Frank-herrig-jansen.de

Frank-herrig-jansen.de ⚖️ Fachanwalt für Arbeitsrecht
🏛️ Kanzlei für Arbeitsrecht |
🤝 Mediation | Coaching | Seminare
🌱 Konflikte lösen. Perspektiven schaffen

28/08/2026

Manche Sätze liest man nicht nur. Man erkennt sich in ihnen wieder.

Bei Josef Rattner habe ich einen solchen Satz gefunden:

„Der Mensch hat inzwischen die Distanz bis zum Mond überwunden, scheitert aber immer noch daran, zu seinen Mitmenschen zu gelangen
(Josef Rattner, Der schwierige Mitmensch, 1973)

Vielleicht ist das eines der großen Paradoxa unserer Zeit: Wir können nahezu jede Entfernung überwinden – nur die zwischen zwei Menschen oft nicht.

Wir verfügen über immer mehr Wissen, immer schnellere Kommunikationsmittel und immer vollkommenere Technik. Dennoch erleben wir täglich, wie Menschen aneinander vorbeireden, sich unverstanden fühlen und in Konflikten schließlich nur noch die eigene Wahrheit sehen.

Dabei scheitern schwierige Situationen selten daran, dass es überhaupt keinen Weg mehr gibt.

Oft scheitern sie daran, dass niemand mehr innehält.

Dass niemand mehr bereit ist, wirklich hinzuschauen: Was ist geschehen? Was davon ist Tatsache, was Interpretation, was Verletzung? Wer ist beteiligt – und was bewegt den anderen?

Erst wenn sich dieses Bild klärt, entstehen wieder Möglichkeiten, nicht sofort die eine richtige Lösung, sondern verschiedene Richtungen. Manche führen in die Konfrontation, andere in die Verständigung, wieder andere zu einer bewussten Trennung.

Entscheidend ist, nicht aus Angst, Kränkung oder Zeitdruck irgendeinen Weg einzuschlagen, sondern den eigenen Weg zu erkennen, ihn bewusst zu wählen und anschließend auch zu gestalten.

Dazu gehört juristische Klarheit. Dazu gehört strategisches Denken. Vor allem aber gehört dazu die Fähigkeit, den Menschen hinter dem Konflikt wieder zu sehen – auch den Menschen auf der anderen Seite.

Das echte Gespräch ist deshalb nicht das Gegenteil von Konsequenz.

Es ist häufig ihre anspruchsvollste Form.

Urteil des Hessischen LAG: Sensible Vorwürfe ersetzen keine EinzelfallprüfungSexuelle Belästigung als Kündigungsgrund?Ei...
26/08/2026

Urteil des Hessischen LAG: Sensible Vorwürfe ersetzen keine Einzelfallprüfung

Sexuelle Belästigung als Kündigungsgrund?

Ein sensibler Vorwurf ersetzt nicht automatisch die arbeitsrechtliche Prüfung.

⚖️ Das Hessische Landesarbeitsgericht hat mit Urteil vom 16.09.2025 entschieden, dass eine außerordentliche und hilfsweise ordentliche Kündigung unwirksam war.

Hintergrund waren mehrere Vorwürfe gegen einen Arbeitnehmer, unter anderem eine behauptete sexuelle Belästigung einer Mitarbeiterin und angeblich bedrohliches Verhalten gegenüber Kollegen.

👉🏼 Das Gericht stellte klar:
Auch bei einem solchen Vorwurf ist eine Abmahnung nicht automatisch entbehrlich.

Entscheidend sind immer die Umstände des Einzelfalls.

Wie schwer wiegt der Vorwurf?
Ist der Sachverhalt eindeutig?
Gab es bereits einschlägige Abmahnungen?
Ist eine Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses wirklich unzumutbar?
Wurde der Sachverhalt ausreichend konkret vorgetragen?

Im konkreten Fall sah das Gericht die Kündigungen als unverhältnismäßig an. Die behaupteten Pflichtverletzungen reichten ohne vorherige einschlägige Abmahnung nicht aus.

Auch eine Gesamtschau der Vorwürfe führte zu keinem anderen Ergebnis.
Ebenso scheiterte der Antrag der Arbeitgeberseite, das Arbeitsverhältnis gerichtlich aufzulösen. Dafür fehlten konkrete Tatsachen, die eine weitere Zusammenarbeit unzumutbar gemacht hätten.

💡 Mein Praxishinweis:
Vorwürfe sexueller Belästigung müssen ernst genommen werden. Immer.
Aber Ernstnehmen bedeutet nicht, arbeitsrechtliche Grundsätze auszublenden.

Gerade bei sensiblen Vorwürfen braucht es eine sorgfältige Sachverhaltsaufklärung, klare Dokumentation und eine saubere Prüfung der Verhältnismäßigkeit.

Nicht jeder schwer klingende Vorwurf trägt automatisch eine Kündigung.
Und nicht jede konfliktbelastete Situation rechtfertigt ohne Weiteres die Beendigung des Arbeitsverhältnisses.

Arbeitsrecht bleibt Einzelfallprüfung.

Auch dann, wenn der Vorwurf emotional aufgeladen ist.

➡️ Hessisches Landesarbeitsgericht, Urteil vom 16.09.2025, 15 SLa 9/25

22/08/2026

Vor einiger Zeit habe ich hier die Frage gestellt, worin der eigentliche Wert eines Anwalts in einer Zeit liegt, in der künstliche Intelligenz immer schneller Informationen findet, Urteile analysiert und Schriftsätze formuliert.

Mein damaliger Gedanke war:

Menschen brauchen nicht nur Wissen.
Sie brauchen Orientierung.

Diese Frage hat mich seitdem weiter begleitet – und ich merke, dass Orientierung allein noch nicht das Ende des Weges ist.

Denn wer sich in einer schwierigen beruflichen oder persönlichen Situation befindet, muss nicht nur verstehen, wo er steht. Er muss mögliche Richtungen erkennen, Entscheidungen treffen und schließlich wieder ins Handeln kommen können.

Vielleicht lässt sich das, was meine Arbeit seit vielen Jahren prägt, deshalb so zusammenfassen:

Orientierung ist der Anfang. Handlungsfähigkeit ist das Ziel.

Dabei geht es nicht um schnelle Antworten oder vermeintliche Patentlösungen. Manche Lösungen brauchen Zeit. Sie müssen betrachtet, geprüft und manchmal auch eine Weile ausgehalten werden, bevor eine tragfähige Richtung erkennbar wird.

Wie bei einem guten Wein lässt sich Reife nicht erzwingen.

Aus meinen Erfahrungen als Rechtsanwalt, Mediator, Coach und Seminarleiter beginnt sich deshalb etwas zu entwickeln, das diese unterschiedlichen Perspektiven miteinander verbindet.

Es ist noch nicht der Zeitpunkt, dem Ganzen einen Namen zu geben.

Aber die Richtung wird klarer.

Und vielleicht beginnt genau so etwas Neues: nicht mit einer fertigen Antwort, sondern mit einer Frage, die einen nicht mehr loslässt.

Mir fällt in letzter Zeit etwas auf.Wir diskutieren oft nicht mehr darüber, wie jemand erfolgreich werden kann. 👉🏼 Wir d...
19/08/2026

Mir fällt in letzter Zeit etwas auf.

Wir diskutieren oft nicht mehr darüber, wie jemand erfolgreich werden kann.

👉🏼 Wir diskutieren darüber, warum jemand scheitert.

Der Unternehmer, dessen Geschäft nicht funktioniert.
Der Politiker, der einen Fehler macht.
Die Nationalmannschaft, die verliert.
Der Kollege, der eine Entscheidung trifft.

Scheitern scheint heute manchmal interessanter zu sein als das Gelingen.

Dabei lebt eine Gesellschaft davon, dass Menschen Verantwortung übernehmen. Wer Verantwortung übernimmt, wird Fehler machen. Das war immer so.

In meinem Beruf begegne ich häufig Menschen, die gerade gescheitert zu sein glauben: nach einer Kündigung, nach einem Konflikt oder nach einer persönlichen Niederlage. Ich habe noch nie erlebt, dass Häme ein Problem gelöst hätte.

🌱 Was Menschen weiterbringt, sind Respekt, eine ehrliche Analyse und der Wille, gemeinsam nach vorne zu schauen.

Vielleicht sollten wir wieder weniger Energie darauf verwenden, das Scheitern anderer zu kommentieren und mehr darauf, Wege zu finden, wie Menschen wieder aufstehen können.

🤝 Denn eine Gesellschaft zeigt ihre Stärke nicht daran, wie sie mit den Erfolgreichen umgeht, sondern wie sie mit denen umgeht, die gerade gefallen sind.

Entscheidung des ArbG Düsseldorf: 👉🏼 Rufbereitschaft kurzfristig geändert?Auch dann gilt: Mitbestimmung bleibt Mitbestim...
12/08/2026

Entscheidung des ArbG Düsseldorf:

👉🏼 Rufbereitschaft kurzfristig geändert?
Auch dann gilt: Mitbestimmung bleibt Mitbestimmung.

⚖️ Das Arbeitsgericht Düsseldorf hat in einer rechtskräftigen Entscheidung klargestellt:

Ein Arbeitgeber darf einen abgestimmten Jahresrufbereitschaftsplan nicht einseitig ändern, nur weil kurzfristig ein Mitarbeiter ausfällt.

Im konkreten Fall ging es um eine Organisationseinheit. Nach dem Ausfall eines Mitarbeiters teilte der Abteilungsleiter mehrfach Beschäftigte einseitig zur Rufbereitschaft ein.

Der Betriebsrat war nicht beteiligt.

Das Gericht sah darin eine Verletzung des Mitbestimmungsrechts nach § 87 Abs. 1 Nr. 2 BetrVG.

➡️ Wichtig ist die klare Aussage:
Auch kurzfristige Änderungen oder sogenannte Eilfälle entbinden den Arbeitgeber nicht automatisch von der Mitbestimmung.

Nur echte Notfälle, etwa Katastrophenfälle, können eine Ausnahme rechtfertigen.

Der Arbeitgeber trägt das Organisationsrisiko. Er muss seine Personalplanung so gestalten, dass Mitbestimmung nicht erst dann stattfindet, wenn alles schon entschieden ist.

Zulässig bleibt natürlich ein einvernehmlicher Schichttausch unter Beschäftigten.

Aber wenn der Arbeitgeber selbst den Plan ändern will, braucht er die Zustimmung des Betriebsrats oder eine ersetzende Entscheidung der Einigungsstelle.

Im konkreten Fall wurde der Arbeitgeberin untersagt, den Jahresrufbereitschaftsplan ohne Zustimmung des Betriebsrats abzuändern.
Für jeden Verstoß wurde ein Ordnungsgeld von bis zu 10.000 Euro angedroht.

💡 Mein Praxishinweis:
Betriebsräte sollten bei Arbeitszeit, Schichtplanung und Rufbereitschaft sehr genau hinschauen.

Gerade bei kurzfristigen Änderungen wird Mitbestimmung in der Praxis schnell als lästig empfunden.

Rechtlich ist sie aber kein Schönwetterrecht.

Sie gilt auch dann, wenn es organisatorisch unbequem wird.

Denn Personalengpässe sind in der Regel kein Grund, Beteiligungsrechte zu umgehen.
ArbG Düsseldorf, 12 BV 109/24

26/07/2026

Seit einigen Monaten beschäftigt mich eine Frage, die mich nicht mehr loslässt.

Was ist eigentlich der eigentliche Wert eines Anwalts in einer Zeit, in der künstliche Intelligenz immer schneller Informationen findet, Urteile analysiert und Schriftsätze formuliert?

Je länger ich darüber nachdenke, desto mehr glaube ich, dass die Antwort nicht im Wissen liegt.

Informationen werden verfügbarer. Wissen wird leichter zugänglich.

Was Menschen aber auch künftig brauchen werden, ist Orientierung.

Orientierung, wenn eine Kündigung den Boden unter den Füßen wegzieht.

Orientierung, wenn ein Betriebsrat vor schwierigen Entscheidungen steht.

Orientierung, wenn Verhandlungen festgefahren sind und der richtige Weg nicht mehr offensichtlich erscheint.

Diese Gedanken haben mich dazu gebracht, meine eigene Arbeit neu zu betrachten. Nach fast drei Jahrzehnten als Rechtsanwalt, Mediator, Coach und Seminarleiter frage ich mich nicht mehr nur, was ich tue, sondern warum Menschen eigentlich zu mir kommen.

Ich nehme mir in den nächsten Wochen bewusst Zeit, genau darüber nachzudenken und daraus etwas entstehen zu lassen, das meine Arbeitsweise besser beschreibt als jede Berufsbezeichnung.

Ich bin gespannt, wohin diese Reise führt.

24/07/2026

💡 KI verstehen. Mitbestimmung stärken. 2 Tage – 2 Experten

Künstliche Intelligenz hält Einzug in immer mehr Unternehmen. Doch welche Auswirkungen hat das auf Beschäftigte und die Arbeit von Betriebsräten?

In unserem Seminar „Künstliche Intelligenz für Betriebsräte“ erhältst du in kleiner Gruppe genau die Antworten, die du für deine tägliche Arbeit benötigst.

🎤 Mit: Frank Herrig-Jansen & Kevin Wagner
-herrig-jansen.de

⚖️ Juristische Expertise trifft technisches Know-how

📅 22.09. - 23.09.2026
📍 W.A.R. Wirtschaftsakademie am Ring GmbH
Konrad-Adenauer-Ufer 79-81
50668 Köln

Link zur Seminarseite:
https://mister-betriebsrat.de/kuenstliche-intelligenz-fuer-betriebsraete/

Unser Anspruch:
✅ Verständlich statt kompliziert
✅ Praxisnah statt theoretisch
✅ Relevant statt überladen

Kurz gesagt:
Kein „Bla Bla“, nur das, worauf es bei der Mitbestimmung rund um KI wirklich ankommt.

📢 Aktuell sind noch Plätze frei!

👉🏼 Warum gute Verhandlungen selten spontan gut werdenGute Verhandlungen wirken oft spontan.In Wahrheit sind sie fast imm...
22/07/2026

👉🏼 Warum gute Verhandlungen selten spontan gut werden

Gute Verhandlungen wirken oft spontan.
In Wahrheit sind sie fast immer gut vorbereitet.

Das gilt besonders im Arbeitsrecht und in betrieblichen Konflikten. Dort entscheidet sich vieles lange vor dem eigentlichen Gespräch.

Wer nur auf gute Argumente setzt, aber Ziele, Grenzen und Alternativen nicht geklärt hat, verschenkt Verhandlungsspielraum.

Vorbereitung heißt für mich:

• Interessen klären
• Ziele bestimmen
• Grenzen kennen
• Alternativen prüfen
• Reaktionen durchdenken
• Sprache bewusst wählen

Denn Verhandlungen scheitern selten daran, dass niemand Argumente hat.
Sie scheitern oft daran, dass die Linie fehlt.

Eine klare Linie bedeutet nicht, stur zu sein.

🌱 Sie bedeutet, zu wissen, was man erreichen will, wo man beweglich bleiben kann und wann man besser nicht nachgibt.

Gerade Betriebsräte brauchen diese Klarheit, wenn sie wirksam verhandeln wollen.

💬 Was hilft Euch in Verhandlungen mehr: eine klare Strategie, gute Kommunikation oder die richtige Vorbereitung auf Widerstand?

Kündigungsgespräch: Was viele unterschätzenEin Kündigungsgespräch kündigt sich selten als Kündigungsgespräch an.👉🏼 Oft h...
16/07/2026

Kündigungsgespräch: Was viele unterschätzen

Ein Kündigungsgespräch kündigt sich selten als Kündigungsgespräch an.

👉🏼 Oft heißt es nur:

„Kommen Sie bitte kurz ins Büro.“

👉🏼 Oder:

„Wir möchten ein Personalgespräch mit Ihnen führen.“

Und plötzlich liegt eine Kündigung auf dem Tisch.

Oder ein Aufhebungsvertrag.

Oder es werden Vorwürfe erhoben, mit denen man nicht gerechnet hat.
Genau in solchen Momenten geraten viele unter Druck.

Sie wollen sofort erklären, rechtfertigen, unterschreiben oder irgendwie reagieren.

💡 Mein Rat:

Nicht vorschnell handeln.
Nicht sofort unterschreiben.
Nicht aus dem ersten Schock heraus Entscheidungen treffen.

Denn was in einem solchen Gespräch gesagt, bestätigt oder unterschrieben wird, kann später sehr wichtig werden.

Deshalb gilt:

Erst durchatmen.
Unterlagen mitnehmen.
Nichts ungeprüft unterschreiben.
Rechtlichen Rat einholen.
Dann entscheiden.

Eine Kündigungssituation ist belastend genug.

Umso wichtiger ist es, nicht im Moment des größten Drucks die wichtigsten Entscheidungen zu treffen.

Was wird in solchen Situationen häufiger unterschätzt: die rechtliche Seite oder der emotionale Druck?

13/07/2026

⚠️ Die meisten Betriebsräte machen mindestens einen dieser Fehler.
Manche kosten Zeit.
Manche kosten Einfluss.
Manche kosten Mitbestimmung.

Nach hunderten Gesprächen mit Betriebsräten, Verhandlungen und IT-Betriebsvereinbarungen habe ich meine wichtigsten Erfahrungen zusammengefasst:

📜 Die 10 Gebote der IT-Mitbestimmung.
Zehn klare Regeln. Zehn unbequeme Wahrheiten. Zehn Prinzipien, die jeder Betriebsrat kennen sollte.
Manche werden zustimmen.
Manche werden widersprechen.
Aber eines kann ich versprechen:
Es wird nicht langweilig.

👉 Folge Mister Betriebsrat und verpasse kein Gebot.

Adresse

HainStr. 14
Bad Hersfeld
36251

Benachrichtigungen

Lassen Sie sich von uns eine E-Mail senden und seien Sie der erste der Neuigkeiten und Aktionen von Frank-herrig-jansen.de erfährt. Ihre E-Mail-Adresse wird nicht für andere Zwecke verwendet und Sie können sich jederzeit abmelden.

Die Schule/Universität Kontaktieren

Nachricht an Frank-herrig-jansen.de senden:

Verknüpfungen

Teilen