Elementarpädagogin ab sofort gesucht.
Kleiner familiärer Privatkindergarten (gegr. 1984) in 1220 Wien sucht für sein nettes Team ab sofort bzw. ab 7.1.2025 (notfalls auch später) eine gruppenführende Kindergartenpädagogin für die Kindergartengruppe der 3-6 jährigen Kinder. (40 Stunden/Wo - 36 anwesend+4 Vorbereitung). Auch Teilzeit möglich. Ausbildung als Kindergartenpädagogin (BAKiP bzw. BAfEP). Berufserfahrung v. Vorteil. Zahlung über Mindestlohntarif (z.Bsp. € 3213,- im ersten Berufsjahr brutto). 500m von U1 Station und 50m von Straßenbahnlinie 26 entfernt. Wir verbringen so viel Zeit wie möglich in unserem 700m2 großen Garten. Mittagessen (eigene Köchin) und Jausen sind natürlich frei. Wir freuen uns über eine aussagekräftige Bewerbung. [email protected]
Danke!
Privatkindergarten & Hort Nesthäkchen
Familiärer Privat-Kindergarten und Hort in 1220 Wien mit 700 m2 Naturgarten und eigener Küche. Seit 1984 fühlen sich die Kinder bei uns wohl.
Privat Kindergarten und Hort in 1220 Wien
22/12/2023
Das gesamte Team wünscht euch frohe Weihnachten und einen guten Rutsch!
Danke für das große Interesse an unserer Stellenausschreibung für unsere Küche. Wir haben unsere Küchenkraft bereits gefunden!
Küchenkraft ab 8.1.2024 (m/w/d) für 26 Std./Woche gesucht!
Für unsere voll ausgestattete Kindergartenküche in 1220 Wien suchen wir ab 8.1.2024 eine/n Mitarbeiter:in: zur Speisenzubereitung unter Anleitung und nach vorgegebenen Rezepten. Gute Deutschkenntnisse sowie Küchenerfahrung bzw. Kochkenntnisse sind jedenfalls notwendig.
Die Arbeitszeit beträgt 26 Wochenstunden. Von MO-DO 8:15 – 13:30 Uhr und Freitag 8:15 – 13:15 Uhr. Monatsbruttlohn EUR 1384,- (Stand 2023). Bereitschaft zur Überzahlung ist je nach Qualifikation und Erfahrung vorhanden. Ihre Bewerbung bitte mit Lebenslauf ausschließlich per E-Mail an: [email protected]
Privatkindergarten & Hort Nesthäkchen Familiärer Privat-Kindergarten und Hort in 1220 Wien mit 700 m2 Naturgarten und eigener Küche. Seit 1984 fühlen sich die Kinder bei uns wohl.
Kindergartenassistenz (w/m) mit entsprechender Ausbildung gesucht. Teilzeit 25 Stunden/Woche. Unser kleiner familiärer Privatkindergarten in 1220 Wien sucht für sein nettes Team ab sofort (späterer Beginn auch möglich) eine/n engagierte Kindergartenassistentin/en für die Kindergartengruppe der ca. 3,5-6 Jährigen zur Unterstützung der Pädagogin. Wir verbringen so viel Zeit wie möglich in unserem großen Garten. Mittagessen (eigener Koch) und Jausen sind natürlich frei. Monatliches Bruttomindestgehalt bei 25 Std./Wo von € 1.215,- z. Bsp. im 1. Berufsjahr. Bereitschaft zur Überzahlung je nach Qualifikation und Berufserfahrung. Die aussagekräftige Bewerbung bitte an [email protected]
Kindergartenassistenz (w/m) mit entsprechender Ausbildung gesucht. Teilzeit 20-30 Stunden/Woche bevorzugt. Unser kleiner familiärer Privatkindergarten in 1220 Wien sucht für sein nettes Team ab sofort (späterer Beginn auch möglich) eine/n engagierte Kindergartenassistentin/en für die Kindergartengruppe der ca. 3,5-6 Jährigen zur Unterstützung der Pädagogin. Wir verbringen so viel Zeit wie möglich in unserem großen Garten. Mittagessen (eigener Koch) und Jausen sind natürlich frei. Monatliches Bruttomindestgehalt bei 20 Std./Wo von € 918,- z. Bsp. im 4. Berufsjahr. Bereitschaft zur Überzahlung je nach Qualifikation und Berufserfahrung. Die aussagekräftige Bewerbung bitte an [email protected]
23/12/2021
Liebe Eltern!
Soeben von der Stadt Wien bekommen zu eurer Info:
"Auf Grund der aktuellen Situation hat die Bundesregierung heute einen 10- bzw. 20-tägigen Lockdown ab 22.11.2021 für das gesamte Bundesgebiet verhängt.
Es wurde auch beschlossen, dass die elementaren Bildungseinrichtungen für all jene Kinder weiterhin offen bleiben, die eine Betreuung für den Zeitraum des Lockdowns benötigen.
Für Kinder im verpflichtenden Kindergartenjahr gilt ab Montag, 22.11.2021 das Fernbleiben gemäß § 3 Abs. 3 Wiener Frühförderungsgesetz als gerechtfertigt (Vorliegen von außergewöhnlichen Ereignissen).
Bleiben Sie gesund!"
Verpflichtendes Kindergartenjahr
Aufgrund der Verlängerung der für Wien beschlossenen Maßnahmen zur Bekämpfung der COVID-19-Krise im Bildungsbereich gilt für den Zeitraum vom 19. April 2021 bis zum 23. April 2021 ein Fernbleiben im Rahmen des verpflichtenden Kindergartenjahres in den elementaren Bildungseinrichtungen in Wien als zulässig.
Liebe Eltern - soeben Post von der Stadt Wien Kinder- und Jugendhilfe (vorm. MA11) erhalten:
"Auf Grund der aktuellen Situation hat die Bundesregierung gemeinsam mit den Landeshauptleuten von Wien, Niederösterreich und Burgenland für den Zeitraum rund um Ostern verschärfte Maßnahmen zur Reduktion der COVID-19-Infektionszahlen bekanntgegeben.
Trotz dieser Maßnahmen bleiben die elementaren Bildungseinrichtungen für alle Kinder und Eltern, die dies benötigen, auch weiterhin offen.
Für Kinder im verpflichtenden Kindergartenjahr gilt das Fernbleiben in der Zeit von 6.4.2021 bis 9.4.2021 gemäß § 3 Abs. 3 Wiener Frühförderungsgesetz als gerechtfertigt (Vorliegen von außergewöhnlichen Ereignissen)."
K1/K2 Regelung neu
- Die unterschiedliche Vorgehensweise aufgrund des Alters der erkrankten Personen entfällt. Das heißt auch wenn nur ein bestätigter positiver Erkrankungsfall eines Kindes bis zur 5. Schulstufe auftritt, wird die Gruppe als Kontaktpersonen der Kategorie I eingestuft.
- Kontaktpersonen der Kategorie I, welche innerhalb der letzten 6 Monate als bestätigter Erkrankungsfall klassifiziert wurden oder durch den Abschluss der Impfung grundimmunisiert sind, können zu Kontaktpersonen der Kategorie II herabgestuft werden. Das gilt ebenso für Kontaktpersonen der Kategorie I, die erst einen Impfstich erhalten haben, sofern drei Wochen seit der Impfung vergangen sind.
G´sund bleiben. LG Michael Joe Jamnik, Obmann
Liebe Eltern, ergänzend zu den heute für Hort u. Bärengruppe verteilten Briefen nochmals die Info der Stadt Wien.
Ist eine Betreuungspersonen/Pädagog*innen erkrankt/ positiv
getestet, wird die Gesundheitsbehörde für die engen Kontaktpersonen 10 Tage Heimquarantäne
nach dem Letztkontakt zum positiven Fall anordnen. Sie werden per Elternbrief darüber informiert.
Entwickelt Ihr Kind während der Quarantäne als enge Kontaktperson (K1) ebenfalls Covid-19
typische Symptome ist jedenfalls eine Kontaktaufnahme mit 1450 erforderlich. Wenn über 1450 ein Test veranlasst wird, dann muss das Testergebnis abgewartet werden. Nur bei
einem negativen Befund darf die Bildungseinrichtung nach Ablauf der Quarantäne wieder besucht werden.
Ist der Test positiv beginnt die Quarantäne nach Symptombeginn neuerlich für 10 Tage zu
laufen.
Treten keine Symptome auf, darf die Bildungseinrichtung nach Ablauf der 10-tägigen
Quarantäne ohne Test wieder besucht werden.
Ein negativer Testbefund verkürzt die Quarantäne für K1 Kontaktpersonen nicht.
Bitte melden Sie das Ergebnis umgehend der Bildungseinrichtung Ihres Kindes.
Auswirkungen auf Haushaltsangehörige
Haushaltsangehörige des als K1-Kontaktperson in Heimquarantäne abgesonderten Kindes sind von den Quarantänemaßnahmen primär nicht betroffen. Sie können Ihrer beruflichen Tätigkeit weiter
nachgehen bzw. Geschwister die Bildungseinrichtungen besuchen.
Sollte das in Heimquarantäne abgesonderte Kind Symptome entwickeln und/oder positiv auf Covid19 getestet werden, müssen alle Haushaltsangehörigen ebenfalls in Heimquarantäne bleiben.
Diese wird nach Symptombeginn bzw. bei asymptomatischem Verlauf nach Testabnahme für 14 Tage festgelegt, wenn eine strikte Absonderung zum Covid-19 positiv getesteten Kind nicht gewährleistet ist.
Ist eine strikte Absonderung möglich, dauert die Absonderung bis 10 Tage nach dem letzten Kontakt.
Verpflichtendes Kindergartenjahr
Aufgrund der aktuellen Maßnahmen im Rahmen des Lockdowns teilen wir euch mit, dass der Zeitraum für das zulässige Fernbleiben im Rahmen des verpflichtenden Kindergartenjahres in den elementaren Bildungseinrichtungen bis zum 5. Februar 2021 verlängert wird.
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Donaufelder Str. 225
Wien
1220
Öffnungszeiten
| Montag | 06:30 - 17:30 |
| Dienstag | 06:30 - 17:30 |
| Mittwoch | 06:30 - 17:30 |
| Donnerstag | 06:30 - 17:30 |
| Freitag | 06:30 - 17:30 |