent unterbunden werden. Das erfordert ein Zusammenwirken vieler Beteiligter und ein aktuelles Ereignis offenbart erhebliche Probleme bei der Organisation und Umsetzung des Personenschutzes in der Bundesregierung als ganzheitliche Aufgabe. Dabei geht es um mehr, als nur den unmittelbaren Personenschutz im Nahbereich, das Zusammenwirken aller Beteiligter muss in einem Sicherungskonzept geregelt, auf dieser Grundlage ausgebildet und trainiert werden. Bei der Dislozierung der Verantwortung zwischen mehreren Beteiligten, hier Bundeskriminalamt, Bundespolizei, Landespolizei und territorialer Objektschutz, dürfen keine rechts- und handlungsfreien Räume entstehen. Dies ist zu unterstellen und zu untersuchen, wenn ein Angriff auf die Schutzperson nicht verhindert wird. Das ist nun wohl geschehen und Auswertungsergebnisse sollten nicht zu lange auf sich warten lassen.
Am 24. Mai 2023 wurde der Bundeskanzler der viertgrößten Wirtschaftsmacht der Welt, Olaf Scholz, innerhalb des Flughafens Frankfurt am Main von einer unbekannten und unautorisierten Person mit direktem Kontakt „umarmt“. Nach Presseveröffentlichungen hat sich diese Person unbehelligt mit einem Privatwagen in die geschlossene Fahrzeugkolonne auf dem Weg zum Flughafen eingeschleust, mit dieser Fahrzeugkolonne den Flughafenbereich unkontrolliert betreten und sich nach dem ungehinderten Verlassen seines Fahrzeuges dem Bundeskanzler unbehelligt genähert und einen Direktkontakt hergestellt. Bei einem möglichen Angriff muss man mit dem Einsatz von Hieb- und Stichwaffen, Kontaktgift mit Kurzzeit- oder Langzeitwirkung, Anbringen „unsichtbarer“ elektronischer Überwachungstechnik u.a. Handlungen rechnen. Es kann aber „auch nur“ ein Test sein, möglicherweise gut verschleiert. Die schnelle Entschuldigung, der Bundeskanzler habe sich nicht bedroht gefühlt, ist unerheblich, er war es. Es gibt keinen Hinweis, dass mit der notwendigen Konsequenz der Kontakt unterbunden wurde. Eine freundliche Aufforderung, sich zu entfernen, gehört da nicht dazu. Ein direkter Kontakt muss immer als möglicher Angriff gewertet und ggf. unter Einsatz von Gewalt unterbunden werden. Das ist Gegenstand jeder seriösen Personenschutzausbildung und muss trainiert werden.
Allerdings wären das die letzten Mittel, weil bereits vorher in der Transport- und Vorfeldsicherung erhebliche Fehler gemacht wurden. Im Rahmen der Transportsicherung wäre das Einschleusen in eine geschlossene Kolonne ebenso zu unterbinden wie das Einfahren in den Sperrbereich eines Flughafens und das Verlassen eines unautorisierten Fahrzeuges. Das Versagen betrifft alle Bereiche der ganzheitlichen Sicherheitsorganisation und das gestattet die Frage nach Ausbildungsqualität, Trainingsintensität und vor allem auch der verbindlichen Regulierung über ganzheitliche Vorschriften, wie einer für alle Beteiligen verbindlichen Sicherungskonzeption. Verantwortlich dafür ist wohl das Bundesinnenministerium?
Die Erfahrungen von vergangenen Ereignissen belegen leider, dass bei derartigen komplexen Prozessen in Deutschland gern die Verantwortung verteilt wird und deren Bestimmung nicht leicht ist, siehe die Loveparade 2010 mit 21 Toten. Der Erfolg hat viele Väter, der Misserfolg ist Waise. Das Ereignis und seine Aufarbeitung werden auch international aufmerksam verfolgt. Hoffen wir auf eine zeitnahe Bestimmung der politischen und der dienstlichen Verantwortung und auf schnelle Korrekturen der Fehler.
Die Personenschutzausbildung bei privaten Bildungsträgern in Deutschland kann mit der behördlichen Personenschutzausbildung nicht verglichen werden. Der Bedarf an privaten Personenschützern ist darüber hinaus überschaubar und konzentriert sich mehr auf die Personenbegleitung, fehlerhaft oft als Personenschutz bezeichnet.
ROTEIV®-Bildungszentrum Berlin hat neue Qualifizierungen im Angebot
Es scheint auch in diesem Jahr nicht´s zu werden mit dem Sicherheitsdienstleistungsgesetz und damit mit rechtsverbindlichen Orientierungen für eine marktgerechte Entwicklung alter und neuer Sicherheitsqualifizierungen. Der Markt lässt sich aber von den Problemen der Regierung auf diesem Gebiet nicht beeindrucken, er fordert angepasste Aus- und Weiterbildungen, darunter zuerst anspruchsvollere Gewerbezugangsqualifizierungen über dem Niveau der derzeitigen Ansprüche des § 34a GewO. Die Rechtslage zwingt die Sicherheitswirtschaft aber, bis zu Veränderungen mit der IHK-Sachkundeprüfung ohne vorgeschriebene Prüfungsvorbereitung und der Unterrichtung mit 40 Anwesenheitsstunden zu leben. Insoweit ist es verständlich, dass sich um die IHK-Sachkundeprüfung diverse Fachqualifizierungen entwickelt haben. Insbesondere die Lücke zwischen IHK-Sachkundeprüfung ohne Dienstkunde und der Berufsausbildung bzw. Umschulung zur Servicekraft und Fachkraft für Schutz und Sicherheit gilt es zu schließen. Dabei besteht natürlich die Gefahr, und das wird seit Jahren bestätigt, dass sehr umfangreiche und oft wenig marktgerechte möglichst geförderte Qualifizie-rungen mit integrierter IHK-Sachkundeprüfung entwickelt werden. Makaber wird es dann, wenn sich in einer zugelassenen Bildungsmaßnahme die GSSK „Geprüfte Schutz- und Sicherheitskraft (IHK)“ gleich nach der IHK-Sachkundeprüfung anschließt. Da in der Regel beim Berufszugang die geforderten 2 Jahre Berufspraxis in einer Sicherheitstätigkeit fehlen, kann die GSSK nicht zeitnah geprüft werden und es fehlt die dort voraus-gesetzte Berufserfahrung.
Eine prüfenswerte Alternative zu Eigenentwicklungen sind die Teilqualifizierungen zur „Fachkraft für Schutz und Sicherheit“. Die TQ 1 enthält in ca. 6 Monaten IHK-Sachkundeprüfung und einen ersten Dienstkundeteil mit mehreren Fachkursen, wie die Waffensachkundeprüfung, und die TQ 2 setzt spezialisiert die Dienstkundeausbildung fort. Auch wenn die Perspektive Berufsabschluss noch nicht feststeht, sind diese zwei Teilqualifizierungen ein sinnvoller Start mit nachhaltiger Perspektive und vor allem marktgerecht.
Aktuelle Anfragen aus Sicherheitsunternehmen zu den Teilqualifizierungen bestätigen, dass die oben genannten Defizite erkannt sind und Auswege gesucht werden. ROTEIV®-Bildungszentrum Berlin wird die Teilqualifizierungen 1 und 2 deshalb verstärkt parallel zur IHK-Sachkundeprüfung anbieten und auch als Firmenkurse durchführen.
Eine weitere Lücke in den Sicherheitsqualifizierungen unterhalb von Berufsausbildung, Umschulung und Aufstiegsqualifizierung GSSK offenbart sich immer stärker in den betrieblichen Sicherheitsorganisationen mit eigenem Werkschutz. Werkschutzspezifische Themen der Betriebssicherheit, wie zu Arbeitssicherheit, Gesundheits-und Brandschutz werden zunehmend angefragt. ROTEIV®-Bildungszentrum Berlin hat deshalb eine Fachqualifizierung zur Werkschutzfachkraft angepasst an die aktuellen Bedürfnisse neu aufgelegt und bietet sie speziell betrieblichen Sicherheitsorganisationen und Sicherheitsunternehmen mit Werkschutz als Weiterbildung intensiv oder berufsbegleitend an.
Diensthundeführerausbildung und Vorbereitung auf IHK-Sachkundeprüfung eröffnet
Aktuelle Meldung in der Krise: Die mehrfach zertifizierte Sicherheitsfachschule in Berlin ROTEIV®-Bildungszentrum hat am 10.10.2022 die Qualifizierung „Geprüfter Hundeführer / Geprüfte Hundeführerin Bewachung nach DGUV Vorschrift 23“ und zwei Prüfungsvorbereitungskurse auf die IHK-Sachkundeprüfung noch im Dezember 2022, die "Sicherheitskraft mit IHK Sachkundeprüfung gem. § 34a GewO und Zusatzqualifikationen" sowie die "Sicherheitskraft für bewaffnete Dienstleistungen mit IHK-Sachkundeprüfung und Waffensachkundeprüfung", eröffnet. Wir wollen nicht verschweigen, dass aktuell die Durchführung dieser wichtigen Vorbereitung auf die Gewerberechtszugangsprüfung nach § 34a GewO und damit eine Tätigkeit in der Sicherheitsbranche nicht leicht ist. Obwohl es ausreichende Interessenten gibt, werden derartige Kurse sehr zögerlich mit Förderungen unterstützt. Dabei kann eine Vermittlung in eine Festanstellung nach bestandener Prüfung zugesichert werden. In der privaten Sicherheitswirtschaft existieren über 10.000 frei Stellen und das sind nur die gemeldeten.
Die Qualifizierung zum Diensthundeführer bzw. zur Diensthundeführerin nach DGUV Vorschrift 23 ist eine Voraussetzung für einen Einsatz mit Diensthund in der privaten Sicherheitswirtschaft und gestattet qualifizierte und auch entsprechend tariflich honorierte Einsätze. Es fällt auf, dass diese Zusatzqualifizierung immer seltener angeboten wird. Die Teilnehmer in unserem Kurs sind sowohl delegiert von Sicherheitsunternehmen als auch sogenannte Selbstzahler, die in ihre eigene Qualifizierung investieren. Neben den vorgeschriebenen theoretischen Ausbildungsteilen treten auch Hundeführer mit Diensthund im Kurs auf und vermitteln ihre praktischen Erfahrungen.
Die erzielten Ergebnisse und das offensichtliche Interesse veranlassen ROTEIV®-Bildungszentrum Berlin, für 2023 vorerst vier Kurse zu planen und anzubieten.
Trotz Beschäftigungshoch auch 2022 noch über 11.000 offene Stellen - Dominanz von Basisqualifikationen ohne Dienstkunde und nachhaltige Perspektive
Die in einer Pressemitteilung des BDSW vom 21.07.2022 veröffentlichten positiven Zahlen aus 2021 könnten zu dem Schluss führen, der Sicherheitswirtschaft ginge es hinsichtlich der aktuellen Personallage gut. Das wäre zu einseitig betrachtet. Einerseits fehlen nach wie vor Mitarbeiter und andererseits sind die Einstiegsqualifizierungen unzureichend. Die überwiegende Mehrzahl aller Sicherheitsmitarbeiter verfügt nur über die Gewerberechtszugänge nach § 34a GewO, die Unterrichtung von 40 Stunden und die IHK-Sachkundeprüfung ohne nachzuweisende Vorbereitung und ohne Prüfungsteil für Dienstkunde. Die Entwicklung bei diesen Zugangsqualifizierungen stagniert seit vielen Jahren. In der letzten Zeit vor allem, weil bereits in der vergangenen Legislaturperiode ein erstes Sicherheitsdienstleistungsgesetz angekündigt war, in dem man sich eine wesentlich anspruchsvollere Zugangsqualifizierung erhofft hatte.
Dieses Gesetzt liegt noch nicht einmal im Entwurf vor. Vorher war der dafür verantwortliche DIHK weder bereit, eine Mindestvorbereitungszeit für die IHK-Sachkundeprüfung festzulegen – der europäische Dachverband CoESS hatte 200 Stunden empfohlen - noch die inhaltlichen Anforderungen an die IHK-Sachkundeprüfung dem tatsächlichen Marktbedürfnis anzupassen. Und so werden immer noch weder die Inhalte und Formen einer Bewachung noch die verschiedenen Formen der Streifentätigkeit, des Interventionsdienstes usw. oder Wissen über die Unternehmensgründung und deren Führung in der Prüfung gefordert und demzufolge auch nicht vorbereitet.
Dabei ist diese Prüfung nur der Mindestanspruch an den Gewerbezugang, von der Praxis lange überholt. Was bereits jetzt benötigt wird, sind Fachkräfte für Schutz und Sicherheit, Geprüfte Schutz- und Sicherheitskräfte (IHK) und Absolventen weiterer Aufstiegs- und Fachqualifikationen für die vielfältigen Einsatzrichtungen. Die Förderung Arbeitsuchender konzentriert sich jedoch seit der Krise vorrangig auf den einfachsten Gewerbezugang ohne nachhaltige Perspektive, besonders Umschulungen werden nicht mehr gefördert.
Die jahrelang gepflegte und politisch unterstützte Förderung der genannten Gewerberechtszugänge nach § 34a GewO, an die sich die Sicherheitswirtschaft gewöhnt hat, wirkt sich nunmehr kontraproduktiv aus.
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