15/09/2026
+++ Förderung für Gastgewerbe im ländlichen Raum+++
Gastronominnen und Gastronomen aufgepasst: Das Land Hessen fördert wieder Projekte und Investitionen des Gastgewerbes im ländlichen Raum!
Gefördert werden Renovierungen, die Anschaffung neuer Investitionsgüter, Ertüchtigungen für Fahrradreisende oder Investitionen in moderne Systeme. Die Förderquote beträgt 45 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, maximal 30.000 Euro pro Betrieb für die gesamte Förderperiode (2026-2029).
Gefördert werden
Gaststättenbetriebe, die Kleinst- und Kleinunternehmen im Sinne der KMU-Definition der EU sind (bis zu 49 Beschäftigte; Jahresumsatz oder Bilanzsumme höchstens 10 Millionen Euro).
Hotelleriebetriebe derselben Größenordnung - jedoch nur, wenn sie zugleich über ein öffentlich zugängliches Gaststättenangebot verfügen.
Pächterinnen und Pächter, sofern sie einen abgeschlossenen Nutzungsvertrag (z. B. Miet- oder Pachtvertrag) besitzen, der zum Zeitpunkt der Antragstellung noch mindestens 5 Jahre läuft.
Wichtig: Der Betrieb muss öffentlich zugänglich sein, warme Speisen und Getränke anbieten und im Jahr mindestens acht Monate geöffnet sein. Außerdem darf er nicht Teil eines Filial-, Franchise- oder vergleichbaren Organisationssystems sein.
Bildquelle: HMLU
Alle wichtigen Informationen findet ihr unter https://www.landwirtschaft.hessen.de/heimat/gastgewerbefoerderung