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curendo ist ein Angebot der Töchter & Söhne Gesellschaft für digitale Helfer mbH für pflegende Angehörige und ehrenamtlich Pflegende.

Die Pflegereform 2027 soll einiges verändern: auch bei den Leistungen, die Pflegebedürftige und ihre Angehörigen erhalte...
08/10/2026

Die Pflegereform 2027 soll einiges verändern: auch bei den Leistungen, die Pflegebedürftige und ihre Angehörigen erhalten. 💶

👉 Statt vieler einzelner Leistungen sind künftig vier neue Budgets geplant:

1️⃣ Entlastungsbudget
2️⃣ Sachleistungsbudget
3️⃣ Sozialraumbudget
4️⃣ Überbrückungsbudget

Damit sollen Pflegeleistungen neu gebündelt und flexibler nutzbar werden.

⚠️ Wichtig: Die Reform ist noch nicht endgültig beschlossen. Im weiteren Gesetzgebungsverfahren können sich die geplanten Regelungen noch ändern.

Welche Fragen hast du zu den neuen Pflege-Budgets? Schreib sie uns gerne in die Kommentare. 💬

Stand: 08.10.2026
Quelle: Bundesministerium für Gesundheit, Gesetzentwurf der Bundesregierung zum Pflegeneuordnungsgesetz (PNOG)

Die Pflegereform 2027 nimmt weiter Form an. 🏡Das Bundeskabinett hat den Gesetzentwurf am 30. September beschlossen. Dami...
06/10/2026

Die Pflegereform 2027 nimmt weiter Form an. 🏡

Das Bundeskabinett hat den Gesetzentwurf am 30. September beschlossen. Damit ist die geplante Reform einen großen Schritt weiter.

👉 Für Pflegebedürftige und pflegende Angehörige sind einige Veränderungen vorgesehen: zum Beispiel bei Pflegeleistungen, dem Entlastungsbetrag, der Pflegebegutachtung und der Unterstützung im Pflegealltag.

In diesem Beitrag geben wir dir einen ersten Überblick über einige der Änderungen, die für pflegende Angehörige besonders relevant sein könnten.

In den nächsten Wochen schauen wir uns einzelne Themen der Pflegereform noch genauer an und erklären, was die geplanten Regelungen konkret bedeuten könnten. 🔎

⚠️ Wichtig: Der Gesetzentwurf ist noch nicht endgültig verabschiedet. Im weiteren Gesetzgebungsverfahren können sich einzelne Regelungen noch verändern.

Was möchtest du zur Pflegereform 2027 genauer wissen? Schreib deine Frage gerne in die Kommentare. 💬

Stand: 06.10.2026
Quelle: Bundesministerium für Gesundheit, Gesetzentwurf der Bundesregierung zum Pflegeneuordnungsgesetz (PNOG)

Pflegebedürftige Menschen mit Pflegegrad 1 bis 5 können den Entlastungsbetrag nutzen. Unter bestimmten Voraussetzungen k...
30/09/2026

Pflegebedürftige Menschen mit Pflegegrad 1 bis 5 können den Entlastungsbetrag nutzen. Unter bestimmten Voraussetzungen können darüber auch Kosten für anerkannte Nachbarschaftshilfe erstattet werden. 💶

Dein Rücken leistet im Pflegealltag jeden Tag eine Menge. 💚 Umso wichtiger ist es, auch auf die eigene Belastung zu acht...
25/09/2026

Dein Rücken leistet im Pflegealltag jeden Tag eine Menge. 💚 Umso wichtiger ist es, auch auf die eigene Belastung zu achten.

Schon kleine Veränderungen bei alltäglichen Bewegungen können dabei helfen, den Rücken weniger zu beanspruchen. 😌

Noch mehr dazu erfährst du in unserem kostenlosen Online-Pflegekurs „Bewegung drinnen und draußen“: https://curendo.de/de/unsere-online-pflegekurse/bewegung-drinnen-und-draussen

Beim Treppensteigen kann schon die richtige Reihenfolge der Beine einen Unterschied machen. 💡⬆️ Beim Hochgehen beginnt d...
23/09/2026

Beim Treppensteigen kann schon die richtige Reihenfolge der Beine einen Unterschied machen. 💡

⬆️ Beim Hochgehen beginnt deine angehörige Person mit dem stärkeren Bein.
⬇️ Beim Heruntergehen setzt sie zuerst das schwächere Bein auf die nächste Stufe.

Auch deine Position ist wichtig: Nach oben begleitest du sie seitlich von hinten, nach unten gehst du leicht voraus. So kannst du bei Bedarf unterstützen. 🤝

Achte dabei immer auch auf deine eigene Sicherheit und darauf, dass du selbst einen festen Halt hast. 💚

Wie viel Hilfe ist beim Bewegen eigentlich „richtig“? 🤔Wenn Bewegungen schwerfallen, ist es ganz natürlich, unterstützen...
21/09/2026

Wie viel Hilfe ist beim Bewegen eigentlich „richtig“? 🤔

Wenn Bewegungen schwerfallen, ist es ganz natürlich, unterstützen und Sicherheit geben zu wollen. Manchmal kann es aber hilfreich sein, deiner angehörigen Person zunächst Zeit zu geben und zu schauen, was sie noch selbst schafft. 🏃

Schon die eigene Anwesenheit kann Sicherheit vermitteln. Und natürlich darf die Unterstützung je nach Tagesform auch mal mehr oder weniger sein. ✅

Wann ist eine Pflegeberatung eigentlich Pflicht? 🤔👉 Wenn deine angehörige Person Pflegegrad 2 bis 5 hat, zu Hause versor...
18/09/2026

Wann ist eine Pflegeberatung eigentlich Pflicht? 🤔

👉 Wenn deine angehörige Person Pflegegrad 2 bis 5 hat, zu Hause versorgt wird und Pflegegeld erhält, muss regelmäßig ein Beratungsbesuch nach § 37 Abs. 3 SGB XI stattfinden.

Seit 2026 gilt:
1️⃣ Bei Pflegegrad 2 bis 5 ist der Beratungsbesuch einmal pro Kalenderhalbjahr verpflichtend.
2️⃣ Bei Pflegegrad 4 und 5 kann die Beratung auf Wunsch weiterhin einmal pro Vierteljahr stattfinden.
3️⃣ Bei Pflegegrad 1 ist die Beratung freiwillig und kann einmal pro Halbjahr genutzt werden.

Die erstmalige Beratung muss in der eigenen Häuslichkeit stattfinden. Bis einschließlich 31. März 2027 kann danach auf Wunsch jede zweite Beratung per Videokonferenz erfolgen.

💡 Bei dem Termin geht es nicht darum, die pflegende Person zu kontrollieren. Die Beratung soll die häusliche Pflege unterstützen und ihre Qualität sichern. Dabei können Fragen zum Pflegealltag geklärt und passende Hilfen empfohlen werden, zum Beispiel Pflegekurse oder weitere Beratungsangebote.

⚠️ Wichtig: Wird ein verpflichtender Beratungsbesuch nicht wahrgenommen, kann die Pflegekasse das Pflegegeld kürzen. Bei wiederholtem Versäumnis kann es sogar entzogen werden.

Speichere dir den Beitrag, damit du den nächsten Beratungsbesuch rechtzeitig im Blick hast. 💚

16/09/2026

💶 Entlastungsbetrag verfallen? Nicht unbedingt!

👉 Pflegebedürftige ab Pflegegrad 1 haben Anspruch auf bis zu 131 € Entlastungsbetrag pro Monat. Das Geld ist zweckgebunden und kann für bestimmte Unterstützungsangebote im Pflegealltag eingesetzt werden.

📅 Nicht genutzte Beträge aus einem Kalenderjahr können grundsätzlich bis zum 30. Juni des Folgejahres genutzt werden. Danach verfällt das nicht eingesetzte Guthaben.

Was viele aber nicht wissen 👇

Du hast eine erstattungsfähige Leistung bereits genutzt und selbst bezahlt, die Rechnung aber noch nicht bei der Pflegekasse eingereicht? 🧾 Dann kann eine nachträgliche Erstattung weiterhin möglich sein. Für Ansprüche auf Sozialleistungen gilt grundsätzlich eine Verjährungsfrist von vier Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem der Anspruch entstanden ist.

👉 Deshalb: Alte Rechnungen und Nachweise nicht vorschnell wegwerfen, sondern bei der Pflegekasse prüfen lassen.

Über den Entlastungsbetrag können zum Beispiel Kosten für nach Landesrecht anerkannte Angebote zur Unterstützung im Alltag erstattet werden. Dazu kann auch Nachbarschaftshilfe gehören.

⚠️ Dabei gelten je nach Bundesland unterschiedliche Voraussetzungen. Nicht jede privat organisierte Unterstützung ist automatisch erstattungsfähig. Entscheidend ist unter anderem, ob das Angebot bzw. die Nachbarschaftshilfe nach den jeweiligen landesrechtlichen Regelungen anerkannt ist.

💡 Merke:
Nicht genutztes Guthaben und eine bereits bezahlte, aber noch nicht eingereichte Leistung sind nicht dasselbe.

👉 Speichere dir den Beitrag und schau nach, ob bei dir noch alte Rechnungen oder Nachweise liegen!

Es gibt wieder einen neuen Online-Pflegekurs bei curendo: „Bewegung drinnen und draußen“. 🏃Wenn deine angehörige Person ...
14/09/2026

Es gibt wieder einen neuen Online-Pflegekurs bei curendo: „Bewegung drinnen und draußen“. 🏃

Wenn deine angehörige Person in ihrer Beweglichkeit eingeschränkt ist und Unterstützung beim Gehen, Aufstehen oder Treppensteigen benötigt, kann dir der Kurs hilfreiches Wissen für den Pflegealltag vermitteln.

Du lernst, wie du Bewegungen sicher und unterstützend begleitest, passende Handgriffe anwendest und Hilfsmittel sinnvoll einsetzt. Außerdem erfährst du, wie du dabei deinen eigenen Rücken entlastest und Überlastung vermeidest.

👉 Entdecke den neuen Kurs und viele weitere Online-Pflegekurse unter dem Link im Profil!

11/09/2026

Was passiert eigentlich, wenn du dich bei der Pflege deiner angehörigen Person verletzt? 🤔

Gut zu wissen: Als nicht erwerbsmäßig tätige Pflegeperson kannst du bei bestimmten Tätigkeiten beitragsfrei über die gesetzliche Unfallversicherung abgesichert sein. 🛡️

Dafür müssen unter anderem diese Voraussetzungen erfüllt sein:
👉 Die pflegebedürftige Person hat mindestens Pflegegrad 2.
👉 Du pflegst sie nicht erwerbsmäßig in häuslicher Umgebung.
👉 Die Pflege umfasst regelmäßig mindestens 10 Stunden pro Woche, verteilt auf mindestens 2 Tage.

Dabei muss die Pflege nicht unbedingt im selben Haushalt stattfinden. Sie kann zum Beispiel bei der pflegebedürftigen Person oder bei dir zu Hause erfolgen.

Welche Tätigkeiten können versichert sein? Dazu gehören zum Beispiel:
👉 Hilfe bei der Körperpflege
👉 Unterstützung bei Mobilität und beim Umlagern
👉 Begleitung zu notwendigen Arzt- oder Therapieterminen

💡 Wohnt die pflegebedürftige Person nicht mit dir zusammen, kann der unmittelbare Hin- und Rückweg zum Ort der Pflege versichert sein.

Aber: Nicht automatisch alles, was du gemeinsam mit deiner angehörigen Person machst, steht unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung. Reine Freizeitaktivitäten können zum Beispiel nicht versichert sein. ❌

Passiert ein versicherter Unfall, kann die gesetzliche Unfallversicherung unter anderem die medizinische Behandlung und Rehabilitation übernehmen. Je nach Fall kommen weitere Leistungen wie Verletztengeld oder eine Verletztenrente infrage. 💶

💡 Tipp: Wenn dir bei der Pflege ein Unfall passiert, sag bei der ärztlichen Behandlung ausdrücklich, dass der Unfall während einer häuslichen Pflegetätigkeit passiert ist.

Speichere dir den Beitrag ab oder teile ihn mit anderen pflegenden Angehörigen, die diesen Schutz kennen sollten. 💚

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