06/03/2026
Wusstest du, dass bei der Ladungssicherung gleich drei Parteien in der Pflicht stehen⁉️
Laut § 101 KFG und der EU-Richtlinie 2014/47/EU tragen Fahrzeughalter, Verlader UND Fahrer gemeinsam die Verantwortung dafür, dass Ladung sicher befördert wird — und das bei jeder einzelnen Fahrt.
01 — Der Fahrzeughalter🙋🏽♂️
Er stellt das Fahrzeug zur Verfügung und ist verantwortlich dafür, dass es mit den notwendigen Ladungssicherungsmitteln ausgestattet ist: Zurrgurte, Antirutschmatten, Spanngurte und Klemmbalken müssen in einwandfreiem Zustand vorhanden sein. Fehlt die Ausrüstung oder ist sie mangelhaft, haftet er — auch wenn er selbst nicht am Steuer sitzt.
02 — Der Verlader🏗️
Wer die Ware auflädt, trägt die Verantwortung für eine ordnungsgemäße Stauung und Sicherung. Er muss sicherstellen, dass Gewichtsverteilung, Sicherungsmethode und Befestigungspunkte den gesetzlichen Vorgaben entsprechen. Falsch gestapelte oder ungesicherte Ladung geht auf sein Konto — unabhängig davon, ob der Fahrer unterschreibt oder nicht.
03 — Der Fahrer🚛
Vor jeder Abfahrt ist der Fahrer verpflichtet, die Ladung zu kontrollieren und bei Mängeln die Fahrt zu verweigern. Er haftet mit, sobald er losfährt — auch wenn er die Ladung nicht selbst aufgeladen hat. Im Schadensfall kann er persönlich zur Verantwortung gezogen werden.
Ungesicherte Ladung ist keine Kleinigkeit: Bußgelder bis zu € 5.000,-, Fahrtunterbrechungen, Entzug der Zulassung und im schlimmsten Fall schwere Unfälle sind die Konsequenz.⚖️
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