23/11/2021
Aktuelle Informationen zum Lockdown:
# **Lockdown in Österreich ab 22.11.2021: Pädagogisches Einzeltraining möglich!**
Wir möchten Ihnen eine wichtige Information des S5 Krisenstabs COVID-19 des österreichischen Bundesministeriums für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz umgehend weiterleiten, die bei uns soeben eingetroffen ist:
Das Ministerium hat dem Ersten Österreichischen Dachverband Legasthenie (EÖDL) als Berufsverband der diplomierten Legasthenietrainer, Dyskalkulietrainer und Lerndidaktiker erneut schriftlich mitgeteilt, dass diese während des Lockdowns für ganz Österreich ab 22.11.2021 (bis voraussichtlich 12.12.2021) weiterhin im Einzelunterricht mit Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen arbeiten dürfen.
Laut den aktuellen Bestimmungen in Österreich ist es daher möglich, ein pädagogisches Training als Einzelunterricht für Kinder, Jugendliche und Erwachsene anzubieten. Es gilt jedoch weiterhin, die 3-G-Regel für Trainer bzw. 2-G-Regel für Kunden (Trainingskandidaten und Eltern) zu beachten. Darüber hinaus gilt nun auch eine Maskenpflicht für Trainer und Kunden.
Gerne geben wir die Stellungnahme des österreichischen Sozialministeriums hier weiter:
"Auch im Rahmen der 5.COVID-19-Notmaßnahmenverordnung dürfen Legasthenie-Trainings als Dienstleistungen stattfinden, der eigene private Wohnbereich darf zur Inanspruchnahme dieser auch verlassen werden. Für Kund:innen besteht weiterhin die 2-G-Regel. Für Kinder und Jugendliche ab 12 Jahren im schulpflichtigen Alter gilt: Der Ninja-Pass wird dem 2-G-Nachweis gleichgestellt und gilt daher auch als Zutrittsnachweis. Nach Beendigung des neunten Schuljahres müssen auch Jugendliche über einen 2-G-Nachweis verfügen, um 2-G-Settings betreten zu dürfen. Für Tranier:innen als Dienstleister:innen gilt die 3-G-Regel am Arbeitsplatz. Kund:innen und Trainer:innen haben weiters eine Maske zu tragen. Kann auf Grund der Eigenart der Dienstleistung vom Kunden das Tragen einer Maske nicht eingehalten werden, ist diese nur zulässig, wenn das Infektionsrisiko durch sonstige geeignete Schutzmaßnahmen minimiert werden kann."
S5 Krisenstab COVID-19, Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz am 22.11.2021, 18:05