22/06/2026
des ?
Ich möchte mit Ihnen eine Petition vorbereiten und formulieren, um eine Reform des Jugendamtes anzuregen.
Nach meiner Information (von Erwin Prüfert) gibt es über 600 Jugendämter und keine übergeordnete Disziplinarische Verantwortung. Vieler Orts, gibt es Kinder- und Jugendhilfeausschüsse, die die Arbeit mit und durch das Jugendamt "mit-gestalten".
Jede Situation ist speziell und individuell. Jedoch sind der BGB 1666 und die Prüfungen nach §8a SGB VIII in D über all gleich und sollten daher einheitlich ausgelegt werden.
Der ABGB § 138 (Quelle: https://www.ris.bka.gv.at/NormDokument.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=10001622&Artikel=&Paragraf=138&Anlage=&Uebergangsrecht=) weist hierzu dedizierter das "Kindeswohl" auf:
Kindeswohl
§ 138. In allen das minderjährige Kind betreffenden Angelegenheiten, insbesondere der Obsorge und der persönlichen Kontakte, ist das Wohl des Kindes (Kindeswohl) als leitender Gesichtspunkt zu berücksichtigen und bestmöglich zu gewährleisten. Wichtige Kriterien bei der Beurteilung des Kindeswohls sind insbesondere
1.
eine angemessene Versorgung, insbesondere mit Nahrung, medizinischer und sanitärer Betreuung und Wohnraum, sowie eine sorgfältige Erziehung des Kindes;
2.
die Fürsorge, Geborgenheit und der Schutz der körperlichen und seelischen Integrität des Kindes;
3.
die Wertschätzung und Akzeptanz des Kindes durch die Eltern;
4.
die Förderung der Anlagen, Fähigkeiten, Neigungen und Entwicklungsmöglichkeiten des Kindes;
5.
die Berücksichtigung der Meinung des Kindes in Abhängigkeit von dessen Verständnis und der Fähigkeit zur Meinungsbildung;
6.
die Vermeidung der Beeinträchtigung, die das Kind durch die Um- und Durchsetzung einer Maßnahme gegen seinen Willen erleiden könnte;
7.
die Vermeidung der Gefahr für das Kind, Übergriffe oder Gewalt selbst zu erleiden oder an wichtigen Bezugspersonen mitzuerleben;
8.
die Vermeidung der Gefahr für das Kind, rechtswidrig verbracht oder zurückgehalten zu werden oder sonst zu Schaden zu kommen;
9.
verlässliche Kontakte des Kindes zu beiden Elternteilen und wichtigen Bezugspersonen sowie sichere Bindungen des Kindes zu diesen Personen;
10.
die Vermeidung von Loyalitätskonflikten und Schuldgefühlen des Kindes;
11.
die Wahrung der Rechte, Ansprüche und Interessen des Kindes sowie
12.
die Lebensverhältnisse des Kindes, seiner Eltern und seiner sonstigen Umgebung.
Was in D vergessen und gerne ignoriert wird, sind die ICD-10 Klassifizierungen hinsichtlich:
Z61: "Kontaktanlässe mit Bezug auf Kindheitserlebniss",
Z63: "Andere Kontaktanlässe mit Bezug auf den engeren Familienkreis", wie Entfremdung oder 'Interaktionsstörung Mutter-Kind' oder z.B.
F93.2: "Störung mit sozialer Ängstlichkeit des Kindesalters" ...
oder anderen medizinisch feststellbaren Diagnosen.
Als sozialtherapeut (ITS) und Bachelor Professional im Sozialwesen, fehlt es oft an sozial-pädagogischer Diagnostik und einer ICF-CY Bewertung.
Daher möchte ich eine Reform des Jugendamtes anregen und gemeinsam mit Erwin Prüfert hier in den politischen und rechtlichen Diskurs und Debatte gehen. Nehmen Sie Teil und Teilen Sie diesen Beitrag...
https://www.google.com/maps/place/elternbleiben.nrw/
21/06/2026
18/06/2026
13/06/2026
31/05/2026
29/05/2026
22/05/2026
06/05/2026