12/10/2026
22'000 HUNDE – UND PLÖTZLICH SIND SIE ALLE 'KAMPFHUNDE'❓❗️
Ein Samojede ein Grosspudel, ein Labrador, ein Cairn und ein Parson Jack Russel Terrier … was haben diese vier Hunde gemeinsam? ... sie könnten im Kanton Aargau bald unter ein sogenanntes «Kampfhundeverbot» fallen ... und sie wären damit längst nicht allein! - Im Kanton Aargau wurde politisch gefordert, sämtliche Hunderassen zu verbieten, die aufgrund ihres Gefährdungspotenzials schwere oder tödliche Verletzungen bei Menschen oder anderen Tieren verursachen können. - Was auf den ersten Blick nach einer Massnahme gegen sogenannte «Kampfhunde» klingt, hätte bei konsequenter Anwendung weitreichende Folgen. 👉 Rund 22'000 Hunde wären potenziell betroffen. Das entspricht beinahe der Hälfte aller im Kanton Aargau registrierten Hunde! 👈
➡️WELCHE HUNDERASSEN KÖNNTEN IM AARGAU BETROFFEN SEIN?
Eine Auswertung der tatsächlich registrierten Beiss- und Verletzungsvorfälle im Kanton Aargau zeigt, wie weitreichend diese Forderung wäre. Zahlreiche unterschiedliche Hunderassen sind bereits durch entsprechende Vorfälle aufgefallen, darunter auch viele beliebte Familienhunde, Hütehunde, Jagdhunde und Herdenschutzhunde.
Bei den registrierten schweren und tödlichen Verletzungen von Menschen oder Tieren finden sich insgesamt 32 verschiedene Hunderassen unter den Verursachern: Akita Inu, Alaskan Malamute, American Bulldog, American Staffordshire Terrier, Appenzeller Sennenhund, Argentinische Dogge, Australischer Schäferhund, Beauceron, Belgischer Schäferhund, Berner Sennenhund, Bordeauxdogge, Border Collie, Boerboel, Bullterrier, Bullmastiff, Cane Corso, Cairn Terrier, Dobermann, Deutscher Schäferhund, Fila Brasileiro, Französische Bulldogge, Galgo Español, Golden Retriever, Griechischer Laufhund, Grosspudel, Holländischer Schäferhund, Irischer Wolfshund, Jack Russell Terrier, Kangal, Komondor, Labrador Retriever und Leonberger. - Weitere 16 Rassen tauchen bei den registrierten Beissvorfällen auf: Mastiff, Spanischer Mastiff, Neapolitanischer Mastiff, Miniature Bullterrier, Parson Russell Terrier, Pitbull Terrier, Portugiesischer Podengo, Presa Canario, Rottweiler, Samojede, Siberian Husky, Staffordshire Bullterrier, Thai Ridgeback, Tosa, Tschechoslowakischer Wolfhund und Weisser Schäferhund 👉 48 verschiedene Hunderassen👈- Vom kleinen Terrier über den beliebten Familienhund bis zum imposanten Herdenschutzhund … und das sind nur die Rassen, die in diesen Auswertungen auftauchen. Denn selbstverständlich können auch Hunde anderer Rassen und Mischlinge schwere Verletzungen verursachen. Wichtig ist dabei: Diese 48 Rassen stehen nicht automatisch auf einer neuen Verbotsliste. Die Auswertung zeigt vielmehr, welche Tragweite die geforderte Regelung haben könnte.
➡️WANN WIRD EIN HUND ZUM LISTENHUND?
Wenn allein die Fähigkeit, einem Menschen oder einem anderen Tier schwere Verletzungen zuzufügen, ausreicht, um einen Hund als potenziell gefährlich einzustufen, dann betrifft das eben nicht nur Pitbulls, American Staffordshire Terrier oder Rottweiler. Dann betrifft es auch Labradore, Pudel, Schäferhunde, Huskys und zahlreiche weitere Rassen. Denn Zähne, Körperkraft und die Fähigkeit zuzubeissen sind keine exklusiven Eigenschaften bestimmter Hunderassen. 👉 Das Gefährdungspotenzial eines Hundes lässt sich nicht an seiner Rasse festmachen 👈 Genauso wenig darf man daraus schliessen, dass alle Hunde gleich sind.
➡️GENETIK IST REAL - RISIKEN SIND REAL - VERANTWORTUNG AUCH⬅️ Wir von BullStaff Hilfe haben nie behauptet, dass jeder Hund gleich ist oder, dass allein die Erziehung darüber entscheidet, wie sich ein Hund verhält. - Hunderassen wurden über Generationen für unterschiedliche Aufgaben gezüchtet. Sie bringen verschiedene genetische Voraussetzungen, Eigenschaften, Verhaltensweisen und Bedürfnisse mit. Diese Unterschiede muss man kennen, verstehen und ernst nehmen. - Ein Hund mit hoher körperlicher Durchsetzungsfähigkeit, ausgeprägter Ausdauer oder einer genetisch verankerten Bereitschaft, Konflikte ernsthaft auszutragen, stellt andere Anforderungen an seine Haltung als ein Hund mit anderen Anlagen. 👉 Genetik ist kein Schicksal 👈 aber sie ist auch nicht bedeutungslos! … und genau DESHALB halten wir es für falsch, Hunde entweder pauschal zu verharmlosen oder allein aufgrund ihrer Rasse zu verurteilen.
➡️WAS BRINGT UNS EIN RASSEVERBOT WIRKLICH?
Wenn sich die registrierten schweren Beissvorfälle auf zahlreiche unterschiedliche Hunderassen verteilen, muss man sich doch ernsthaft fragen, wie zielführend eine immer längere Verbotsliste sein kann. - Sollen wir künftig sämtliche Rassen verbieten, deren Vertreter irgendwann schwere Verletzungen verursacht haben? … und was passiert, wenn anschliessend Hunde anderer Rassen auffällig werden? Wird die Liste einfach immer länger?
Ein Beissvorfall ist ein Beissvorfall. Unabhängig davon, welche Rasse der verantwortliche Hund hat. Jeder schwere Vorfall muss ernst genommen, sorgfältig untersucht und fachlich beurteilt werden. Dabei müssen sowohl das Verhalten des einzelnen Hundes als auch seine genetischen Voraussetzungen, die Haltungsbedingungen und die Verantwortung des Menschen berücksichtigt werden. Was wir brauchen, sind keine immer längeren Rasselisten, sondern wirksame Prävention, Sachkenntnis, verantwortungsvolle Hundehalter und nachvollziehbare Massnahmen dort, wo tatsächlich Risiken bestehen.
➡️WIE GEHT ES POLITISCH WEITER?
Am 2. Oktober 2026 hat sich der Aargauer Regierungsrat gegen die geforderte Ausweitung des Rasseverbots ausgesprochen und beantragt, die Motion abzulehnen. Die Begründung: Ein solches Verbot sei weder fachlich überzeugend noch verhältnismässig und in der Praxis kaum umsetzbar. Denn betroffen wären schätzungsweise 22'000 Hunde – beinahe die Hälfte aller im Aargau registrierten Vierbeiner! Die damit verbundenen Einzelüberprüfungen und DNA-Rassebestimmungen würden einen enormen administrativen Aufwand verursachen. - Statt weiterer Rasseverbote setzt der Regierungsrat auf die Verantwortung der Hundehalter und spricht sich für die Wiedereinführung einer obligatorischen Ausbildungspflicht aus. ⚠ABER ACHTUNG⚠ ENTSCHIEDEN IST NOCH NICHTS! - Die Ablehnung durch den Regierungsrat bedeutet nicht, dass die politische Forderung bereits vom Tisch ist. Als Nächstes muss sich der Grosse Rat des Kantons Aargau, also das Kantonsparlament, mit der Motion befassen … und genau dort wird sich zeigen, ob die Mehrheit der Grossrätinnen und Grossräte der Empfehlung des Regierungsrats folgt oder die Forderung nach einem weitergehenden Verbot unterstützt.
Bemerkenswert ist dabei, dass die Motion von Mitgliedern aus SVP, Mitte, SP, Grünen, FDP und EVP eingereicht wurde – also über Parteigrenzen hinweg Unterstützung erhielt. - Das letzte Wort ist somit noch nicht gesprochen!
➡️WIR VON BULLSTAFF HILFE SAGEN KLAR: Wir begrüssen, dass sich der Aargauer Regierungsrat gegen die geforderte pauschale Ausweitung eines Verbots ausgesprochen hat. Denn Sicherheit entsteht nicht dadurch, dass man immer mehr Hunderassen auf eine Verbotsliste schreibt. Sicherheit entsteht durch Wissen, verantwortungsvolle Haltung, Prävention und einen sachlichen Umgang mit tatsächlichen Risiken.
DENN HEUTE SIND ES DIE SOGENANNTEN «KAMPFHUNDE». MORGEN VIELLEICHT DEIN LABRADOR, DEIN PUDEL ODER DEIN SAMOJEDE.
Es geht längst nicht mehr nur um einzelne Rassen. Es geht um die grundsätzliche Frage, ob wir Hunde aufgrund ihrer tatsächlichen Eigenschaften und ihres individuellen Verhaltens beurteilen wollen oder aufgrund pauschaler Zuschreibungen. Wir fordern keine Sonderrechte für bestimmte Hunderassen. ➡️Wir fordern Sachlichkeit, Fachwissen und faire Regeln für ALLE Hunde⬅️
❗❗❗KEIN RASS(EN)ISMUS❗❗❗
VORURTEILE BEISSEN HÄRTER