10/09/2025
📉 Referenzzinssatz sinkt auf 1,25 %
🏦 Der hypothekarische Referenzzinssatz ist per 1. September 2025 von 1,50 % auf 1,25 % gesenkt worden.
📊 Grund ist ein Rückgang des massgebenden Durchschnittszinssatzes auf 1,37 %, womit der Schwellenwert von 1,38 % unterschritten wurde.
💡 Relevanz für Mietverhältnisse:
Eine Senkung des Referenzzinssatzes kann grundsätzlich einen Anspruch auf Mietzinsreduktion von bis zu 2,91 % bedeuten.
Vermieterseitig können Faktoren wie Teuerung (max. 40 %) oder gestiegene Unterhalts- und Betriebskosten geltend gemacht werden.
📝 Hinweis:
Mietzinsanpassungen erfolgen nicht automatisch.
Ein schriftliches Senkungsbegehren durch Mieter:innen ist erforderlich.
Bei Uneinigkeit steht der Weg über die Schlichtungsbehörde offen.
Mit dem neuen Referenzzinssatz ab 2. September 2025 können viele Mietende eine Senkung ihrer Mieten um bis zu 2,91 % beantragen.