Die Fahrschule - Christoph Scholl

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Hallo an alle unsere Freunde, und die, die es noch werden wollen.Wir haben uns neu aufgestellt und wollen es Euch hier e...
11/01/2024

Hallo an alle unsere Freunde, und die, die es noch werden wollen.
Wir haben uns neu aufgestellt und wollen es Euch hier einmal vorstellen:
Zweiradklassen:
Klasse AM: Sur ron E-Bike neu

Klasse A1 Yamaha xsr 125 neu

Klasse A2 Honda Cl 500 neu

Klasse A Yamaha MT 07

Klasse B:
Opel Astra K Schaltwagen

Opel Astra K Automatik

Klasse BE: Astra Automatik und Koch Anhänger

Klasse C1 nur auf Anfrage

Klasse C Mercedes Actros (gerade gut eingefahren mit ca. 170.000 km) mit einem Kupplungspedal (wichtig, falls ein Eintrag Schlüsselnummer 78 oder 197 vorliegt), entweder mit einem Wechselbehälter oder als Sattelzugmaschine für die Klasse CE oder MAN TGX mit automatisiertem Getriebe in der Klasse C und mit Starrdeichselanhänger in der Klasse CE.

Außerdem verfügen wir über Simulatoren für die Klasse B und Klasse C.

Wir sind an beiden Standorten AZAV zertifiziert und somit können alle Bildungsgutscheine eingelöst werden.

Wir bieten für die Modulschulungen der Berufskraftfahrer bei geringer Teilnehmerzahl an, die vorhandene Modultage bei Kolping Deutschland Bildung mit Sitz in Völklingen aufzufüllen. Bei genügend Teilnehmern führen wir die Module individuell in Völklingen oder Beckingen durch.

Alle weiteren Angebote bleiben weiterhin erhalten.
Und noch etwas in eigener Sache:

Unser Internetauftritt wurde von mir bisher bewusst nüchtern gehalten, manche sagen sogar langweilig.

Für interessante Änderungswünsche diesbezüglich bin ich offen und freue mich auch über gute Vorschläge.

Und für die Zocker unter euch habe wir einen ICAROS R angeschafft!

Ihr habt lange nichts von mir gehört? Stimmt! Bedeutet aber nicht, dass nichts passiert wäre. Mir fehlen leider häufig d...
16/07/2022

Ihr habt lange nichts von mir gehört? Stimmt! Bedeutet aber nicht, dass nichts passiert wäre. Mir fehlen leider häufig die Worte das alles zu beschreiben, was die letzten 2,5 Jahre passiert ist. Ob es die Politik ist oder viele Personen um mich herum, die ich völlig falsch eingeschätzt habe, spielt dabei fast keine Rolle mehr. Was ich aber mehr denn je verstehe ist die Tatsache, dass es meinen "Rockern" und auch meine "Rockerinnen" nie um Konventionen ging sondern um eine freie Haltung in allen Belangen. Und dabei waren jeder und jede willkommen, mit jeder Meinung! Keine Spaltung! Bleibt dabei! KEINE MACHT DEN ÄRSCHEN!
Biker sind scheinbar doch besonders!
In diesem Sinne wollte ich Euch darüber informieren, dass es im Fuhrpark Zuwachs gegeben hat. Altersgemäß habe ich ein neues Begleitmotorrad angeschafft. Sozusagen, einen Rollator (siehe Foto). Sau geil!
Schräge Grüße
Christoph

08/03/2021

Wir arbeiten wieder! Unter Einhaltung von Abstand und Masken sind wir wieder zur Theorie und Praxis bereit. Wegen des Verbotes, mit mehr als einer Person praktische Ausbildung zu betreiben, sind wir aber dazu gezwungen, die Fahrstunden an der Fahrschule zu beginnen und sie auch dort enden zu lassen. Aber auch das geht vorbei.
Auszug aus der
"Verordnung zur Änderung infektionsrechtlicher Verordnungen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie vom 6. März 20213)"
Der Betrieb von Fahrschulen, Fahrlehrerausbildungsstätten und sonstigen im fahrerischen Bereich tätigen Bildungseinrichtungen in Präsenzform (theoretischer und praktischer Fahrschulunterricht) ist gestattet. Es gelten das Abstandsgebot nach § 1 Absatz 1 Satz 2 sowie die Pflicht, eine medizinische Gesichtsmaske (OP-Maske) oder eine Maske der Standards KN95/N95 oder FFP2 oder höherer Standards zu tragen. Während des praktischen Unterrichts gilt das Erfordernis des Mindestabstandes nicht, sofern dieser nicht eingehalten werden kann. Es dürfen sich nur die Fahrschülerin oder der Fahrschüler und die Fahrlehrerin oder der Fahrlehrer sowie während der Fahrprüfung zusätzlich die Prüfungspersonen im Fahrzeug aufhalten.
Grüße
Christoph

01/03/2021

Liebe Fahrschüler*innen
Nachfolgend die:
"Verordnung zur Änderung infektionsrechtlicher Verordnungen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie" aus dem Amtsblatt des Saarlandes.
Artikel 2
Verordnung zur Bekämpfung der Corona-Pandemie (VO-CP)
§ 1
Zitat:
1)....
2)....
3) Der Betrieb von Fahrschulen, Fahrlehrerausbildungsstätten und sonstigen im fahrerischen Bereich tätigen Bildungseinrichtungen in Präsenzform (theoretischer und praktischer Fahrschulunterricht) ist untersagt; das gilt nicht für:

1:die Fahrausbildung in den Lkw- und Bus-Fahrerlaubnisklassen,
2:die Fahrausbildung für Angehörige der Freiwilligen Feuerwehr, des Rettungsdienstes, des Katastrophenschutzes, des Technischen Hilfswerkes oder einer vergleichbaren Einrichtung.

Maßnahmen nach Artikel 3 Kapitel 4 § 9 dieser Verordnung bleiben hiervon unberührt.

(4) In begründeten Fällen, in denen wegen der Nichtdurchführbarkeit einer fahrschulischen oder fahrerischen Bildungsmaßnahme oder einer damit im Zusammenhang stehenden Prüfung ein erheblicher Nachteil für einen Betroffenen oder ein Unternehmen, eine Organisation oder Institution einzutreten droht, können die zuständigen Behörden Ausnahmen zulassen. An die Ausnahmegenehmigung ist im Rahmen der zu treffenden Rechtsgüterabwägung ein strenger Maßstab anzulegen.
Zitat Ende
Gültigkeit bis 07.03.2021
Und jeder, der etwas Anderes behauptet sollte es auch belegen können!
Und noch meine persönliche Meinung dazu.
Wir haben jetzt so lange ausgehalten und verlangen von uns viel Geduld und von allen anderen so viel Rücksicht dass ich nicht verstehen kann, dass jetzt, 5 Tage vor einen vermuteten generellen Öffnung, wir Privilegien in Anspruch nehmen wollen, die anderen nicht zustehen. Das ist unanständig!
Grüße euer nachdenklicher
Christoph

31/01/2021

Hallo liebe Freunde,
mit dem heutigen Datum (31.01.2021) ist leider immer noch nicht abzusehen, wie es nach der „Corona“ Pandemie weiter geht und welche Konsequenzen sich daraus für uns ergeben. Lasst uns trotzdem einmal einen Blick in die nahe Zukunft werfen.
Egal wie, wir werden Auflagen erfüllen müssen, sowohl in der Theorie als auch in der Praxis.
In unserem Fahrschulraum in Beckingen stehen uns ca. 77 m³ zur Verfügung. Damit haben wir auch unter Berücksichtigung der bisherigen Hygieneregeln Platz für mehr als 20 Personen. Trotzdem wird es vielleicht zu „Aufhol-oder Nachholeffekten“ kommen, das heißt, es könnte auch einmal etwas voller werden. Dann müssten wir auf eine Höchstteilnehmerzahl begrenzen. Hier werbe ich also jetzt schon für etwas Toleranz, falls es einmal irgend wo klemmt. Sollte es also zu Engpässen kommen, kann ich euch im Rahmen einer Kooperation mit einer anderen Fahrschule in der Nähe zusätzliche Termine anbieten. Garantiert wird es bei den A-Klassen eng werden, das heißt, jeder der sich mit dem Gedanken an eine Fahrerlaubnis der Klasse A trägt, sollte jetzt so schnell wie möglich beginnen.
Zudem sieht es aber auch so aus, dass die verlorene praktische Zeit in die übrige Zeit hineingepackt werden muss. In den praktischen Fahrstunden werden wir ca. 10 % mehr Fahrstunden anbieten müssen als bisher. Hier sind aber vom Fahrlehrergesetz Grenzen gesetzt, die wir nicht überschreiten dürfen. Ihr habt mein Wort, wir werden alles tun, um die verlorenen Stunden aufzuholen.Ob und wie das gelingt, hängt aber auch von eurer Mithilfe ab, zum Beispiel vom Einsatz des Onlineprogramms zur Buchung der Fahrstunden. Rechtzeitig buchen, keine „Luftnummern“ eintragen und zuverlässig sein hilft uns und euch. Hierbei hilft uns auch der Einsatz unseres Automatikautos. Nachdem nun die Politik es seit 2019 immer noch nicht geschafft hat die Öffnung des Automatikführerscheins in ein einfaches Gesetz zu gießen -man spürt schon meine Enttäuschung- ist trotzdem der Automatikeinsatz für euch in der Anfangsphase und bei der Lösung der Integrationsaufgaben hilfreich. Macht also davon Gebrauch. Details zum Buchen bitte im Büro erfragen.
Die nächste Neuigkeiten gibt es in 8 Tagen, ich persönlich hoffe und glaube auf eine teilweise Öffnung ab dem 15.02.2021.
Freue mich auch euch
Grüße
Christoph

20/05/2020

Erst einmal ein Corona freies Hallo an Euch.
Da sich in letzter Zeit sehr viel getan hat, ist es für mich an der Zeit Euch über Alles zu informieren.
Wichtiges zur Regelung 125er für Autofahrer in Kurzform.
Führerschein der Klasse B mindestens 5 Jahre, Theorie 4 Doppelstunden, Praxis 5 Doppelstunden = Bescheinigung über die Schulung, damit zur Führerscheinstelle und sich die Schlüsselnummer B 196 eintragen lassen. Das gilt dann für Motorräder bis 125 ccm Hubraum, maximal 11 Kw = 15 PS Leistung, keine Theorieprüfung, keine praktische Prüfung. Die Erlaubnis gilt nur im Inland (ja, auch Frankreich und Luxemburg sind Ausland :-)). Kosten ca. 600 €. Weitere Fragen gerne persönlich in Beckingen in der Theorie.
Ein anderes Thema ist meine neue Tätigkeit für den TÜV Nord Bildung, denen ich die Ausbildung der Berufskraftfahrer der Klassen C (E) und die Modulschulungen angeboten und übernommen habe.
Das hat dann zur Folge, dass ich den Standort Wadgassen verlegt habe nach Fürstenhausen und für den Standort Überherrn keine Kapazitäten mehr frei habe.
Somit habe ich Wadgassen und Überherrn geschlossen. Dabei geht in Wadgassen eine Ära zu Ende die von 1995 bis 2020 gedauert hat. Hier will ich mich auch noch einmal ausdrücklich für viele tolle Fahrschüler bedanken, die ich in dieser Zeit ausbilden durfte. Herzlichen Dank dafür an Euch Alle!
Nächstes Thema ist die Buchungen der Fahrstunden per Internet. Ihr könnt in Zukunft Eure Fahrstunden online buchen. Zuerst in der Probephase kombiniert mit persönlicher Absprache, später reicht die Onlinebuchung. Diese Möglichkeit wird dann auch über facebook und über unsere neue Website (www.die-fahrschule-christoph-scholl.de) eingerichtet. Ihr wisst, ich brauche dazu immer etwas Zeit :-)
Die Motorradfahrer für diese Saison sollten sich jetzt etwas sputen, sonst geht die Saison ohne sie zu Ende.
Schräge Grüße an Euch und gesund und unfallfrei bleiben!
Christoph😀

22/01/2019

Hi Leute, kaum vorstellbar, bei den Außentemperaturen von -8 Grad Celsius, aber wahr. Wer jetzt nicht so langsam in die Pötte kommt, fährt in der kommenden Saison nur noch gegen Ende Motorrad.
Führerschein beantragen, dauert ca. 3 Wochen.
10 Doppelstunden Theorie hören, vielleicht sogar noch Kurs„Erste Hilfe“ besuchen.
Also, Theorieprüfung so gegen Anfang April.
Und dann muss ja auch noch etwas gefahren werden. Praktische Prüfung beantragen, ca. 3 Wochen bis zur Zuweisung also alles in allem sind wir jetzt schon Ende April, immer vorausgesetzt, dass im April überhaupt schon gefahren werden kann.
Und für die Autofahrer gilt das übrigens noch viel mehr, im Sommer ist nämlich der Tag zu kurz!
Also kümmert euch :-) Ich freue mich auf euch.
Infos auch unter:fahrschulteam-beckingen.de oder fahrschulteam-wadgassen.de
Grüße an Alle

18/12/2018

Habe es völlig verschwitzt, dass es morgen, am 19.12.2018, Glühwein zum Abschluss gibt (wie jedes Jahr). Also wer Lust hat, ist sehr gerne gesehen. Schräge Grüße

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Talstraße 70
Beckingen
66701

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19:00 - 20:30

Telefon

+491726862345

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