11/09/2026
Was passiert eigentlich, wenn du dich bei der Pflege deiner angehörigen Person verletzt? 🤔
Gut zu wissen: Als nicht erwerbsmäßig tätige Pflegeperson kannst du bei bestimmten Tätigkeiten beitragsfrei über die gesetzliche Unfallversicherung abgesichert sein. 🛡️
Dafür müssen unter anderem diese Voraussetzungen erfüllt sein:
👉 Die pflegebedürftige Person hat mindestens Pflegegrad 2.
👉 Du pflegst sie nicht erwerbsmäßig in häuslicher Umgebung.
👉 Die Pflege umfasst regelmäßig mindestens 10 Stunden pro Woche, verteilt auf mindestens 2 Tage.
Dabei muss die Pflege nicht unbedingt im selben Haushalt stattfinden. Sie kann zum Beispiel bei der pflegebedürftigen Person oder bei dir zu Hause erfolgen.
Welche Tätigkeiten können versichert sein? Dazu gehören zum Beispiel:
👉 Hilfe bei der Körperpflege
👉 Unterstützung bei Mobilität und beim Umlagern
👉 Begleitung zu notwendigen Arzt- oder Therapieterminen
💡 Wohnt die pflegebedürftige Person nicht mit dir zusammen, kann der unmittelbare Hin- und Rückweg zum Ort der Pflege versichert sein.
Aber: Nicht automatisch alles, was du gemeinsam mit deiner angehörigen Person machst, steht unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung. Reine Freizeitaktivitäten können zum Beispiel nicht versichert sein. ❌
Passiert ein versicherter Unfall, kann die gesetzliche Unfallversicherung unter anderem die medizinische Behandlung und Rehabilitation übernehmen. Je nach Fall kommen weitere Leistungen wie Verletztengeld oder eine Verletztenrente infrage. 💶
💡 Tipp: Wenn dir bei der Pflege ein Unfall passiert, sag bei der ärztlichen Behandlung ausdrücklich, dass der Unfall während einer häuslichen Pflegetätigkeit passiert ist.
Speichere dir den Beitrag ab oder teile ihn mit anderen pflegenden Angehörigen, die diesen Schutz kennen sollten. 💚