Legasthenie-, Dyskalkulie- und Lerntraining Graz

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15/01/2025

So macht lernen Spaß 😁 danke Kleine Zeitung für das Interview!

Photos from Legasthenie-, Dyskalkulie- und Lerntraining Graz's post 20/12/2021

Der Umbau ist nun endlich fertig 🥰 Ich freue mich euch ganz herzlich im neuen Büro begrüßen zu dürfen! 😊 Auf eine tolle und lehrreiche Zeit 🎉


14/12/2021

Lernwörter mit schönen Weihnachtsplakaten festigen und ganz nebenbei wichtig Rechtschreibregeln wiederholen - so kreativ kann lernen sein🎄❄️⛄🦌

23/11/2021

Padagogisches Einzeltraining nach wie vor möglich! 😊
gerne aber auch via online Stunden 💻

23/11/2021

Neue Spiele für unser gemeinsames Training 🤩 freue mich auf euch, meine Lieben! 🥰

FAQ: WKÖ-Informationen zum Coronavirus 23/11/2021

# **Lockdown in Österreich ab 22.11.2021: Pädagogisches Einzeltraining möglich!**

Info vom EÖDL:

Wir möchten Ihnen eine wichtige Information des S5 Krisenstabs COVID-19 des österreichischen Bundesministeriums für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz umgehend weiterleiten, die bei uns soeben eingetroffen ist:

Das Ministerium hat dem Ersten Österreichischen Dachverband Legasthenie (EÖDL) als Berufsverband der diplomierten Legasthenietrainer, Dyskalkulietrainer und Lerndidaktiker erneut schriftlich mitgeteilt, dass diese während des Lockdowns für ganz Österreich ab 22.11.2021 (bis voraussichtlich 12.12.2021) weiterhin im Einzelunterricht mit Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen arbeiten dürfen.

Laut den aktuellen Bestimmungen in Österreich ist es daher möglich, ein pädagogisches Training als Einzelunterricht für Kinder, Jugendliche und Erwachsene anzubieten. Es gilt jedoch weiterhin, die 3-G-Regel für Trainer bzw. 2-G-Regel für Kunden (Trainingskandidaten und Eltern) zu beachten. Darüber hinaus gilt nun auch eine Maskenpflicht für Trainer und Kunden.

Gerne geben wir die Stellungnahme des österreichischen Sozialministeriums hier weiter:

"Auch im Rahmen der 5.COVID-19-Notmaßnahmenverordnung dürfen Legasthenie-Trainings als Dienstleistungen stattfinden, der eigene private Wohnbereich darf zur Inanspruchnahme dieser auch verlassen werden. Für Kund:innen besteht weiterhin die 2-G-Regel. Für Kinder und Jugendliche ab 12 Jahren im schulpflichtigen Alter gilt: Der Ninja-Pass wird dem 2-G-Nachweis gleichgestellt und gilt daher auch als Zutrittsnachweis. Nach Beendigung des neunten Schuljahres müssen auch Jugendliche über einen 2-G-Nachweis verfügen, um 2-G-Settings betreten zu dürfen. Für Tranier:innen als Dienstleister:innen gilt die 3-G-Regel am Arbeitsplatz. Kund:innen und Trainer:innen haben weiters eine Maske zu tragen. Kann auf Grund der Eigenart der Dienstleistung vom Kunden das Tragen einer Maske nicht eingehalten werden, ist diese nur zulässig, wenn das Infektionsrisiko durch sonstige geeignete Schutzmaßnahmen minimiert werden kann."

S5 Krisenstab COVID-19, Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz am 22.11.2021, 18:05

Hier noch die für Trainer wesentlichen Details zum Lockdown ab 22.11.2021 von der WKO zusammengefasst:

"Geplanter Zeitraum: Die neuen Regelungen gelten ab Montag, 22. November 2021, und sollen vorerst für 20 Tage gelten. Spätestens am 13. Dezember 2021 sollen die Maßnahmen für Geimpfte bzw. Genesene beendet werden. Ab diesem Zeitpunkt soll der Lockdown nur mehr für Ungeimpfte gelten. Allgemeine Ausgangsbeschränkung für alle Personen (0-24 Uhr): Das Verlassen des eigenen privaten Wohnbereichs ist nur mehr zu bestimmten Zwecken zulässig (z.B. berufliche Zwecke und Ausbildung, sofern dies erforderlich ist (...)). Ausweitung FFP2-Maskenpflicht: In geschlossenen Räumen gilt wieder eine FFP2-Maskenpflicht. Empfehlung zur Einhaltung eines Mindestabstandes von 2 Metern (...). Betretungsverbote für (...) Betriebsstätten: (...) sonstige nicht körpernahe Dienstleistungen: weiterhin mit 2G-Nachweis erlaubt (nur gegenüber so vielen Personen, als zur Erbringung der Dienstleistung erforderlich). (...) Arbeitsorte: 3-G-Nachweispflicht am Arbeitsplatz gilt weiterhin (...). FFP2-Maskenpflicht, außer physischer Kontakt kann ausgeschlossen werden oder es gibt sonstige Schutzvorrichtungen (z.B. Trennwände). (...) Kinder bis zum vollendeten 6. Lebensjahr müssen keine FFP2-Maske bzw. keine MNS-Maske tragen. Kinder ab dem vollendeten 6. bis zum vollendeten 14. Lebensjahr können statt der FFP2-Maske auch eine eng anliegende MNS-Maske tragen."

Wirtschaftskammer (WKO), https://www.wko.at/service/faq-coronavirus-infos.html, Stand: 22.11.2021, 19:00 Uhr

FAQ: WKÖ-Informationen zum Coronavirus Antworten auf die häufigsten Fragen rund um Corona im betrieblichen Alltag

14/10/2021

Die Vormittage werden für genutzt 🤓☕

🤓✌🏼

07/10/2021

Lesen mit Nala macht einfach doppelt so viel Spaß 🥰👏✔️

13/09/2021

Ich wünsche euch einen schönen Schulstart! 🏫📚✏️

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