QuaSi-Concept.ch

QuaSi-Concept.ch QSS-Kurse in den Bereichen Medizin, Zahnmedizin und Paramedizin / Cours de SCQ dans les domaines de Klinikbesitzer selber erarbeitet werden. lic. phil.

Sehr geehrte Damen und Herren,

Das für die SGAC erstellte Schweizer QSS kann grundsätzlich vom Praxis- bzw. Dies ist allerdings mit einem nicht zu unterschätzenden Aufwand verbunden. Wenn Sie diesen Aufwand vermeiden wollen, haben Sie die Möglichkeit, QuaSi-Concept mit der Installierung eines Schweizer QSS zu beauftragen. QuaSi-Concept ist die einzige Firma, welche vor Ort ein Schweizer Qualitäts

-Sicherungs-System gemäss den gesetzlichen Vorgaben von Bund und Kanton installiert. Die Kosten für die Installierung eines Schweizer QSS liegen – abhängig von der Grösse der Praxis – zwischen 3000 und 5000 CHF. Der Leistungsumfang beinhaltet Folgendes:

- Erstellung der gesamten Dokumentation
- Schulung des ganzen Teams (mit Schulungsbestätigung)
- Durchführung der Selbstinspektion (mit Überlassung des Inspektionsprotokolls als Abarbeitungsliste)
- Ausstellung eines „Certificate“ für die Installierung eines Schweizer QSS

Für grössere medizinische Institutionen wird nach einem Augenschein vor Ort eine individuelle Offerte erstellt. Als ehemaliger Inspektionsleiter für Qualitäts-Sicherung in den Departementen EJPD und VBS sowie als ehemaliger Bundesratsberater bürge ich für die Qualität meiner Firma. QuaSi-Concept als erfahrener Dienstleister im Bereich der medizinischen Qualitäts-Sicherung kann Ihnen in verschiedenen Bereichen Hilfestellungen bei der Erarbeitung Ihres QSS anbieten. Kurse

- Einführung in das Schweizer QSS (Abendkurs 285 CHF)
- Workshop Schweizer QSS (Ganztageskurs 695 CHF)
- Apparate gemäss Schweizer QSS (Ganztageskurs 695 CHF)
- Desinfektionsmittel gemäss Schweizer QSS (Ganztageskurs 695 CHF)

Andere Dienstleistungen

- Durchführung der jährlich obligatorischen Selbstinspektion (1/2 Tag 500 CHF)
- Überarbeitung eines von QuaSi-Concept erstellten Schweizer QSS (1/2 Tag 500 CHF)
- Schulung des Personals bezüglich Schweizer QSS (1/2 Tag 500 CHF)
- Schweizer QSS Lehrgang (3.5 Tage 2000 CHF)
- Inspektion one to one (1/2 Tag 500 CHF)
- Schweizer QSS – Einführung in-house (1/2 Tag 500 CHF)

Für detailliertere Angaben und weitere Dienstleistungen besuchen Sie bitte unsere Webpage www.quasi-concept.ch. Wählen Sie Ihren eigenen Weg für die Erstellung des Schweizer QSS! Bei Fragen stehen wir Ihnen selbstverständlich gerne zur Verfügung. Roland Kissling
Inhaber und Geschäftsführer
QuaSi-Concept

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Mesdames et Messieurs

Le SCQ Suisse crée pour la SSCE peut en principe être réalisé par le détenteur/la détentrice du cabinet et de la clinique lui-même/elle-même. Toutefois, ceci entraîne un investissement en temps non négligeable. Si vous voulez éviter cet investissement en temps, vous avez la possibilité de vous laisser installer le SCQ Suisse par QuaSi-Concept. QuaSi-Concept est la seule entreprise qui installe sur place un Système de Contrôle Qualité Suisse selon les directives cantonales et fédérales. Les coûts pour une installation d’un SCQ Suisse varient selon la grandeur du cabinet et se situe entre CHF 3000 et CHF 5000. Les prestations suivantes sont comprises dans ce prix :

- Etablissement de toute la documentation
- Formation de l’ensemble du team (certificat de formation inclus)
- Auto-inspection (avec remise du protocole d’inspection et de la liste des manques)
- Remise d’un „Certificate“ pour l’installation d’un SCQ Suisse

Pour des institutions médicales de plus grande envergure, QuaSi-Concept établit une offre individuelle après avoir pris connaissance des localités sur place. En tant qu’ancien chef d’inspection pour le Contrôle de Qualité au sein des départements DFJP et DDPS et ancien conseillé des conseils fédéraux, je me porte garant pour la qualité de mon entreprise. QuaSi-Concept est un prestataire de services expérimenté dans le domaine du Contrôle de Qualité médical et peut vous offrir son aide dans divers domaines de l’installation d’un SCQ. Cours

- Introduction au SCQ Suisse (cours du soir CHF 285)
- Workshop SCQ Suisse (cours d’une journée CHF 695)
- Appareils selon le SCQ Suisse (cours d’une journée CHF 695)
- Produits désinfectants selon le SCQ Suisse (cours d’une journée CHF 695)

Autres prestations

- Mise en oeuvre de l’auto-inspection annuelle obligatoire (1/2 jour CHF 500)
- Remise à jour d’un SCQ Suisse établit par QuaSi-Concept (1/2 jour CHF 500)
- Formation du personnel au SCQ Suisse (1/2 jour CHF 500)
- Stage de formation au SCQ Suisse (3.5 jours CHF 2000)
- Inspection one to one (1/2 jour CHF 500)
- SCQ Suisse – Introduction in-house (1/2 jour CHF 500)

Pour plus d’informations concernant nos différentes prestations, veuillez consulter la page Web: www.quasi-concept.ch. Choisissez votre propre chemin pour installer le SCQ Suisse! Nous restons à votre entière disposition pour tout renseignement complémentaire. Roland Kissling
Propriétaire et gérant
QuaSi-Concept

Sterilution© Premium goes to Dental Bern 2026Folgende Weltneuheit präsentiert QuaSi-Concept AG exklusiv im Rahmen der De...
29/04/2026

Sterilution© Premium goes to Dental Bern 2026

Folgende Weltneuheit präsentiert QuaSi-Concept AG exklusiv im Rahmen der Dental Bern 2026: Sterilution© Premium

Alle Details dazu auf unserer Webseite:
https://quasi-concept.ch/sterilution-premium-goes-to-dental-bern-2026/

Das Video: http://www.quasi-concept.ch/



Sterilution© Premium ist ein System und Verfahren zum Sterilisieren und sterilen Lagern von zahn- / medizinischen Instrumenten.

Der Arbeitsablauf gestaltet sich so, dass die trockenen, desinfizierten Instrumente in der gelben Zone unverpackt in offene oder geschlossene Trays gelegt werden. Anschliessend wird der Sterilisator beladen. Es wird dabei der eigene bestehende Sterilisator verwendet. Sterilution© Premium kann mit jedem Klein- bzw. Tisch-Sterilisator kombiniert werden. Im mittleren Tray wird ein unverpackter chemischer Indikator dazugelegt. Dann wird sterilisiert. Der Sterilisator steht in einem sogenannten Reinraum. In diesem Reinraum bleiben einmal sterilisierte Instrumente zeitlich unlimitiert steril. Die Trays mit den Instrumenten werden im Reinraum aus dem Sterilisator genommen und direkt im Reinraum deponiert. Im Reinraum können sie jederzeit zur sofortigen Anwendung am Patienten herausgenommen werden. Sterilution© Premium kann somit sehr einfach im medizinischen Praxisablauf integriert werden.

Vorteile:

Ersparnis

- Der Verpackungsaufwand für medizinische Instrumente entfällt.
- Die Kosten für das Verpacken erübrigen sich.
- Es gibt keinen Verpackungsmüll mehr.
- Entsorgungskosten der Praxis werden deutlich reduziert.
- Die Umwelt wird geschont.
- Das Verpackungsgerät wird überflüssig.
- Die jährliche Wartung des Verpackungsgerätes wird überflüssig.
- Der Siegelnahttest (Seal Check) wird überflüssig.
- Die dokumentierte Verpackungskontrolle fällt weg.
- Ohne Verpackung können quantitativ mehr Instrumente in derselben Charge sterilisiert werden.
- Zeitlich unlimitierte Haltezeit der Sterilität der Instrumente.
- Die Kontrolle der Ablaufzeit der steril verpackten Instrumente wird überflüssig.
- Einsparungen pro Jahr (Personalkosten und Material) mindestens 9‘000 CHF.
- Amortisiert innerhalb 1.5 Jahren.
- Durch eine übersichtliche, effiziente und strukturierte Instrumentenlagerung wird jedes einzelne Instrument besser ausgelastet und schneller amortisiert.
- Die Rückverfolgbarkeit jedes Instruments auf den Patienten und die dazugehörende Dokumentation werden deutlich erleichtert.
- Das medizinische Personal wird entlastet.
- Stromverbrauch ca. 140 CHF pro Jahr.

Technische Spezifikationen

- Mit Reinraumklasse ISO 3¹
- sehr gute Lager-Übersicht und Lager-Beleuchtung der Instrumente
- CE²-konform (inkl. EMV³-Prüfung)
- aus Edelstahl
- HEPA⁴-Filtertechnik
- flüsterleiser Betrieb
- Alarmmeldung bei Stromausfall via SMS oder E-Mail
- Garantie 5 Jahre
- international patentiertes System
- kaum Wartungen notwendig.

Einbau

- Dieses System kann im Wiederaufbereitungsraum aufgestellt werden.
- Ein bereits vorhandener Sterilisator kann einbezogen werden.
- QuaSi-Concept kümmert sich um den Um- oder Neubau Ihrer Praxis.

Preis

Preis (exkl. Lieferung⁵, Montage⁶ und MwSt) für die Modelle 900⁷: 12’750 CHF, 1200⁸: 13’150 CHF und 1500⁹: 13’550 CHF. ¹⁰

Vorführung

Vorführungsdaten in der Zahnarztpraxis Fässler, Bahnhofstrasse 24, 5400 Baden, jeweils donnerstags ab 17 Uhr (Anmeldung per E-Mail an [email protected] obligatorisch):

- Auf Anfrage


Ein Spezialistenteam steht bei allfälligen Problemen zeitnah parat. Für weitere Informationen bzw. eine Vorführung dürfen Sie sich gerne bei uns melden.

Kontakt: https://quasi-concept.ch/kontakt/

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¹ International Organization for Standardization
² Conformité Européenne
³ Elektromagnetische Verträglichkeit
⁴ High-Efficiency Particulate Air/Arestance
⁵ Je nach geografischer Lage bis maximal 475 CHF
⁶ Einbau und Installation in der Regel eine Stunde à 175 CHF
⁷ Masse: 900 x 600 x 1045 mm
⁸ Masse: 1200 x 600 x 1045 mm
⁹ Masse: 1500 x 600 x 1045 mm
¹⁰ Ausmasse ausserhalb der Norm werden offeriert

Neuer Zahnarztverein der Schweiz: ZSS Zahnärzte Support Schweiz Wie man von vielen Zahnärzten und Zahnärztinnen vernehme...
05/06/2025

Neuer Zahnarztverein der Schweiz:

ZSS Zahnärzte Support Schweiz

Wie man von vielen Zahnärzten und Zahnärztinnen vernehmen kann, fühlen sie sich seit Jahren durch ihren Zahnärzteverein nicht mehr ernst genommen und vertreten.
Zudem möchten die Besitzer der Privatpraxen, dass ihr Zahnärzteverein für sie einsteht und ein deutliches Signal gegen die Zahnarzt-Ketten setzt.
Weiter stossen den Zahnärzten und Zahnärztinnen die hohen Gebühren auf und die nach ihrer Ansicht nicht angemessene politische Stossrichtung.

Das vergebliche lange Warten hat nun ein Ende!

Wie man auf der kürzlich veröffentlichten Webpage des ZSS (www.zss.swiss) entnehmen konnte, hat sich Anfang Januar 2025 ein neuer Zahnarztverein der Schweiz formiert – der ZSS.

Wir sind gespannt, ob der ZSS alle seine auf der Webseite gemachten Versprechungen einhalten kann, wie z.B.

- den Zahnärzten und Zahnärztinnen zu einem sorgenfreien Alltag zu verhelfen,
Vergünstigungen anzubieten,
- ein Gratis-QSS (!) zur Verfügung zu stellen,
- einen Nachfolger zu finden,
- sich für Innovationen einzusetzen,
- Inspektionen von Dienstleistern zu vermitteln,
- eine Gratis-Job-Plattform anzubieten,
- geschulte Handwerker für Neu- und Umbauten zu vermitteln,
- Beratungen anzubieten und
- einen regelmässig erscheinenden Gratis-Newsletter anzubieten.

Eine Mitgliedschaft beim ZSS ist massiv billiger als bei ihrem Verein – nämlich jährlich 300 CHF.

Der ZSS ist Basis orientiert, was viele Zahnärzte und Zahnärztinnen ansprechen dürfte Mitglied zu werden.

Wir wünschen dem ZSS für die Zukunft viel Erfolg.

ZSS Webseite ansehen: https://www.zss.swiss/

Neubau und Umbau von Praxen  QuaSi-Concept ist nun die einzige Firma der medizinischen Qualitäts-Sicherung, welche Ihre ...
06/07/2024

Neubau und Umbau von Praxen

QuaSi-Concept ist nun die einzige Firma der medizinischen Qualitäts-Sicherung, welche Ihre Praxis neu- oder umbaut.

Während unserer Tätigkeit in der Qualitäts-Sicherung haben wir immer wieder festgestellt, dass um- oder neugebaute Praxen nicht konform bzw. nach den geltenden Vorschriften der Kantonsapotheker gebaut werden.

Obwohl die bestehenden Praxisbau-Firmen zum Teil auf eine langjährige Tätigkeit zurückschauen können, schleichen sich immer wieder Fehler ein, welche dann zu zeitlichen Verzögerungen oder zu Mängeln führen, welche nachträglich auf Kosten der Praxisbesitzer wieder behoben werden müssen.
Dies hängt systembedingt damit zusammen, dass die Praxisbauer nicht in der Qualitäts-Sicherung tätig sind und ihnen die Mängellisten der Kantonsapotheker nicht vorliegen, aus denen die neuesten Trends abgeleitet werden können.

QuaSi-Concept bietet nun als einzige Firma der medizinischen Qualitäts-Sicherung auch Neu- und Umbauten von Praxen an.
Dabei übernehmen wir nicht nur die juristische Garantie für die einwandfreie Planung und Umsetzung. Wir übernehmen auch den Behördenkontakt und entlasten so den Auftraggeber von jeglichen administrativen Arbeiten.

Wenn Ihnen ein Neu- oder Umbau Ihrer Praxis bevorsteht, bieten wir Ihnen
- einen günstigen Preis,
- die juristische Garantie,
- eine sinnvolle Planung und
- eine effiziente zeitliche Umsetzung an.

Zudem kümmert sich der Inhaber und Geschäftsführer von QuaSi-Concept – Roland Kissling – persönlich um Ihr Projekt.

Wenn Sie interessiert sind, nehmen Sie mit uns Kontakt auf!

https://quasi-concept.ch/kontakt/

Das Fehlen eines QSS-Datenschutz wird von den Kantonsapothekern als «anderer Mangel» eingestuft Kaum wurde das revidiert...
20/03/2024

Das Fehlen eines QSS-Datenschutz wird von den Kantonsapothekern als «anderer Mangel» eingestuft

Kaum wurde das revidierte Datenschutzgesetz am 1. September 2023 in Kraft gesetzt, erscheint auch schon das Fehlen eines QSS-Datenschutz in den Mängellisten der Kantonsapotheker. Bemerkt der Kantonsapotheker bei einer Inspektion in einer Praxis, dass ein QSS-Datenschutz fehlt, stuft er diesen Mangel als «anderer Mangel» ein.

Das QSS-Datenschutz besteht aus SOP und Nachweisdokumenten.

Inhaltlich wird u.a. die elektronische Datenverarbeitung bzw. die IT in einer Praxis abgehandelt. Dabei geht es auch um die Datensicherung, um das Vorgehen bei einem Systemausfall, um die Zugangsberechtigungen, um Updates und um Vieles mehr.

Nicht ausser Acht zu lassen sind ebenso Massnahmen, welche in einer Praxis mit konkreten Handlungen ergriffen werden müssen, welche bewirken sollen, dass die sensiblen Daten auch innerhalb der Praxisräumlichkeiten geschützt bleiben.

Ist die Dokumentation erstellt und sind die Massnahmen umgesetzt, gilt es, mit Formularen bzw. Verträgen die Verschwiegenheitspflicht bei allen Personen, welche Zugang zu sensiblen Daten haben, abzusichern. Weiter muss der Datentransport nach aussen klar geregelt sein. Der Praxisinhaber muss sich auch klar abgrenzen, ab wann er nicht mehr zuständig für den Schutz von sensiblen Daten ist. Dann muss die Löschung der Daten klar geregelt sein und der Patient muss über alle Massnahmen in Kenntnis gesetzt werden.

Das QSS-Datenschutz ist komplexer als man gemeinhin annimmt.


Ich grüsse Sie freundlich

lic. phil. Roland Kissling
Inhaber und Geschäftsführer
QuaSi-Concept

Neue Empfehlung zu Patientenschutzmitteln im Strahlenschutz der Zahnmedizin  Im Oktober 2023 einigten sich die Schweizer...
31/01/2024

Neue Empfehlung zu Patientenschutzmitteln im Strahlenschutz der Zahnmedizin

Im Oktober 2023 einigten sich die Schweizerische Gesellschaft für Dentomaxillofaziale Radiologie (SGDMFR) und die Schweizerische Zahnärztegesellschaft (SSO) auf eine gemeinsame Stellungnahme zu Patientenschutzmittel im Strahlenschutz der Zahnmedizin, welche dann im November 2023 auf der Webpage der SGDMFR publiziert worden ist. Bei dieser Stellungnahme handelt es sich um eine Empfehlung. Die Röntgenverordnung soll in naher Zukunft entsprechend angepasst werden.

Entscheidend bei der Entstehung der besagten Empfehlung ist die Erkenntnis, dass Schilddrüsenkarzinome durch eine vermehrte Strahlenexposition bei Kindern und Jugendlichen auch im Zusammenhang mit vermehrter zahnärztlicher niederdosierter Strahlenexposition einhergeht. Solche Schilddrüsenkarzinome werden bei ungenügendem Schutz später bei jungen Erwachsenen Mitte / Ende 30 diagnostiziert. Deshalb ist die Schilddrüse bei zahnärztlichen Röntgenaufnahmen für Personen bis zum Abschluss des Wachstums (weiterhin) zu schützen.

Die besagte Empfehlung enthält folgende vier Punkte (Zitat):

- Schilddrüsen-Schutzschild/kragen bei allen Intraoralen Röntgenbildern
- Keine Anwendung von Schutzmitteln bei der Panoramaschichtaufnahme
- Schilddrüsen-Schutzkragen bei der lateralen Cephalometrie
- Schilddrüsen-Schutzkragen bei DVT, bei dem die Schilddrüse im direkten Strahlengang oder näher als 5 cm zum FOV (Field of View) ist, sofern die Bildqualität dies für die Beantwortung der klinischen Fragestellung zulässt. Zur Umsetzung ist eine konsequente Einblendung / Auswahl des geeigneten Volumens notwendig.

Umgekehrt heisst diese Empfehlung aber auch, dass ausgewachsene Personen nicht mehr geschützt werden müssen.

Bei erwachsenen Personen ist es aber angezeigt, auf ihren Wunsch hin trotzdem einen Schutz anzubringen, damit sich das Wohlbefinden des Patienten einstellen kann.

Ich grüsse Sie freundlich

lic. phil. Roland Kissling
Inhaber und Geschäftsführer
QuaSi-Concept

https://quasi-concept.ch/

Wer ist und was macht HIOB International?Das Hilfswerk HIOB International besteht seit 1984 und vermittelt gebrauchte Ge...
13/12/2023

Wer ist und was macht HIOB International?

Das Hilfswerk HIOB International besteht seit 1984 und vermittelt gebrauchte Gerätschaften und Einrichtungsgegenstände sowie Verbrauchmaterial aus den Bereichen Medizin, Metall- und Holzbearbeitung, Industrieküchen und allgemeines Mobiliar sowie Rollstühle, Fahrräder, etc.
Ziel ist es, vorwiegend in Entwicklungsländern nachhaltige materielle Hilfe zu leisten, mit dem Motto «HIOB International hilft dort, wo die Not am grössten ist.».

Was bedeutet der Name HIOB? HIOB ist die Abkürzung für Hilfsorganisation und Brockenstuben.

HIOB ist mehrheitlich bekannt als «Brockenstube». Die Brockenstuben schweizweit und die Abteilung Hilfsprojekte & Recycling in Steffisburg gehören zusammen.
Der Verein HIOB ist nicht spendenunterstützt, hat karitativen, selbsttragenden Charakter und verfolgt keine wirtschaftlichen Zwecke. HIOB International erhebt aus diesem Grund einen Unkostenbeitrag für das Material, welches mittels Rückbauten, Räumungen von Arztpraxen, Spitälern, Zivilschutzanlagen etc. nach Steffisburg zum Hauptsitz und zugleich Lager gelangt. Die gebrauchten Apparate werden einer Funktionskontrolle unterzogen, defekte Apparate werden entsorgt. Der Unkostenbeitrag für das Material setzt sich aus dem Alter, der Qualität und aus dem erbrachten Aufwand zusammen.

Ein grosses Hallengebäude in Steffisburg beherbergt eine beachtliche Menge funktionstüchtiger, gebrauchter medizinischer Geräte, die zum Verkauf stehen, hauptsächlich für Projekte im Ausland, aber auch für Institutionen, Abnehmer hier in der Schweiz.
Beispielsweise für Zahnärzte und Ärzte interessant sind Sterilisatoren, Verpackungsgeräte, Pflegegeräte für Winkelstücke, Analysegeräte, diverse Instrumente wie Zangen, Küretten, etc.
Dann sind gebrauchte, aber in neuwertigem Zustand vorhandene Zahnarztstühle zu bestaunen, die zu einem Bruchteil des Neuwerts abgegeben werden.

Im gynäkologischen Bereich sind Ultraschallgeräte, Behandlungsstühle, CTG, und andere Geräte sowie Instrumente aller Art zu kaufen.

Natürlich gibt es auch noch in anderen medizinischen Bereichen Geräte und Zubehör zu kaufen, von Kleinmaterialien gar nicht zu sprechen.

Soviel zum Hilfswerk HIOB International in Steffisburg.

Die Tatsache, dass so viele durchaus noch funktionstüchtige Geräte und Materialien aus dem Gesundheitswesen zu HIOB International den Weg finden, zeigt auf, wie schnelllebig unsere Zeit ist und wie wir auch im Bereich Medizin in einer Wegwerfgesellschaft leben.
Dennoch, dank diesen Umständen hat HIOB International als Hilfswerk auch die Möglichkeit weltweit Hilfe zu leisten, wo das Material gut und gerne noch einige Jahre seinen qualitativ wertvollen Dienst leistet.

Machen Sie sich selber ein Bild von dieser grossen Auswahl der Medizin-Abteilung von HIOB INTERNATIONAL und besuchen Sie unverbindlich die grosse Ausstellung (Voranmeldung notwendig: 033 439 80 50 / [email protected]).

Ich grüsse Sie freundlich

lic. phil. Roland Kissling
Inhaber und Geschäftsführer
QuaSi-Concept

MüllbergIn den Praxen und Spitälern wächst der Müllberg unaufhaltsam. Einerseits wird dieser Müllberg durch die Vorgaben...
04/11/2023

Müllberg

In den Praxen und Spitälern wächst der Müllberg unaufhaltsam. Einerseits wird dieser Müllberg durch die Vorgaben der Kantonsapotheker, andererseits aber auch durch die Hygieneansprüche der Patienten verursacht. Niemand hat ja ein Interesse daran, dass sich die Patienten und das Personal inklusive Ärzte mit irgendwelchen Krankheiten infizieren.

Um diesen Müllberg in den Griff zu kriegen, können folgende Überlegungen helfen:

Einweginstrumente

Zuerst haben wir die immer stärker werdende Tendenz, steril verpackte Einweginstrumente zu benützen. Diese Tendenz ist dadurch entstanden, dass die Vorgaben für den eigenen Wiederaufbereitungsraum an eine für eine Kleinpraxis unerträgliche Grenze gestossen ist und dort ein Wiederaufbereitungsraum nur noch mit grösstem administrativem Aufwand betrieben werden kann. Allerdings können z.B. die Zahnärzte nicht einfach auf Einweginstrumente umsteigen, weil sie eine grosse Quantität von ganz unterschiedlichen Instrumenten benutzen und es die meisten gar nicht als Einweginstrumente zu kaufen gibt.

Bei steril verpackten Einweginstrumenten ist die Gefahr einer Kreuzkontaminierung von einem zum anderen Patienten gleich Null. Beim Umgang mit solchen Instrumenten bleibt aber für das Personal und die Ärzte die Gefahr einer Ansteckung bestehen.

Beim Gebrauch von steril verpackten Einweginstrumenten ist der anfallende Müllberg am grössten. Aufgrund der Menge steigt zudem auch das Risiko einer Ansteckung für Personen, die mit diesem Müll ab dem Ort der Kontaminierung des Instruments bis zur Müllverbrennung zu tun haben.

Vom ökologischen Standpunkt aus betrachtet ist die Verwendung von Einweginstrumenten sicherlich die kostenintensivste Variante: Zuerst müssen die Instrumente produziert und transportiert werden. Dann kauft die medizinische Institution die Einweginstrumente und muss für die Kosten der Entsorgung für den entstehenden Müll bzw. Sondermüll aufkommen. Denn kontaminierter Müll ist eigentlich als Sondermüll zu betrachten. Die Sondermüllfirma ist zwar in Bezug auf ihre eigenen entstehenden Kosten durch die Abgabe der medizinischen Institution voll und ganz abgedeckt und hat sogar noch einen Gewinn davon. Jedoch ist der Abnutzungsaufwand von Transportfahrzeugen, Filtern der Verbrennungsanlagen etc. stetig am Wachsen, was die Kosten der Sondermüllentsorgung wiederum in die Höhe treibt, wodurch die medizinischen Einheiten wiederum stärker zur Kasse gebeten werden.

Folgerichtig ist der Gebrauch von steril verpackten Einweginstrumenten nicht nachhaltig. Im Gegenteil ist er teuer und belastet die Umwelt.

Folienverpackte sterilisierte Instrumente

Wie aus den Mängellisten der Kantonsapotheker Schweiz-weit zu entnehmen ist, geht die Tendenz dahin, dass nicht nur chirurgisch verwendete Instrumente sondern alle Instrumente verpackt sein sollten. Dabei wird so argumentiert, dass auch Instrumente, die per se im Normalfall nicht kritisch kontaminiert werden, in Ausnahmefällen eben doch kritisch kontaminiert werden könnten. Insbesondere würde der behandelnde Arzt kleinste Spuren von Blut oder anderen infizierenden Körperflüssigkeiten gar nicht als solche erkennen können. Deshalb seien grundsätzlich alle am Patienten angewendeten Instrumente als potentiell kritisch kontaminiert zu betrachten und dementsprechend verpackt zu sterilisieren.

Immerhin ist der wachsende Verpackungs-Müllberg nicht kontaminiert und wird deshalb nicht als Sondermüll klassifiziert. Die sterilisierte Verpackung stellt folgerichtig für niemanden ein Ansteckungspotential dar. Solche Verpackungen werden mit dem normalen Alltagsmüll in Plastiksäcken entsorgt.

Da die Entsorgung heute generell nicht mehr gratis ist, entstehen der medizinischen Einheit mit einem wachsenden Verpackungs-Müllberg trotzdem grössere Entsorgungskosten.

Auch dieser Gebrauch von Instrumenten ist aufgrund des Verpackungsmülls nicht nachhaltig. Allerdings belastet er die Umwelt weniger und ist auch weniger teuer als die Benutzung von steril verpackten Einweginstrumenten.

Sterilisationsbehälter

Für die Umwelt nachhaltig, mittelfristig am wenigsten teuer und am wenigsten umweltbelastend ist der Gebrauch von Sterilisationsbehältern. Diese Behälter besitzen Dichtungen, können immer wieder verwendet und müssen nicht verpackt werden. Solche Behälter gibt es in verschiedenen Grössen zu kaufen. Somit können die unterschiedlichsten Praxen ihre Instrumente damit sterilisieren und erweisen dadurch unserer Umwelt einen wertvollen Dienst.

Ich grüsse Sie freundlich

lic. phil. Roland Kissling
Inhaber und Geschäftsführer
QuaSi-Concept

Unsachgemässe ForderungenBeim Analysieren der Mängellisten der Kantonsapotheker bzw. ihrer Inspektoren tauchen immer wie...
13/09/2023

Unsachgemässe Forderungen

Beim Analysieren der Mängellisten der Kantonsapotheker bzw. ihrer Inspektoren tauchen immer wieder beschriebene Mängel auf, die abgesehen davon, dass sie jeglicher gesetzlicher Grundlagen entbehren, zusätzlich noch entweder übertrieben oder wissenschaftlich nicht nachvollziehbar sind.
Für übertriebene spitzfindige Forderungen gibt es in der Verwaltung den Begriff «überspitzter Formalismus». Lässt sich ein Inspektor auf übertriebene spitzfindige Forderungen in seiner verfassten Mängelliste ein, demaskiert er sich als inkompetente Person, die zugibt, keine oder zu wenig andere Mängel gefunden zu haben.
Will ein Inspektor seine Glaubwürdigkeit bewahren, tut er gut daran, auf übertriebene, spitzfindige und wissenschaftlich nicht nachvollziehbare Forderungen zu verzichten.

Einige Beispiele dazu bezüglich des Wiederaufbereitungsraumes:

Rote Zone

"Die Flüssigkeit der Desinfektionsbäder müsse täglich gewechselt werden."

Kommentar QuaSi-Concept:
Wenn dies in der Bedienungsanleitung zur betreffenden Desinfektionsflüssigkeit so festgehalten ist, sind wir einverstanden. Viele Flüssigkeiten dürfen jedoch gemäss Bedienungsanleitung bis zu einer Woche offen verwendet werden. In solchen Fällen ist der Bedienungsanleitung des Herstellers der Vorzug zu geben. Es ist jedoch immer darauf zu achten, dass die Desinfektionsflüssigkeit nicht sichtbar verschmutzt ist. In diesem Fall ist sie sofort auszuwechseln.

"Der Aluminiumtest beim Ultraschallbad müsse wöchentlich durchgeführt werden."

(Prüfen eines Ultraschallbades mit dem Folientest https://www.youtube.com/watch?v=KCa-0-gFbWY)

Kommentar QuaSi-Concept:
Dieser Test lässt in der Aluminiumfolie Perforationen entstehen. Das Personal muss nun einschätzen, ob die Perforationen regelmässig verteilt sind oder nicht. Dabei ist nirgends definiert, was genau «regelmässig verteilte Perforationen» sind. Es wird folglich der Einschätzung des Personals überlassen, ob die Perforationen regelmässig verteilt sind oder nicht, was unwissenschaftlich ist. Abgesehen davon zeigen die Perforationen lediglich auf, dass das Gerät arbeitet. Ob es korrekt arbeitet oder nicht, darüber kann nur ein visueller Test der das Ultraschallbad anwendenden Person Klarheit verschaffen.
Mit diesem Test wird unnötig Material und Geld verbraucht sowie Zeit verloren.

"Die für die Nachreinigung angewandten Kunststoffbürsten müssten täglich ausgewechselt werden."

Kommentar QuaSi-Concept:
In den einen Wiederaufbereitungsräumen ist die Nachreinigung häufiger notwendig, in anderen weniger häufig. Deshalb ist es dem Personal zu überlassen, wann die Kunststoffbürsten ausgewechselt werden müssen. Fakt bleibt aber, dass die Kunststoffbürsten dann ausgewechselt werden müssen, wenn sichtbarer Schmutz vorhanden ist. Eine tägliche Auswechslung scheint uns stark übertrieben zu sein.

"Nach dem Desinfektionsbad müsse eine Schlussspülung der Instrumente mit vollentsalztem pyrogenfreiem Wasser durchgeführt werden."

Kommentar QuaSi-Concept:
Ausser bei der Anwendung von einigen wenigen Desinfektionsflüssigkeiten wie z.B. «Rotasept» wird gemäss Bedienungsanleitung des Herstellers eine Schlussspülung verlangt. Dabei wird aber die Qualität des verwendeten Wassers nicht näher beschrieben bzw. offengelassen. Die Inspektoren verlangen nun aber, dass aufbereitetes Wasser zur Schlussspülung verwendet werde, weil bei Anwendung von «normalem» Wasser die Instrumente wieder rekontaminiert würden. Diese Rekontamination ist korrekt festgestellt. Aber wird schlussendlich das Instrument nicht mit dem Prionenprogramm 18 Minuten lang auf 134 °C sterilisiert, wobei 99.9 % der Mikroorganismen dabei vernichtet werden?

"Beim Thermodesinfektor sei täglich ein Abwaschtest durchzuführen."

Kommentar QuaSi-Concept:
Der Thermodesinfektor desinfiziert in erster Linie durch den Dampf, der aus physikalischen Gründen gleichmässig überall im Beladungsraum verteilt und über 90 °C warm ist. Das Wasser mag wohl auch 90 °C warm sein, ist jedoch im Beladungsraum nicht gleichmässig verteilt bzw. erreicht unter Umständen nicht jeden Winkel des Beladungsraumes auf diese Weise, dass es bei jedem Instrument eine Desinfektion durch Wärme herbeiführen könnte. Wenn nun ein Abwaschtest verlangt wird, dann wird die falsche Variable – das Wasser – geprüft. Vielmehr müsste die Temperatur geprüft werden. Denn bei einer einwandfreien Desinfektion muss diese über 90 °C sein. Ferner zeigt ein Abwaschtest nur an demjenigen Ort an, wo er hingestellt wird, ob er korrekt abgewaschen ist oder nicht. An allen übrigen Orten ist nicht geprüft, ob genügend Wasser für eine korrekte Abwaschung vorhanden gewesen wäre. Zudem ist nicht definiert, wo genau der Abwaschtest hingestellt werden muss. Der Standort kann variabel sein. Demzufolge ist dieser Test nicht wissenschaftlich. Für diesen Test wird nur unnötig Geld ausgegeben.



Gelbe Zone

"Der Siegelnahttest (Seal Check) müsse am Verpackungs- bzw. Verschweissgerät täglich durchgeführt werden."

Kommentar QuaSi-Concept:
Dieser Test wird am Morgen bei Inbetriebnahme des Verschweissgeräts gemacht. Er zeigt im Moment des Tests an, ob die Siegelnaht vom Schweissgerät korrekt hergestellt worden ist oder nicht. Im Laufe des Tages werden aber z.B. bei einem Zahnarzt vielleicht 100 Siegelnähte geschweisst. Alle diese Siegelnähte sind nicht getestet. Das heisst aber nicht, dass sie nicht korrekt verschweisst sind. Denn das Personal überprüft bei der Herstellung einer jeden Schweissnaht automatisch, ob die Siegelnaht korrekt hergestellt worden ist oder nicht. Folgerichtig wird in unserem Beispiel die Siegelnaht 99 Male durch das Personal mit Erfolg visuell überprüft. Demzufolge kann der erste Test (von vielleicht 100) am Morgen früh aufgrund der fehlenden statistischen Relevanz, aufgrund der fehlenden Evidenz und aufgrund der Kosten ohne schlechtes Gewissen weggelassen werden.



Grüne Zone

"Beim Sterilisator müsse wöchentlich ein Vakuumtest gemacht werden."

Kommentar QuaSi-Concept:
Der Vakuumtest zeigt an, ob die Dichtungen des Druckbehälters des Sterilisators den Druckaufbau aushalten oder nicht. Kann der Druck nicht aufgebaut werden, sind die Dichtungen undicht und müssen ausgewechselt werden. Dieser Test zeigt aber nur bei diesem Testlauf an, ob der Druckbehälter dicht ist oder nicht. Der Sterilisator wird aber anschliessend im Laufe des Tages bzw. im Laufe der Woche mehrmals benützt. Für alle diese Durchläufe ist der Druckbehälter nicht getestet. Dies tut aber nichts zur Sache, denn die Anwender eines Sterilisators wissen genau, dass der Apparat sofort eine Errormeldung erzeugt und das Programm abbricht, wenn der notwendige Druck bei irgendeinem Durchlauf nicht aufgebaut werden kann. Folgerichtig kann dieser Test aufgrund der fehlenden statistischen Relevanz, aufgrund der fehlenden Evidenz und aufgrund des unnötigen Zeitverlusts weggelassen werden.

"Beim Sterilisator müsse der Dampfdurchdringungstest (Helix- oder Bowie-Dick-Prüfkörper) täglich und mit leerem Beladungsraum durchgeführt werden."

Kommentar QuaSi-Concept:
Bei diesem Test steigt die Temperatur auf 134 °C, wo sie 3.5 bis maximal 5 Minuten bleibt. Das Gerät zeigt selber an, ob dieser Dampfdurchdringungstest erfolgreich verlaufen ist oder nicht. Weil der kantonale Inspektor dem Gerät nicht traut, verlangt er, dass ein externer Prüfkörper mit einem chemischen Indikator, der sich verfärbt, in den leeren Beladungsraum hinzugelegt werden soll. Auch dieser Test zeigt nur bei diesem Testlauf an, ob die Dampfdurchdringung vollständig gegeben ist oder nicht. Bei jeder weiteren Anwendung eines Sterilisationsprogramms wird die Dampfdurchdringungen zwar durch den Apparat selber geprüft aber nicht mehr durch den Prüfkörper, weil der Prüfkörper ein Prüfkörper bleibt und für das Testprogramm des Dampfdurchdringungstests gedacht und geeignet ist. Allerdings wird dann bei der Anwendung jedes anderen Sterilisationsprogramms abgesehen durch die Prüfung des Apparates selber ein entsprechender chemischer Indikator verwendet, der sich verfärbt und ebenfalls die Dampfdurchdringung überprüft. Unabhängig davon stellt der Sterilisator automatisch seine Arbeit ein, wenn ein gewähltes Programm nicht korrekt durchgeführt werden kann und damit auch die verlangte Dampfdurchdringung nicht gewährleistet ist. Deshalb ist die rhetorische Frage erlaubt: Wozu soll der Dampfdurchdringungstest dienen, wenn bei jedem Sterilisationsvorgang die Dampfdurchdringung und der ordentliche Ablauf des Sterilisationsprogramms ohnehin automatisch kontrolliert wird und bei einem Fehler das Programm sofort abgebrochen wird? Die auf der Zunge liegende Antwort evoziert, dass auch dieser Test sorglos weggelassen werden kann, weil er statistisch gesehen nicht relevant ist, weil er nicht zwingend notwendig ist, weil er nur unnötig Zeit beansprucht und weil er nur unnötig Kosten verursacht.

Beim Aufzählen dieser Beispiele wird man den Verdacht nicht los, dass sich die Inspektoren der kantonalen Heilmittelkontrolle zu stark von der Verkaufsbranche beeinflussen lassen.


Ich grüsse Sie freundlich

lic. phil. Roland Kissling
Inhaber und Geschäftsführer
QuaSi-Concept

Mangelhafte Gesetzesgrundlage  QuaSi-Concept stösst immer wieder auf Mängellisten der Kantonsapotheker, in welchen zwar ...
29/07/2023

Mangelhafte Gesetzesgrundlage

QuaSi-Concept stösst immer wieder auf Mängellisten der Kantonsapotheker, in welchen zwar Mängel korrekt festgestellt werden, jedoch die dazugehörigen gesetzlichen Grundlagen unkorrekt wiedergegeben werden. Das heisst, der mit einer Überprüfung beauftragte kantonale Inspektor stützt sich auf gesetzliche Grundlagen, in welchen sein festgestellter Mangel nicht erwähnt wird. Zur Illustration seien an dieser Stelle drei Beispiele zitiert:

Beispiel 1
Die drei Zonen der Wiederaufbereitung dürfen wegen Keimansammlungen nicht mehr mit Klebebändern angezeigt werden.

Zitierte gesetzliche Grundlagen:
- HMG Art. 3, 26 Abs. 1, 45, 48 Abs. 2, 49
- MepV Art. 71, 72
- KIGAP-Richtlinie

Kommentar QuaSi-Concept: In den genannten gesetzlichen Grundlagen findet dieser Mangel keine Erwähnung.

Beispiel 2
In der roten Zone fehlte eine Schlussspülung mit vollentsalztem pyrogenfreiem Wasser.

Zitierte gesetzliche Grundlagen:
- HMG Art. 3, 26 Abs. 1, 45, 48 Abs. 2, 49
- MepV Art. 71, 72 [anderer Inspektor: 19, 20]
- KIGAP-Richtlinie

Kommentar QuaSi-Concept: In den genannten gesetzlichen Grundlagen findet dieser Mangel keine Erwähnung.

Beispiel 3
Bei der Wiederaufbereitung wurde die Chargennummer nicht in die Patientenakte übertragen. Eine lückenlose Rückverfolgbarkeit der relevanten Daten war somit nicht möglich.

Zitierte gesetzliche Grundlagen:
- HMG Art. 3, 26 Abs. 1, 45, 48 Abs. 2, 49
- MepV Art. 71, 72 [anderer Inspektor: 19, 20]
- KIGAP-Richtlinie

Kommentar QuaSi-Concept: In den genannten gesetzlichen Grundlagen findet dieser Mangel keine Erwähnung.

Schlusskommentar QuaSi-Concept:
- Die einzelnen Inspektoren greifen bei der Aufzählung der festgestellten Mängel auf eine häufig gleiche bzw. standardisiert angewendete Ansammlung von Gesetzesartikeln zurück.
- Mit den häufig gleichen Gesetzeszitaten werden die unterschiedlichsten Mängel abgehandelt.
- Die wenigsten festgestellten Mängel können auf eine gesetzliche Grundlage zurückgeführt werden, in welcher der Mangel konkret beschrieben wird.
- Die zitierten gesetzlichen Grundlagen – insbesondere in Bezug auf die Wiederaufbereitung – beziehen sich häufig allein auf die Sorgfaltspflicht.
- Der allgemeine Bezug auf die Sorgfaltspflicht allein reicht jedoch juristisch nicht aus, um spezifische Mängel zu begründen.

Ich grüsse Sie freundlich

lic. phil. Roland Kissling
Inhaber und Geschäftsführer
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