01/09/2026
Pflege führt bei vielen pflegenden Angehörigen dazu, dass sie ihre Arbeitszeit reduzieren.
💡 Gut zu wissen: Unter bestimmten Voraussetzungen kann die Pflegekasse dann Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung für dich zahlen. 💴
Dafür müssen unter anderem diese Voraussetzungen erfüllt sein:
👉 Die pflegebedürftige Person hat mindestens Pflegegrad 2.
👉 Du pflegst mindestens 10 Stunden pro Woche.
👉 Die Pflege verteilt sich regelmäßig auf mindestens zwei Tage pro Woche.
👉 Du arbeitest daneben regelmäßig nicht mehr als 30 Stunden pro Woche.
👉 Die Pflege findet in häuslicher Umgebung statt und wird nicht erwerbsmäßig ausgeübt.
Die Höhe der Rentenbeiträge ist nicht für alle gleich. Sie hängt vor allem vom Pflegegrad und von den bezogenen Pflegeleistungen ab. Es macht zum Beispiel einen Unterschied, ob Pflegegeld, Pflegesachleistungen oder eine Kombination aus beidem genutzt werden.
Wie viel das ausmachen kann, zeigen aktuelle Werte der Deutschen Rentenversicherung: Ein Jahr Pflege kann den späteren monatlichen Rentenanspruch je nach Pflegegrad und Leistungsart um rund 7 bis 37 Euro erhöhen. Über mehrere Jahre können so weitere Rentenansprüche zusammenkommen.
💡 Auch wichtig: Pflegst du mehrere Menschen, können die Pflegezeiten unter bestimmten Voraussetzungen zusammengerechnet werden. Teilen sich mehrere Personen die Pflege, kann ebenfalls mehr als eine Pflegeperson Rentenansprüche erwerben.
Bist du unsicher, ob du als Pflegeperson erfasst bist? Dann frag am besten bei der Pflegekasse der pflegebedürftigen Person nach. Sie prüft die Voraussetzungen und meldet dich bei erfüllten Voraussetzungen an die Rentenversicherung.
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